Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

Marines Monitoring

Grundlage für Maßnahmen im Naturschutz ist das Wissen um den Zustand der Ökosysteme und dessen Veränderungen. Dieses Wissen wird durch die langfristige und systematische Beobachtung von Natur und Landschaft, von Arten und Lebensräumen (= Monitoring) erlangt.

Meeresmonitoring liefert wichtige Daten

Durch ein gutes Meeresmonitoringprogramm lassen sich negative Entwicklungen der marinen biologischen Vielfalt zuverlässig und frühzeitig erkennen und zielgerichtete Maßnahmen ergreifen, um ihnen entgegenzuwirken. Vielfach können anhand von Monitoringdaten spezifische Auswirkungen von konkreten menschlichen Aktivitäten auf die biologische Vielfalt im Meer identifiziert werden.

So liefert zum Beispiel das gemäß FFH-Richtlinie durchzuführende Monitoring mariner Lebensraumtypen und Arten Daten zum Erhaltungszustand von benthischer Lebensräumen sowie von Tier- und Pflanzenpopulationen, indem deren Verbreitung und Vorkommen, Struktur und Funktionen beziehungsweise Habitatqualität, sowie Trends und Gefährdungen erfasst werden. Ziel ist es, den Zustand anhand festgelegter Kriterien zu bewerten. Je nach Einschätzung der Ergebnisse bilden die Bewertungen dann die Grundlage für die Einleitung von Schutzmaßnahmen. Deren Wirksamkeit wird wiederum erneut anhand von Monitoringdaten evaluiert.

Karten online verfügbar

Die Monitoring-Ergebnisse liegen nun als Karten vor. Das besondere am Kartendienst: er ist sowohl von interessierten Laien anwenderfreundlich und leicht verständlich nutzbar als auch von Fachleuten. Denn die kartografischen Daten entsprechen den Normen des „Open Geospatial Consortiums“, sodass sie von Nutzern von Geoinformationssystemen heruntergeladen und auch mit Daten aus anderen Forschungsprojekten kombiniert werden können.

Karten Schweinswale / Meeressäuger

Akustisches Monitoring

In der Anwendung ist das Netzwerk akustischer Detektionsgeräte (C-PODs, Cetacean POrpoise Detector) dargestellt. Beim Klicken auf eine einzelne Station erhält man neben den Daten zur Station, zum Beispiel Wassertiefe und genaue Lage, eine Grafik, in der im Jahresverlauf die Anzahl der Tage mit Schweinswalvorkommen angezeigt werden. Zusätzlich lassen sich beim Klick auf den Inhaltsbaum auch die Naturschutzgebiete darstellen.

Jährliches Monitoring

ermöglicht die Darstellung der Beobachtungsdaten der einzelnen Erfassungskampagnen (Sichtungen). Die Auswahl der Darstellung erfolgt über die Funktion "Thema laden" (links unten). Die Funktion ermöglicht die Auswahl zwischen Punkt- und Rasterdarstellung, die Auswahl eines Jahres und einer Jahreszeit.

Populationsentwicklung (3-Jahresraster)

In der Anwendung sind Informationen zum Biomonitoring von Schweinswalen in Nord- und Ostsee für den Zeitraum von 2001-2015 dargestellt. Die Beobachtungsdaten wurden jeweils über 3 Jahre aggregiert (pro Jahreszeit) und auf ein 10x10 km Raster gerechnet.

Karten Seevögel

Jährliches Monitoring

ermöglicht die Darstellung der Beobachtungsdaten der einzelnen Erfassungskampagnen (Sichtungen). Die Auswahl der Darstellung erfolgt über die Funktion "Thema laden". Die Funktion ermöglicht die Auswahl einer Vogelart, die Auswahl eines Jahres und einer Jahreszeit.

Populationsentwicklung (3-Jahresraster)

In der Anwendung sind Informationen zum Biomonitoring von Seevögeln in Nord- und Ostsee für den Zeitraum von 2001-2015 dargestellt. Die Beobachtungsdaten wurden jeweils über 3 Jahre aggregiert (pro Jahreszeit) und auf ein 10x10 km Raster gerechnet.

Indikatoren als Bewertungshilfe

Für die Bewertung des Erfolges von Schutzmaßnahmen und Programmen zur ökosystemgerechten und nachhaltigen Nutzung werden z.T. spezifisch entwickelte Indikatoren verwendet, so zum Beispiel die unter OSPAR entwickelten EcoQOs (Ecological Quality Objectives), die stellvertretend für das System als Zustandsanzeiger fungieren.

Zuständigkeit bei Bund und Land

Für den Naturschutz im Küstenmeer sind die Küstenbundesländer zuständig. Im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone liegt die Zuständigkeit hingegen beim Bund, da die Bundesrepublik Deutschland in diesen zwischen 12 und 200 sm von der Küstenbasislinie gelegenen Meeresgebieten aufgrund des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) nur über eingeschränkte souveräne Hoheitsrechte verfügt. Hier wird der Meeresnaturschutz durch das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vertreten. Neben anderen naturschutzfachlichen Verpflichtungen ist das Monitoring und die Bewertung des Erhaltungszustands geschützter Arten und Lebensräume elementarer Bestandteil dieser Schutzaufgaben.
Grundsätzlich gilt: wer für den Schutz von Gebieten zuständig ist, hat auch Management- und Monitoringpflichten, ohne die eine wirksame Schutzgebietsverwaltung und -kontrolle nicht möglich wären.

Zurück nach oben