Landschaftsbild und Energiewende
Der Schutz des Landschaftsbildes ist insbesondere im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Bereits in den Grundzielen ist definiert, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft zu sichern sind. Werden landschaftliche Aspekte in der Planung und Umsetzung vernachlässigt, kann dies zu fehlender Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort führen.
Die Aspekte der Landschaftsästhetik finden in den bisherigen Planungs- und Zulassungsverfahren kaum Beachtung, obwohl deren Berücksichtigung für die Bevölkerung eine große Rolle spielt. Das Landschaftsbild sollte deshalb bei der Planung und Zulassung von Windenergie-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen sowie von Energiespeicheranlagen künftig eine größere Rolle spielen. Zugleich sollten die Bürger*innen stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse mit eingebunden werden.
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Empfehlungen zur Anwendung von Landschaftsbildbewertungsverfahren am Beispiel erneuerbarer Energien
Vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) wurden in den vergangenen Jahren mehrere Forschungsvorhaben vergeben, in denen eine Bewertung des Landschaftsbildes in Bezug auf den Ausbau der Stromnetze und erneuerbaren Energien auf Bundesebene erfolgte und Empfehlungen zur Berücksichtigung landschaftsästhetischer Belange entwickelt wurden. Dazu wird in der BfN-Schrift 727 "Ansätze zur bundesweiten Bewertung der Landschaft. Empfehlungen zur Anwendung von Landschaftsbildbewertungsverfahren am Beispiel erneuerbarer Energien" ein zusammenfassender und vergleichender Überblick über die verschiedenen methodischen Ansätze gegeben und gleichzeitig Empfehlungen für eine zielführende Anwendung auf der Bundesebene abgeleitet.
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Folgende Publikationen mit Bezug zu Landschaftsbildbewertungen wurden verglichen: