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Bundesamt für Naturschutz

Drachenfelser Ländchen

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Landkreis / Kreisfreie Stadt
Rhein-Sieg-Kreis, Bonn, Ahrweiler
Landschafts-ID
465
Naturraum
Unteres Mittelrheingebiet, Zülpicher Börde

Wertgebende Merkmale (Vielfalt, Eigenart und Schönheit)

Im Südosten des Naturparks Rheinland gelegene, hügelige Landschaft, geprägt durch markante Kuppen vulkanischen Ursprungs und alte Rheinterrassen; insgesamt ein Kulturlandschaftsbereich mit vielen historischen Elementen: mehrere Wind- und Wassermühlen, u.a. die Broicher Mühle bei Villip (die älteste erhaltene Mühle des Rheinlandes, 886 n. Chr. urkundlich erwähnt), die mittelalterliche Wasserburg Gudenau, das Matronenheiligtum auf dem Wachtberg bei Berkum, historische Herrensitze Burg Odenhausen (mit bedeutsamer Sichtachse zum Drachenfels), Burg Adendorf, Villa Holzem mit Gut Holzem, Haus Graffemberg, Burg Münchhausen; große Anzahl an Steinbrüchen, die teilweise bereits in römischer Zeit angelegt wurden, u.a. bei Villip, Arzdorf, Berkum und Niederbachem (das vulkanische Gestein wurde u.a. für den Bau des Kölner Doms und das Bonner Münster genutzt); vielfache Fernblicke ausgehend von den Kuppen auf die Eifel, das Siebengebirge und den Rhein mit Drachenfels; Erschließung durch ein dichtes, historisches Straßennetz; Vielzahl an Tongruben mit Relikten des frühneuzeitlichen Töpfergewerbes (u.a. Abbaukessel „Kaolingrube Oedingen“)

Landschaft mit hoher Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe als

Naturlandschaft
Historisch gewachsene Kulturlandschaft
Naturnahe Kulturlandschaft ohne wesentliche Prägung durch technische Infrastruktur
Sonstige besondere Einzellandschaft

Landschaft mit hoher Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung

Soweit nicht anders angegeben, haben die den obigen Landschaftsbestimmungen zugeordneten Landschaften per se auch eine hohe Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung.

Ausschließlich bedeutsam für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung(gesamthaft/in Teilbereichen)

Abgrenzung

Orientierung an dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich 29.01 - Drachenfelser Ländchen“ aus dem Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung in NW (zugleich großflächiges LSG), Ausschluss der A 565

Stand Steckbrief und Raumkulisse 2022

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