Rahmenbedingungen
Einige politische und rechtliche Rahmenbedingungen betreffen speziell die digitalen Entwicklungen im Natur- und Umweltbereich. Die allermeisten Rahmenbedingungen sind jedoch übergreifend und beeinflussen bzw. gelten für digitale Entwicklungen und Aktivitäten von Behörden sowie ggf. Unternehmen und Zivilgesellschaft aus allen Bereichen. Dazu zählen politische Strategien und Gesetze u.a. zum Thema Verwaltungsdigitalisierung, Datenschutz, IT-Sicherheit und Cybersecurity, Barrierefreiheit, Urheberrecht, Green IT und digitale Dienste.
Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030
Ende 2024 beschloss die Bundesregierung die Neuauflage der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030). Während die vorherige Strategie noch keinen einschlägigen Bezug zur Digitalisierung enthielt, wird in der NBS 2030 die wachsende Bedeutung des Querschnittsthemas deutlich. Das Handlungsfeld 6 „Digitalisierung, Daten und Forschung“ unterstreicht das Potenzial von digitalen Anwendungen und Infrastrukturen sowie neuen Methoden und Technologien für die Naturschutzforschung und -praxis. Das deklarierte Ziel lautet daher: „Bis 2030 werden die Chancen der Digitalisierung und des Einsatzes von KI zur Erfassung, Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt verstärkt genutzt“ (Ziel 6.1). Damit eng verbunden ist das Ziel 6.2, welches auf notwendige Verbesserungen von Datengrundlagen und Biodiversitätsmonitoring verweist. Ein erster Aktionsplan zur Umsetzung der NBS 2030 listet allein für das Ziel 6.1 zehn Maßnahmen, die bis spätestens 2027 umgesetzt werden sollen.
Weiterführende Informationen

Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz im Naturschutz
Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie – auch im Naturschutz. Seit 2018 gibt es eine nationale KI-Strategie, die die hohe, politische Relevanz der Technologie aus Sicht der Bundesregierung verdeutlicht. In der Strategie werden u.a. Gemeinwohlorientierung und Nachhaltigkeit als Anforderungen für KI-Entwicklungen thematisiert. Auf europäischer Ebene wurden in 2024 die Rahmenbedingungen für KI durch die Verabschiedung des weltweit ersten KI-Gesetzes (EU AI Act) verbindlich geregelt.
Dank des politischen Willens, die Potenziale von KI unter anderem für Natur-, Klima- und Umweltschutz zu nutzen, starteten in den letzten Jahren wichtige Initiativen und Förderprogramme.
- Das Bundesumweltministerium (BMUV) bündelt seine Initiativen im 5-Punkte-Programm „Künstliche Intelligenz für Umwelt und Klima“. Dazu zählt das seit 2019 laufende Förderprogramm „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“.
- Das Bundesforschungsministerium (BMBF) unterstützt mit der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) im Themenkomplex „Methoden der Künstlichen Intelligenz als Instrument der Biodiversitätsforschung“ (BiodivKI) wichtige KI-Projekte im Naturschutz.
Neben der primär wissenschaftlichen Forschungsförderung gibt es Initiativen, die sich an zivilgesellschaftliche Akteure richten, um Ideen und Bedarfe für KI-Entwicklung aus der Gesellschaft aufzugreifen:
- Die BMUV „KI-Ideenwerkstatt für Umweltschutz“ hilft durch Wissensvermittlung und technischer Unterstützung gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Einzelpersonen, ihre Projektideen mit Hilfe von KI zu realisieren.
- Um Methoden des maschinellen Lernens speziell für die Bedarfe der Behörden im Bundesumweltressort zu entwickeln, wurde ein „Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz und Big Data am Umweltbundesamt“ eingerichtet, in dem auch Anwendungsfälle („Use Cases“) des BfN bearbeitet werden.
- Das Innovationsnetzwerk „Civic Coding“ bringt durch Vernetzung, Förderung und Wissensvermittlung gemeinwohlorientierte KI-Anwendungen voran.