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Bundesamt für Naturschutz

Aal

Die Europäische Union (EU) hat den Europäischen Aal (Anguilla anguilla) seit dem 13. März 2009 in den Anhang B der Verordnung VO (EG) 338/97 aufgenommen. Damit gelten für diese Art die dort niedergelegten Vorschriften für Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr und Vermarktung innerhalb der EU.

Ein- und Ausfuhr des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) und seiner Produkte

Die Europäische Union (EU) hat den Europäischen Aal (Anguilla anguilla) seit dem 13. März 2009 in den Anhang B der Verordnung VO (EG) 338/97 aufgenommen.

Damit gelten für diese Art die dort niedergelegten Vorschriften für Einfuhr, Ausfuhr, Wiederausfuhr und Vermarktung innerhalb der EU.

In Anbetracht der außerordentlich schlechten Erhaltungssituation der Art in der Natur haben die Mitgliedstaaten der EU beschlossen, eine CITES Exportquote für das Jahr 2011 festzulegen und diese auf Null zu setzen und auch keine Importe von Aal und Aalprodukten für 2011 zu gestatten. Diese Entscheidung wurde auch für die nachfolgenden Jahre bis einschließlich 2024 bestätigt.

Kontakt im BfN

CITES Vollzugsbehörde
0228 8491-1311 (Mo - Do 09:00 bis 14:00 Uhr)
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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