Insektenmonitoring
Zielstellung des bundesweiten Insektenmonitorings
Bund und Länder sind durch § 6 des Bundesnaturschutzgesetzes dazu verpflichtet, Natur und Landschaft zu beobachten. Die Beobachtung dient der gezielten und fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft und ihrer Veränderungen einschließlich der Ursachen und Folgen dieser Veränderungen. Mit dem Insektenmonitoring werden verschiedene, breit gefächerte Naturschutzziele verfolgt. Es schließt eine bestehende Lücke, indem wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur Entwicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen ermittelt und bundesweit ausgewertet werden.
Wesentliche fachliche Zielstellungen des bundesweit einheitlichen Insektenmonitorings sind:
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die Darstellung der Auswirkungen des Landschaftswandels, der Intensivierung der Landnutzung, des Klimawandels und ggfs. weiterer Wirkfaktoren auf die Insektenfauna
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die Ermittlung der Wirksamkeit von Programmen und Instrumenten zum Schutz der Insektenfauna
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die Ermittlung der Ursachen von Bestandsveränderungen bei Insekten sowie die Bereitstellung von Grundlagen für die Analyse der Folgen der Rückgänge von Insekten für andere Bestandteile der biologischen Vielfalt
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die Bereitstellung von Beiträgen zur Erfüllung von internationalen Berichtspflichten
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die Berechnung und Weiterentwicklung naturschutzbezogener Indikatoren
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die Bereitstellung von Datengrundlagen für die Aktualisierung Roter Listen
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die Quantifizierung von Ökosystemleistungen
Das bundesweite Insektenmonitoring wird auch eine wesentliche Datengrundlage zur Nachverfolgung der Ziele des „Aktionsprogramm Insektenschutz“ der Bundesregierung liefern, das am 04.09.2019 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Geplanter Aufbau und Inhalt des bundesweiten Insektenmonitorings
Das bundesweite Insektenmonitoring soll zum einen Aussagen zu häufigen Insekten der Gesamtlandschaft Deutschlands ermöglichen. Für dieses „Monitoring häufiger Insekten“ wird das Netz der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen genutzt, das bereits Bestandteil anderer bundesweiter Monitoringprogramme ist (HNV-Farmland-Monitoring, Monitoring häufiger Brutvögel, Ökosystem-Monitoring; siehe Links unten). Neben den häufigen Insekten der Gesamtlandschaft sollen zum anderen auch Insekten seltener Lebensräume und aus Naturschutzsicht besonders wertvolle Insekten wie zum Beispiel seltene und gefährdete Arten berücksichtigt werden. Für dieses „Monitoring seltener Insekten“ sind ergänzende und teilweise sehr spezifische Flächenkulissen erforderlich.
Für beide Bereiche werden Beobachtungsansätze entwickelt, die praktikabel umsetzbar sind und die verschiedenen Zielstellungen des Insektenmonitorings bedienen. Die Beobachtungsansätze können auf bestimmte Artengruppen und Habitate bezogen sein oder artengruppenübergreifend die Erfassung eines breiten Spektrums der Insektendiversität beinhalten. Dabei soll einerseits auf etablierte Methoden zurückgegriffen werden, um vom umfangreichen Erfahrungs- und Datenschatz aus vergangenen Erfassungen profitieren zu können. Andererseits soll das (zukünftige) Potenzial moderner Techniken berücksichtigt werden, denn insbesondere moderne Techniken können automatisierte Prozesse und damit umfangreiche Erhebungen dieser überaus artenreichen Tiergruppe ermöglichen. Diesbezüglich werden zum Beispiel Erfassungsmethoden wie Malaisefallen in Kombination mit genetischen Methoden wie dem Metabarcoding auf ihre Anwendbarkeit in einem bundesweiten Monitoring geprüft. Ein wichtiger Aspekt bei der Erarbeitung von Beobachtungsansätzen ist die Kompatibilität mit anderen national oder international umgesetzten Monitoringprogrammen, um die Daten miteinander vergleichen oder gemeinsam analysieren zu können.
Wichtige Akteure bei der Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings sind die Bundesländer. Nicht alle Bundesländer werden das vollständige Set von Beobachtungsansätzen des bundesweiten Insektenmonitorings umsetzen können. Um dennoch bundesweite Aussagen zu ermöglichen, sollen im Rahmen der Konzeptentwicklung prioritär umzusetzende Beobachtungsansätze einem Minimalprogramm zugeordnet werden. Die weiteren Beobachtungsansätze, sogenannte Erweiterungsbausteine, ergänzen dieses Minimalprogramm optimal und stellen im Falle ihrer Umsetzung ein bundesweit einheitliches Vorgehen und die Möglichkeit einer gemeinsamen Auswertung der Daten sicher.
Akteure wie Fachverbände und Museen können mit ihrer Expertise und ihrem Engagement das Potenzial des bundesweiten Insektenmonitorings bedeutend steigern. Daher wird schon bei der Konzeptentwicklung eine Zusammenarbeit mit diesen Akteuren angestrebt, die auch die Akteure selbst und die von ihnen vertretenen Ziele unterstützen kann.
Aktivitäten des BfN zum bundesweiten Insektenmonitoring
Der erste Schritt zur Umsetzung eines bundesweiten Insektenmonitorings ist die Konzeptentwicklung.
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Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Konzeptentwicklung zum bundesweiten Insektenmonitoring“ (Pressemitteilung zum Projektstart siehe Links unten). Seit 2018 erarbeitet das BfN im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens die konzeptionellen Grundlagen. Dafür werden die Anforderungen an das Monitoring analysiert und auf dieser Grundlage konkrete Beobachtungsansätze erarbeitet. Die Basis hierfür bildet eine Prüfung der Eignung verschiedener Insektengruppen, die Auswahl geeigneter Erfassungsmethoden und das Erarbeiten von Vorschlägen für die raumzeitliche Methodik der Datenaufnahmen, möglichst unter Berücksichtigung von Synergien mit anderen Monitoringprogrammen. In enger Zusammenarbeit mit Vertretern und Vertreterinnen von Fachverbänden und Museen werden Möglichkeiten und notwendige Voraussetzungen einer Einbindung dieser Akteure in das bundesweite Insektenmonitoring ausgelotet. Auch werden im Rahmen des Projekts konkrete Vorschläge zu schrittweisem Aufbau und zur Umsetzung des Insektenmonitorings erarbeitet.
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Um einen harmonisierten Einstieg in das bundesweite Insektenmonitoring zu ermöglichen, wurde Anfang 2019 in enger Zusammenarbeit mit den Landesfachbehörden ein "Einheitlicher Methodenleitfaden ‚Insektenmonitoring‘" (siehe Links unten) erarbeitet. Er beschreibt die Grundstruktur des Insektenmonitorings und enthält Methodenbeschreibungen für erste Bausteine des Minimalprogramms. Dieser Methodenleitfaden stellt somit einen wichtigen, ersten Meilenstein hin zu einem bundesweiten Insektenmonitoring dar. Auf ihn baut die weitere Konzeptentwicklung auf.