Solarenergie

Entwicklung und Ziel
Für den Bau von Solaranlagen wird immer mehr Freifläche in Anspruch genommen. Auch wenn es sich um bauliche Anlagen handelt, können dabei Flächen aufgewertet werden. Es können aber auch Zielkonflikte zwischen dem Naturschutz und dem Ausbau der Solarenergie (sog. Green on Green Conflict) entstehen. Vorrangig sollten die möglichen Synergien zwischen Energiewende und Biodiversitätskrise genutzt werden.
Das gesetzlich festgelegte Ausbauziel für die Stromerzeugung aus Solarenergie liegt bei 400 Gigawatt bis 2040 (EEG 2023). Die Installation von Solarmodulen soll dabei mindestens zur Hälfte auf Gebäuden erfolgen. Wird das Ziel von 400 Gigawatt installierter Solarleistung bis 2040 erreicht, könnten dafür verschiedenen Studien zufolge bis zu 280.000 Hektar Freifläche beansprucht werden (Böhm, Tietz: Thünen Working Paper 204). Zum Vergleich: Das Saarland hat eine Fläche von ca. 257.000 Hektar.
EE-Monitor
Um die Auswirkungen der Energiewende auf Natur und Landschaft zu monitoren, wurde das Vorhaben EE-Monitor vom BfN initiiert. Der EE-Monitor stellt eine wissenschaftlich fundierte und empirische Grundlage über den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland, insbesondere die Standorte der Anlagen bereit. Daraus lassen sich Trends und Konfliktlinien ableiten, was auch einen Ausgangspunkt für die gesellschaftliche Auseinandersetzung oder die Politikberatung darstellen kann. Der EE-Monitor unterstützt dabei, sowohl Fehlentwicklungen als auch positive Tendenzen beim naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien aufzuzeigen.
Ausgewählte Projektsteckbriefe
Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau
Das BfN unterstützt den naturverträglichen Ausbau der Solarenergie. Wesentliche Eckpunkte wurden in einem Positionspapier veröffentlicht. Eine zentrale Empfehlung des BfN ist, PV-Anlagen vorrangig auf bereits versiegelten Flächen wie Dächern, Parkplätzen, Verkehrsflächen und anderer Infrastruktur zu installieren um die Inanspruchnahme von unbebauten Flächen in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten.
weiterführender Inhalt
Technologie und Standortwahl
Neben konventionellen Freiflächen PV-Anlagen werden zunehmend auch spezielle Typen von Solaranlagen geplant. Dabei handelt es sich um:
- Solaranlagen auf Gewässern – Floating-PV
- Solaranlagen auf wiederzuvernässenden, derzeit landwirtschaftlich genutzten organischen Böden (ursprünglich Moorflächen – Moor-PV oder
- Solaranlagen bei denen ein kombinierte Flächennutzung aus Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Produktion stattfindet – Agri-PV.
Für die verschiedenen Technologien liegen bisher noch keine oder sehr wenige belastbare Daten zu den Auswirkungen vor. Um den Ausbau von Freiflächensolaranlagen insgesamt fachlich zu begleiten, werden bestimmte naturschutzfachliche Fragestellungen mittels Forschungsvorhaben am BfN untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu dienen die Planungs- und Genehmigungspraxis bei der fachlichen Einschätzung von Solaranlagen zu unterstützen.
Standortwahl
Bei der Umsetzung der energiepolitischen Ziele ist es wichtig, entsprechend naturschutz- und landschaftsbezogene Anforderungen zu berücksichtigen, um die Naturverträglichkeit beim Ausbau der Solarenergie sicherzustellen. Je nach Standort können mit Bau, Betrieb sowie Wartung und Pflege von Solaranlagen verschiedene Wirkungen auf Natur und Landschaft verbunden sein (z. B. Lebensraumaufwertung – aber auch -verlust für geschützte Arten, Barrierewirkung für wandernde Arten, Veränderung des Landschaftsbildes, Änderung der Habitate sowie der Artenzusammensetzung). Entsprechend sollten bereits bei der Standortwahl nur Flächen mit einem geringen ökologischen Wert in Anspruch genommen und besonders sensible Bereiche ausgeschlossen werden. Zudem kann ein naturverträgliches Anlagendesign eine Win-Win-Situation am richtigen Standort schaffen.
Primäre Flächennutzung
Aus Sicht des Naturschutzes sind Solaranlagen vorrangig auf bereits versiegelten oder bebauten Flächen – wie zum Beispiel Dachflächen von Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Industriebauten oder über Parkplätzen – zu errichten. Dadurch reduzieren sich nicht nur Nutzungskonkurrenzen, sondern aufgrund der räumlichen Nähe von Erzeugung und Verbrauch auch der notwendige Netzausbau. Es sollten also vorrangig Flächen mit geringem ökologische Wert und damit einem hohen ökologischen Aufwertungspotenzial in Anspruch genommen werden. Aus Naturschutzsicht sensible Flächen sind freizuhalten. Ebenso sollten trockengelegte organische Böden (degradierte Moore) von einer Inanspruchnahme durch konventionelle Solaranlagen ausgenommen werden. Das Thema „Welche Standorte sind aus Naturschutzsicht vorteilhaft?“ wird unter anderem in einer Frage im „Häufig gefragt: Solarparks und Biodiversität“ des BfN näher betrachtet.