Freiflächen-Solaranlagen (PV-FFA)

Auswirkungen von PV-FFA auf Natur und Landschaft
Das Bundesamt für Naturschutz BfN begleitet Forschungsvorhaben zu den Wirkungen von verschiedenen Typen von PV-FFA und leitet daraus mögliche Maßnahmen zur Ausgestaltung und Minderung von deren ökologischen Auswirkungen ab.
Zu den bekannten potenziellen Auswirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zählen unter anderem:
- Beeinträchtigung von Lebensräumen (z. B. durch Verschattung, Kulissenwirkung),
- Beseitigung von Lebensräumen durch (Teil-)Versiegelung von Flächen durch Module, deren Aufständerung und Nebenanlagen (z. B. Energiespeicher, Wechselrichter),
- Barriere- und Zerschneidungswirkung für Groß- und Kleinsäuger, durch Einzäunung der Anlage,
- Veränderung des Bodenwasserhaushalts durch die Modulüberdeckung und dadurch ggf. Veränderungen der Artenzusammensetzung (Flora und Fauna),
- Verdichtung von Bodenbereichen durch Befahren und Lagern von Baustoffen,
- Veränderung des Mikroklimas im Bereich der Anlage (z. B. Einflüsse auf Kaltluftentstehungsbereiche und Kaltluftschneisen),
- Großflächige technische Überprägung der Landschaft mit anthropogenen Strukturen (Veränderung des Landschaftsbildes),
- Entstehung neuer Stromtrassen (Freileitung/Erdkabel) zum Energietransport.
Die Bewertung, ob PV-FFA positive oder negative Wirkungen entfalten, ist von vielen standort- und anlagenspezifischen Faktoren abhängig. Auch wenn es erste Untersuchungen zu den Auswirkungen von PV-FFA auf Natur und Landschaft gibt, ist die Studienlage bislang unzureichend.

Planungsrechtliche Aspekte
PV-FFA bedürfen einer baurechtlichen Genehmigung und unterliegen in der Regel der Bauleitplanung. Wenn Anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich errichtet werden sollen, ist grundsätzlich ein gültiger Bebauungsplan notwendig. Besteht bereits ein Bebauungsplan, muss das Vorhaben dessen Festsetzungen entsprechen. Ist dies nicht der Fall oder liegt noch kein Bebauungsplan vor, muss der Plan überarbeitet bzw. neu aufgestellt werden.
In der Praxis ist regelmäßig die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, der zumeist als vorhabenbezogener Bebauungsplan realisiert wird. Bei diesem übernimmt ein Projektträger unter anderem die Kosten für Planung und Erschließung in einem städtebaulichen Vertrag. Falls die Fläche einer Privilegierung im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch unterfällt, kann ohne vorherige Bauleitplanung direkt eine Baugenehmigung beantragt werden. Dies betrifft überwiegend Projekte in einem Korridor von 200 Metern neben Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes. Hier wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens insbesondere geprüft, ob dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Umweltprüfung im Rahmen der Bauleitplanung
Im Rahmen der Bauleitplanung wird zudem grundsätzlich eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bauleitplans auf die verschiedenen Schutzgüter und mögliche Wechselwirkungen zu ermitteln. Darüber hinaus sind ordnungsrechtliche Regelungen für die Belange des Natur- und Umweltschutzes für Solaranlagenplanungen auf Freiflächen relevant, hier sind insbesondere die Eingriffsregelung sowie das Gebiets- und Artenschutzrecht aus dem BNatSchG sowie die Abstands- und Bedeckungsregeln für schwimmende Solaranlagen im WHG zu nennen.
Kommunale Steuerungsmöglichkeiten
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächensolaranlagen können die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit bedeutenden Einfluss auf die Planungen ausüben. Dies betrifft zum Beispiel die Standortwahl, die Ausgestaltung sowie die Pflege, welche zudem entscheidend für die Naturverträglichkeit der Anlagen sind. Instrumente, um diese planerischen Aspekte zu regeln, sind unter anderem Standortkonzepte, städtebauliche Verträge oder Pflege- und Entwicklungskonzepte.
Wissensplattform „Mehr Natur im Solarpark“
Auf der Wissensplattform „Mehr Natur im Solarpark“, die durch das BfN finanziert wurde, finden sich übersichtlich, gut verständlich und praxisnah alle Informationen zu Einflussmöglichkeiten kommunaler Akteure auf die Naturverträglichkeit von Solarparks. Die Plattform zeigt Schritt für Schritt die Möglichkeiten der Kommune auf, wie mehr Biodiversität erreicht werden kann.
Naturverträgliche Standorte für PV-FFA
Die genaue Lage und die am Standort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten entscheiden zu einem großen Teil über die Naturverträglichkeit von PV-FFA. Vor allem auf Flächen mit hohem naturschutzfachlichem Ausgangswert, wie z. B. extensiv bewirtschaftetem, artenreichen Grünland, kann durch PV-Freiflächenanlagen von einer Verschlechterung bis Zerstörung des Lebensraumes für einige Arten ausgegangen werden. Bei der Errichtung von PV-FFA sollte daher ökologisch hochwertige oder empfindliche Gebiete freigehalten werden.
Freizuhaltende Gebiete:
- Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate,
- wertvolle bzw. gefährdete Offenland-Biotope,
- Überschwemmungsgebiete,
- extensive, artenreiche Grünländer,
- Gebiete mit Populationen geschützter und seltener Arten des Offenlandes,
- alle Flächen mit FFH-Lebensraumtypen auch außerhalb der gemeldeten Natura 2000-Gebiete,
- Biotopverbundflächen,
- Korridore zur groß- und kleinräumigen Durchwanderbarkeit der Landschaft für ziehende Arten,
- Flächen für natürliche Klimaanpassungsmaßnahmen wie z. B. Auen und Moorböden (trockengelegte, landwirtschaftlich genutzte organische Böden sollten nicht ohne Wiedervernässung mit PV-Anlagen bebaut werden) sowie
- Landschaftsschutzgebiete (sofern der Bau einer PV-FFA nicht mit dem Schutzzweck vereinbar ist).
Ökologische Maßnahmen für PV-FFA
Neben der konkreten Standortwahl hat auch die Ausgestaltung von PV-FFA einen hohen Einfluss auf die Auswirkungen auf Natur und Landschaft.
Technische Parameter wie Anlagengröße, Abstand und Höhe der Modulreihen sowie der Anteil an nicht überbauter Fläche innerhalb des umzäunten Anlagenbereichs können beispielsweise deren Wirkungen auf Flora und Fauna erheblich beeinflussen. Zum Beispiel können stark gefährdete Vögel der Offenlandschaft, wie Kiebitz oder Braunkehlchen, durch die Errichtung einer PV-FFA ihren Lebensraum verlieren, da sie in der Regel Abstand zu vertikalen Strukturen halten.
Flächenpflege
Die Pflege der Flächen hat einen großen Effekt auf die Tier- und Pflanzenwelt sowie deren Zusammensetzung und Entwicklung. Hier spielen besonders Pflegeintensität und -zeitpunkt sowie verwendete Mähtechnik bzw. das Beweidungskonzept eine wichtige Rolle. Mehrfaches jährliches Mulchen kann beispielsweise zu negativen Effekten auf Tier- und Pflanzenarten führen.
Naturverträgliche Ausgestaltung
Naturverträglich ausgestaltet, können PV-FFA gerade in intensiv genutzten, monokulturellen Agrarlandschaften einen Beitrag zur Schaffung von Lebensräumen für bestimmte Arten leisten und damit gegebenenfalls auch als Trittsteine für deren Vernetzung dienen. Die Ausgestaltung der Anlagen sollte sich dabei an einem standörtlich angepasstem Zielartenkonzept orientieren und beispielsweise das Vorkommen von Bodenbrütern oder seltenen Ackerwildkräutern berücksichtigen. Eine Einzelfallbetrachtung ist aus Sicht des Naturschutzes unbedingt geboten. Dies erfolgt im Zuge der Abarbeitung der Eingriffsregelung.