Minimierung der Belastungen
Maßnahmen zur Minimierung des Unterwasserschalls
Seismische Untersuchungen sollten zum Schutz der Schweinswale und anderer in der Nordsee vorkommender Wale und Delfine in sensiblen Bereichen vollständig unterbleiben. Zu solch sensiblen Bereichen gehören wichtige Nahrungs-, Paarungs- und Kalbungs- sowie Aufzuchtbereiche, insbesondere das Schweinswal-Schutzgebiet vor Sylt sowie die in der deutschen AWZ liegenden Naturschutzgebiete Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht, Borkum Riffgrund sowie Doggerbank. Explorationsbohrungen in den NSG stehen den Schutzzwecken und -zielen entgegen und müssen daher zum Schutz von Arten und Lebensräumen ebenfalls unterbleiben. Bei allen genehmigten Vorerkundungen – außerhalb der NSG - sollte der Grundsatz „beste Praxis und beste verfügbare Technologie“ beachtet werden.
Umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig
Neben den einzuholenden bergbaurechtlichen Genehmigungen für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen sind für die Errichtung und den Betrieb von Öl- und Gasplattformen in der deutschen AWZ Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Detaillierte Informationen finden sich dazu in der Rubrik AWZ-Zulassungen.
Engagement auf internationaler Ebene
Die OSPAR-Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen zur Verringerung der Einleitungen aus der Öl- und Gasindustrie ergriffen. Obwohl beispielsweise die Menge des erzeugten Wassers und des eingeleiteten Verdrängungswassers weiter zunimmt, nimmt die Gesamtmenge des ins Meer eingeleiteten Öls ab. Die Vertragsparteien haben in den letzten 20 Jahren erhebliche Anstrengungen und Investitionen unternommen, um das OSPAR-Ziel einer Verringerung der Gesamtmenge an Öl in erzeugtem Wasser um 15 % zu erreichen. Allerdings darf der Anteil an dispergiertem Öl noch immer 30mg / eingeleitetem Liter Wasser enthalten (OSPAR-Empfehlung 2001/1). Auch weitere Schadstoffe sind im Produktionswasser enthalten, für die Grenzwerte einzuhalten sind.
Weiterführende Informationen sind hier zu finden zum OSPAR-Arbeitsbereich Offshore-Industrie und zu den Gefährlichen Substanzen.
Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung für die Einhaltung der auf OSPAR-Ebene getroffenen Beschlüsse zum vollständigen Rückbau von Bohrinseln in internationalen Gewässern.
Gemäß OSPAR-Beschluss vollständiger Rückbau stillgelegter Offshore-Bohrinseln erforderlich
In den letzten Jahren ging die Fördermenge bei vielen der Nordsee-Bohrinseln zurück, zumeist sind die Lagerstätten erschöpft oder die Produktion wurde unrentabel. Manche Bohrinseln, vor allem britische Anlagen, wurden bereits stillgelegt. Zu den bekanntesten gehören die Förderplattformen des Brent-Ölfeldes, welches etwa auf der halben Strecke zwischen den Shetland-Inseln und Norwegen liegt.
Gemäß den Beschlüssen der OSPAR-Konvention (OSPAR Decision 98/3) ist ein Rückbau sämtlicher Offshore-Installationen, also auch von Bohrinseln/Förderplattformen aus Meeresumweltschutzgründen erforderlich, wenn diese Anlagen stillgelegt sind.
Ein Rückbau von Bohrinseln ist sehr aufwändig, wobei die Demontage der Installationen über Wasser noch verhältnismäßig einfach möglich ist. Besonders schwierig und damit mit sehr hohen Kosten verbunden ist der Rückbau der Installationen unter Wasser. Daher möchten die Ölfirmen den vollständigen Rückbau gern vermeiden. So sollen daher vier der britischen Brent-Plattformen möglicherweise zum Teil im Meer verbleiben, so ein Antrag der Ölfirma bei der britischen Regierung im Jahr 2019.
Das deutsche Bundesumweltministerium hat hierzu ein Fachgutachten veröffentlicht, welches die Gefahren für die Meeresumwelt beurteilt. So würde beispielsweise ein Verbleib im Meer bei drei der Plattformen neben den eigentlichen, bis über die Wasseroberfläche ragenden Tragekonstruktionen auch insgesamt 62 großvolumige, circa 65 m hohe Öltanks und Bohrkammern einschließen, gefüllt mit circa 640.000 Kubikmeter ölhaltigem Wasser sowie 40.000 Kubikmeter ölhaltigem Sediment mit einem von Anteil von über 11.000 Tonnen Rohöl. Es bestünde das Risiko, dass diese Tanks und Bohrkammern im Laufe der Zeit im salzhaltigen Wasser porös werden und der Inhalt langsam aussickern könnte.
Die deutsche Bundesregierung hat daher formal Einwand gegen diese Pläne bei der britischen Regierung erhoben. Eine Sondersitzung der OSPAR-Kommission im Oktober 2019 hat dazu geführt, dass die britische Regierung zu einer erneuten Prüfung aufgefordert wurde. Eine Entscheidung wurde bislang noch nicht getroffen (Stand Juni 2020).