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Bundesamt für Naturschutz

Flächenentwicklungsplan

Für den Ausbau der Windkraftnutzung auf See ist der Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) das zentrale fachplanerische Steuerungsinstrument.

Inhalte des Flächenentwicklungsplans

Der FEP trifft fachplanerische Festlegungen für den Ausbau der Offshore-Windenergie. Derzeit erstreckt sich sein Zeitrahmen von 2026 bis mindestens 2030. Neben der Festlegung von Gebieten für den Ausbau wird im FEP die zeitliche Reihenfolge, in der diese Gebiete zur Ausschreibung kommen sollen, geregelt. Der FEP wird vom BSH erstellt und regelmäßig alle 4 Jahre oder bei Erfordernis im Falle von Gesetzesänderungen fortgeschrieben. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem BfN und weiteren Behörden. Bei jeder Fortschreibung erfolgt eine Strategische Umweltprüfung, welche die Umweltverträglichkeit der geplanten Festlegungen, insbesondere der Gebietsausweisung prüft. Ein erster Plan wurde am 28.06.2019 durch das BSH veröffentlicht. Durch die Beteiligung des BfN wird sichergestellt, dass alle meeresnaturschutzrelevanten Belange vollumfänglich in die entsprechenden Planungsvorhaben eingespeist werden.

Das Ausbauziel der Bundesregierung, so wie es im WindSeeG (2023) festgesetzt ist, besagt, dass die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See, die an das Netz angeschlossen werden, zu steigern ist. Die Steigerung soll in drei Schritten erfolgen. Insgesamt müssen mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 zur Verfügung stehen. Das BfN setzt sich dafür ein, dass die Belange des Naturschutzes im Sinne des gesetzlichen Rahmens vollumfänglich Eingang in die Verfahren finden.

Der aktuelle FEP 2023 sichert die Erreichung des Ziels von mindestens 30 GW bis zum Jahr 2030 ab.

Die Raumordnungspläne in der AWZ werden ebenso wie die Flächenentwicklungspläne derzeit fortgeschrieben.

Position des BfN

Wesentliche Bestandteile des Flächenentwicklungsplans sind die Umweltberichte für Nordsee und / oder Ostsee.

Das BfN prüft anhand der Umweltberichte und eigener Kenntnisse aus Forschungsvorhaben (siehe weiterführende Informationen),  welche Auswirkungen durch die Festlegungen im Flächenentwicklungsplan zu erwarten sind und ob naturschutzfachliche Belange in der Planung berücksichtigt werden. 

Ziel des BfN ist es, den Ausbau der Offshore-Windenergie möglichst naturverträglich zu gestalten. Um erhebliche Beeinträchtigungen der marinen Arten und Lebensräume sowie des Vogelzugs zu vermeiden, sind nach Ansicht des BfN zur Nutzung der Offshore-Windenergie geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen beim Bau von Offshore-Windparks durchzuführen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Wahl geeigneter Standorte für die Windenergieanlagen,
  • Flächenausschluss in ökologisch sensiblen Gebieten,
  • Berücksichtigung des Vorkommens geschützter Arten,
  • Etablierung von Standards (Planungsgrundsätzen), Bewertungskriterien und Modellen,
  • Umsetzung und Einhaltung des Schallschutzkonzepts (BMU 2013),
  • Einsatz von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum Schutz vor Vogelkollision und
  • Umgang mit Kampfmitteln (siehe weiterführende Informationen).
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