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Bundesamt für Naturschutz

Wiederherstellung der Natur

Die Wiederherstellung der Natur ist ein zentrales Werkzeug im Naturschutz. Ökosysteme, die zum Beispiel durch eine intensive Nutzung stark degradiert sind, können wieder zu ökologisch wertvollen Lebensräumen aufgewertet werden. Dadurch werden wertvolle Ökosystemleistungen wieder nutzbar. Auch im Hinblick auf globale Herausforderungen wie Klimawandel und Biodiversitätsverlust spielt die Wiederherstellung der Natur eine große Rolle. Mit der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur hat sich die EU verpflichtet, große Teile der Landes- und Meeresfläche wiederherzustellen.
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Als zentraler Baustein der EU Biodiversitätsstrategie 2030 ist die europäische Verordnung über die Wiederherstellung der Natur am 18.08.2024 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält verbindliche Vorgaben und Ziele, die für die Mitgliedstaaten direkt und unmittelbar verpflichtend sind. Zur Verordnung, insbesondere zu einzelnen Wiederherstellungszielen, werden in der öffentlichen Debatte viele Fragen gestellt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt zu einzelnen besonders relevanten Fragen Informationen bereit.

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