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Bundesamt für Naturschutz

Hohensolms-Königsberg bis Hörre und Lemptal

Bundesland
Hessen
Landkreis / Kreisfreie Stadt
Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf
Landschafts-ID
278
Naturraum
Gladenbacher Bergland

Wertgebende Merkmale (Vielfalt, Eigenart und Schönheit)

Bewegtes Relief mit Kuppen (teil offen, teils bewaldet); weithin sichtbare, auf Bergkuppen gelegene Ortschaften Hohensolms und Königsberg um mittelalterliche Burganlagen entstanden (Mauer- und Turmruinen erhalten); Schloss Hohensolms; im Offenland zahlreiche Stufenraine und hangparallele Hecken sowie Reste von Magerrasen; im Bereich der Hörre: ausgedehnte Buchen- und Eichenwälder mit kleinflächig differenzierter Struktur; im Lemptal: infolge von Realerbteilung sehr kleinparzellierte Feldflur mit relativ extensiver Bewirtschaftung (Nebenerwerbslandwirtschaft); Halbtrockenrasen, ungewöhnlich großflächige Therophytenflur, Calluna- und Wacholderheiden, ortsnahe Streuobstbestände; Erholungsgebiet Aartalsee mit gleichzeitig besonderer Bedeutung für die Avifauna

Landschaft mit hoher Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe als

Naturlandschaft
Historisch gewachsene Kulturlandschaft
Naturnahe Kulturlandschaft ohne wesentliche Prägung durch technische Infrastruktur
Sonstige besondere Einzellandschaft

Landschaft mit hoher Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung

Soweit nicht anders angegeben, haben die den obigen Landschaftsbestimmungen zugeordneten Landschaften per se auch eine hohe Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung.

Ausschließlich bedeutsam für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung: Teilbereiche des Aartalsees, die v. a. durch besondere Infrastrukturen für Erholung und Tourismus geprägt sind

Abgrenzung

„Hoerre und Lemptal“ und „Frankenbach und Dünsberg“ nach Nowak & Schulz 2004 (beide: Historische Kulturlandschaft der „Kategorie 2“ und Potential für das Landschafts- und Naturerleben Stufe „sehr hoch“), Verbindung dieser beiden Kulissen mit Hilfe von Teilbereichen des im o.g. Gutachten abgegrenzten Landschaftsraum „Hohenahr“ (Potential für das Landschafts- und Naturerleben Stufe„hoch“) und des Landschaftsraums „Hohensolms und Königsberg“ (Historische Kulturlandschaft der „Kategorie 1“), im Norden bis einschließlich Aartalsee, Arrondierung entlang der FFH-Gebietskulisse „Grünlandkomplexe von Herbornseelbach bis Ballersbach und Aar-Aue“ unter Ausschluss der B 255, im Süden Ausschluss der WEA, im Westen bis zur B 277 bzw. BAB 45

Stand Steckbrief und Raumkulisse 2022

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