Bundeskonzept Grüne Infrastruktur
Warum grüne Infrastruktur?
Die EU-Kommission hat zur Umsetzung ihrer Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt eine Initiative zur grünen Infrastruktur in den Mitgliedsstaaten angeregt. Hinter dem Begriff grüne Infrastruktur steckt der Gedanke, dass Ökosysteme und ihre Leistungen – etwa intakte Auen als natürliche Hochwasservorsorge – ebenso wie "graue, also technische Infrastruktur" für die Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Grüne Infrastruktur trägt zum menschlichen Wohlergehen z. B. durch Klimaregulation, Erholung und Erleben von Natur und Landschaft und zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei.
Was ist das Ergebnis des BKGI?
Das Bundesamt für Naturschutz hat das BKGI als Fachkonzept aufgestellt. Es setzt die Initiative der EU-Kommission zur grünen Infrastruktur für Deutschland um. Im BKGI werden die bundesweit relevanten Schwerpunkträume von Naturschutz und Landschaftspflege dargestellt.
Weshalb ein Bundeskonzept Grüne Infrastruktur?
Die Bundesregierung hat die Aufstellung eines "Bundeskonzepts Grüne Infrastruktur" (BKGI) beschlossen.
Fachgutachten Bundeskonzept Grüne Infrastruktur
Das vorliegende Fachgutachten ist die Grundlage für das Bundeskonzept Grüne Infrastruktur. Es beschreibt ausführlich Hintergründe und die fachlichen Inhalte des Bundeskonzepts.
Das F+E-Vorhaben "Fachgutachten Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" hat das BKGI vorbereitet. Die Ergebnisse des F+E-Vorhabens unterscheiden sich hinsichtlich Gliederung und Vertiefung einzelner Themen vom BKGI.
Aufgabe des F+E-Vorhabens war es, das BKGI fachlich-inhaltlich einschließlich der Daten vorzubereiten. Auf der Basis des BNatSchG, der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt sowie der Analyse aktueller raumrelevanter Entwicklungen wurden zunächst bundesrelevante Aufgabenfelder identifiziert:
- Arten und Lebensräume,
- Biotopverbund und Schutzgebietsnetz,
- Wildnisgebiete,
- Landschaft (inklusive landschaftsbezogene Erholung),
- Bodenschutz,
- Flächeninanspruchnahme und Landschaftszerschneidung,
- Wasser (Binnengewässer, Grundwasser, Auenzustand, Hochwasserschutz),
- Meeresschutz,
- Geländeklima.
Demnach erfordern die Vorgaben des BNatSchG sowie die Anforderungen an eine „funktionierende“ grüne Infrastruktur die flächendeckende Betrachtung aller Naturgüter sowie deren Bedeutung für die Sicherung der Vielfalt von Natur und Landschaft, ihrer materiellen sowie ihrer immateriellen Funktionen auch im Zusammenhang mit dem Wahrnehmen und Erleben von Natur und Landschaft.
Zur Erhaltung und Entwicklung der grünen Infrastruktur in Deutschland werden im Forschungsvorhaben daher sowohl raumbezogene als auch programmatische Aussagen getroffen, die folgende Aspekte umfassen:
- Zieldimension 1 = die natürliche und landschaftliche Vielfalt: Von Bedeutung sind vor allem bundesweit gefährdete Vorkommen und/oder solche, die von Natur aus einen begrenzten räumlichen Schwerpunkt haben.
- Zieldimension 2 = die materiellen Funktionen von Natur und Landschaft: Eine besondere Aufmerksamkeit liegt hierbei bei der der natürlichen Fruchtbarkeit von Böden (Erzeugung von Lebensmitteln), Schutz von Böden, der Sicherstellung der Grundwasserneubildung sowie der Speicher- und Senkenfunktion für Treibhausgase (Böden, Wälder, Grünland).
- Zieldimension 3 = das Wahrnehmen und Erleben von Natur und Landschaft: Auch hier konzentriert sich das BKGI auf Vorkommen von bundesweiter Relevanz.
Die Ergebnisse des F+E-Vorhabens sind in das BKGI eingeflossen.
weiterführender Inhalt
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Das BKGI als Fachkonzept des BfN
Das BKGI ist ein räumlich übergreifendes Gesamtkonzept, mit dessen Hilfe die bestehenden Fachkonzepte und Leitbilder des Naturschutzes und der Landschaftspflege in bundesrelevante Planungsprozesse, wie z. B. der Auenentwicklung, der Bundesverkehrswegeplanung, der Wiedervernetzung und dem Netzausbau des Bundes, einfließen können.
Ziel des BKGI ist neben der Umsetzung des EU-Konzepts zur grünen Infrastruktur auf nationaler Ebene die Konkretisierung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) sowie „Orientierung“ für die Planung Dritter. Es werden Schwerpunktaufgaben und -räume des Naturschutzes ermittelt und Hinweise zur vorbildhaften Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele auf Bundesebene gegeben.
Die grüne Infrastruktur in Deutschland umfasst folgende Bestandteile:
- Flächen mit bundesweiter Bedeutung für die biologische Vielfalt (Nationalparke, Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationale Naturmonumente, Lebensraumnetze (Kernräume) der Feucht-, Trocken- und naturnahen Waldlebensräume, RAMSAR-, HELCOM- und OSPAR-Schutzgebiete, Biosphärenreservate (Kern- und Pflegezonen), Fördergebiete der Naturschutzgroßprojekte.
- national bedeutsame Achsen/Korridore für den Biotopverbund (Feucht-, Trocken- und naturnahe Waldlebensräume, Großsäuger),
- Moore aufgrund ihrer Bedeutung für den Klimaschutz und als Böden für die Kohlenstoffspeicherung,
- Natura 2000-Gebiete in der AWZ,
- Rezente Auen und Altauen.
Zwar existieren für den Umgang mit natürlichen Ressourcen bereits unterschiedliche Daten und Informationen auf verschiedenen Ebenen. Allerdings war es bisher notwendig, die Datengrundlagen für die jeweiligen Akteure aus vielen Quellen aufwendig zusammenzutragen. Mit dem BKGI wird dies nun effizienter gestaltet und den Anwendern eine Hilfestellung für die verschiedenen Aufgabenfelder angeboten.
Themen, mit denen sich das BKGI beschäftigt, haben dabei grundsätzlich eine Bundesrelevanz inne. Dazu gehören solche mit bundesweitem Koordinationsbedarf wie zum Beispiel die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“, die EU-Biodiversitätsstrategie, Förderprogramme wie das „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ oder länder- bzw. staatenübergreifende Ziele und Maßnahmen in Meeren sowie der Biotopverbund.
Mit dem BKGI wird ein räumliches Konzept des Naturschutzes vorgelegt, das Flächen und Räume von bundesweiter Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt sowie einzelner Ökosystemleistungen aufzeigt. In Entwicklung befindliche Fachkonzepte – wie beispielsweise die Ermittlung bundesweit bedeutsamer Landschaften für das Natur- und Kulturerbe, das Bundesprogramm Blaues Band oder der Nationale Aktionsplan Schutzgebiete – werden dem BKGI nach und nach zugeführt.
Allgemein soll grüne Infrastruktur Schutz und Erhalt von Ökosystemen und deren Leistungen verbessern. Schutzgebiete sowie Flächen des Nationalen Naturerbes stellen hierbei das Rückgrat der grünen Infrastruktur dar. Dazu kommen spezifische Räume und Funktionen wie etwa Flussauen, die Meeresumwelt oder auch einzelne Böden. Da in städtischen Räumen die Natur unter besonderen Herausforderungen steht, ist auch Stadtnatur als Teil grüner Infrastruktur für den Menschen besonders wichtig.