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Bundesamt für Naturschutz

Vulkanlandschaft des Hegaus mit Überlinger und Untersee

Bundesland
Baden-Württemberg
Landkreis / Kreisfreie Stadt
Konstanz, Bodenseekreis
Landschafts-ID
376
Naturraum
Bodenseebecken, Hegau

Wertgebende Merkmale (Vielfalt, Eigenart und Schönheit)

Kontinuierlich besiedelte, vielgestaltige Kulturlandschaft; herausragend sind die markanten Basalt- und Phonolith-Vulkankegel mit Burganlagen inmitten der sanften, von Gletschern geglätteten Hügellandschaft des Hegaus („Hegauer Kegelbergland“); „Ideallandschaft“ während Wandervogelbewegung, Anziehungspunkt für Maler und Schriftsteller seit dem 19. Jh., Sichtachse Hegauvulkane–Bodenseebecken–Alpen; glazialer Formenschatz, Aachtopf, jungstein- u. bronzezeitliche Pfahlbausiedlungen (Teil des UNESCO-Weltkulturerbes „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“), Klosterinsel Reichenau; Untersee mit Flachwasserzonen und Strandrasen auf flachen Kiesufern im Bereich der Überschwemmungszone (Bodensee ist der letzte große unregulierte Voralpensee); traditionsreicher Naturschutz, wichtige Naturschutzgebiete wie Wollmatinger Ried mit ausgedehnter Schilfzone und pflanzenartenreichen Streuwiesen (Europadiplom, Ramsargebiet), Mindelsee (ebenfalls Ramsargebiet) und Hausener Aachried; Überlinger See mit Insel Mainau, Meersburg (u. a. Assoziation zur Schriftstellerin Annette von Droste-Hülshoff) und Wallfahrtskirche Birnau, Reichsabtei Salem

Landschaft mit hoher Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe als

Naturlandschaft: Bodensee mit natürlichen Wasserstandsschwankungen
Historisch gewachsene Kulturlandschaft: Hegau mit weiträumig markanter Geländemorphologie
Naturnahe Kulturlandschaft ohne wesentliche Prägung durch technische Infrastruktur
Sonstige besondere Einzellandschaft

Landschaft mit hoher Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung

Soweit nicht anders angegeben, haben die den obigen Landschaftsbestimmungen zugeordneten Landschaften per se auch eine hohe Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung.

Ausschließlich bedeutsam für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung (gesamthaft/in Teilbereichen)

Abgrenzung

Überlinger und Untersee mit Bodenseeufer (LSG, NSG, FFH-Gebiete) sowie dazwischenliegendem Bodanrück, im Westen unter weitgehendem Ausschluss der Stadt Singen entlang der Hegauvulkane Hohentwiel, Hohenstoffeln und Hohenhewen bis zur Stadt Engen, eingeschlossen sind damit auch Staufen, Hohenkrähen und Mägdeberg, jedoch nicht Neuhewen, Höwenegg und Wartenberg (Hegauvulkane der Hegau- und Baaralb, letzterer ist Bestandteil der bedeutsamen Landschaft „Riedbaar mit Fürsten- und Wartenberg“), im Norden bis zu den (stark) verkehrsbelasteten BAB 81 und 98, im Südwesten NSG „Bodenseeufer“, im Südosten FFH-Gebiet „Bodanrück und westlicher Bodensee“, Einbindung der Reichsabtei Salem anhand der TK250, teilweise unter Bezugnahme der MairDumont-Daten (touristische Sehenswürdigkeiten) sowie des FFH-Gebiets „Bodenseehinterland zwischen Salem und Marksdorf“

Stand Steckbrief und Raumkulisse 2018

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