Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

Nyctalus noctula - Großer Abendsegler

Geschützt nach
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1312
Artengruppierung
Fledermäuse
Status Rote Liste Deutschland
(Meinig et al. 2020): V (Vorwarnliste)
Status Rote Liste Europa
(Temple & Terry 2007): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
(Meinig et al. 2020): Daten ungenügend, evtl. erhöhte Verantwortlichkeit zu vermuten

Beschreibung

Schneller Jäger in großer Höhe

Der Große Abendsegler ist eine der größten Fledermausarten in Deutschland. Besiedelt werden hauptsächlich baumhöhlen- und altholzreiche Waldgebiete im Flachland sowie altholzreiche Parkanlagen oder Einzelbäume in Siedlungen. Die Art ist in ganz Deutschland heimisch.
Der Große Abendsegler jagt mit hohen Geschwindigkeiten gerne in der Abend- oder Morgendämmerung im freien Luftraum nach Insekten. Als Jagdgebiete werden sowohl Fließ- und Stillgewässern als auch Bereiche entlang von Waldrändern, in Wäldern und über Weiden und Wiesen genutzt.
Als Nahrung dienen überwiegend fliegende Insekten, wobei Schmetterlinge und größere Zweiflügler den Hauptbestandteil der Nahrung ausmachen. Der Große Abendsegler jagt über weite Distanzen und fängt seine Beute in schnellem Flug bei durchschnittlich 20-40 km/h. Die Tiere können aber durchaus Geschwindigkeiten von 50-60 km/h erreichen.

Merkmale des Großen Abendseglers

Der Große Abendsegler ist eine der größten Fledermausarten Europas mit einem kurzen, eng anliegenden und im Sommer rostbraun glänzenden Fell. Er kann mit dem Kleinen Abendsegler, dem Riesenabendsegler oder der Breitflügelfledermaus verwechselt werden.

Lebensraum

Der Große Abendsegler wird aufgrund einer engen Bindung an höhlenreiche Altholzbestände den Waldfledermäusen zugeordnet. Er besiedelt in erster Linie Laubwälder, weniger häufig Kiefernwälder, Parkanlagen, baumbestandene Fluss- und Teichufer, Auwälder, Alleen und Einzelbäume im Siedlungsbereich (Labes & Köhler 1987, Dietz et al. 2007). Große Abendsegler werden während der Wochenstubenzeit hauptsächlich in Quartieren in Wäldern oder Parks gefunden. Als Jagdgebiete nutzen sie bevorzugt Ränder von Laubwäldern in der Nähe von Gewässern, Still- und Fließgewässer im Wald, Flussauen, Randsäume von Waldwiesen, Flussufer und Städte (Rachwald 1992, Strelkov 1999). Besonders für ziehende Große Abendsegler spielen Gewässer (vor allem Auen) wegen ihres hohen Nahrungsangebotes eine bedeutende Rolle (Weid 2002).

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Der Große Abendsegler ist eine typische baumbewohnende Fledermausart. Sowohl die Wochenstubenquartiere als auch die Sommerquartiere der Männchen befinden sich in Baumhöhlen. Meistens findet man sie in nach oben ausgefaulten Specht-, Fäulnis- und durch Sturmschäden entstandenen Höhlen sowie in Stammaufrissen oder Borkenspalten. Inzwischen sind auch Quartiere in und an Gebäuden, hinter Außen- und Wandverkleidungen aus Holz, Beton, Blech oder Eternit, in Plattenspalten oder an Flachdachkanten bekannt. Gebäudequartiere werden mitunter als Sommer- und als Winterquartier genutzt (Boonman 2000, Heise 1985, Hochrein 1999, Kleiman 1969, Kock & Altmann 1994, Ruczyński & Bogdanowicz 2005, 2008, Schmidt 1988, Strelkov 1999, Zahn et al. 1999). Außerdem sind aus großräumigen Fledermauskästen ebenfalls Wochenstubenquartiere bekannt. In den Wochenstubenquartieren finden sich die Weibchen zu Gruppen von durchschnittlich 20-60 (in einzelnen Fällen sogar über 100) erwachsenen Tieren ein (Dietz et al. 2007, Hochrein 1999, Jones 1995, Schober & Grimmberger 1998). Sie weisen dabei eine sehr hohe Geburtsortstreue auf. Unter den Wochenstubenquartieren in einem Waldgebiet findet ein ständiger Individuenaustausch statt (Blohm 2003, Schmidt 1988, Sluiter & van Heerdt 1966, Zahn et al. 1999). Die Männchen verbringen die Zeit der Jungenaufzucht getrennt von den Weibchen einzeln oder in kleinen Gruppen (mit bis zu 20 Tieren).

In der Abend- und Morgendämmerung, wenn relativ helle Lichtverhältnisse herrschen, kann man die höchste Jagdaktivität des Großen Abendseglers beobachten (Schmidt 1988, Stutz & Haffner 1985/86). Er nutzt mehrere Jagdgebiete in einer Nacht, die in einer Entfernung von bis zu 10 km zu den Wochenstubenquartieren liegen können (Dietz et al. 2007, Schmidt 1988). Der Große Abendsegler jagt über weite Distanzen und fängt seine Beute im freien Raum in schnellem Flug bei durchschnittlich 20-40 km/h (Dietz et al. 2007, Häussler & Nagel 2003, Jones 1995). Die Tiere halten sich dabei, je nach Insektenvorkommen, in 300-500 m Höhe über den Baumkronen oder in niedrigeren Regionen von 10-50 m Höhe auf (Dietz et al. 2007, Schober & Grimmberger 1998). Der Große Abendsegler erbeutet v.a. große Käfer, Schmetterlinge, Eintagsfliegen und kleinere, fliegende Insekten. Die bevorzugten Jagdhabitate des Großen Abendseglers sind insektenreiche Landschaftsteile mit einem freien Luftraum, vor allem große Wasserflächen, Flusslandschaften (mit Auwäldern), Waldränder, lichte (Laub-) Wälder, große Wegschneisen, Wiesen oder Weiden (Gloor et al. 1995, Häussler & Nagel 2003, Jones 1995, Mackie & Racey 2007, Meschede & Heller 2000, Rachwald 1992, Taake 1996).

Die territorialen Männchen beziehen meist Baumhöhlen als Paarungsquartiere (Sluiter & van Heerdt 1966), in die sie die durchziehenden Weibchen mit „Balzgesängen“ locken (Schmidt 1988, Zahn et al. 1999, Gebhard 1997). 

Der Große Abendsegler zählt zu den Fernziehern. Zwischen den Sommer- und Winterquartieren legt er bis zu 1.600 km zurück (Steffens et al. 2004), wobei die Weibchen und die Jungtiere früher ziehen als die erwachsenen Männchen. 

Winterquartiere des Großen Abendseglers befinden sich ebenfalls in Baumhöhlen, in tiefen Fels- und Mauerspalten, Höhlen, Gebäuden (z.B. in Spalten hinter Fassadenverkleidungen geheizter Gebäude, großen Brücken, Kirchen, in Speichern oder in Lüftungsschächten) (Hochrein 1999, Kleiman 1969, Schmidt 1988, Trappmann & Röpling 1996, Zahn & Clauss 2003). In einer Eisenbahnbrücke in Schleswig-Holstein befindet sich eines der größten bekannten Winterquartiere. Dort kamen in den 1990er Jahren regelmäßig über 5.000 Tiere zum Überwintern zusammen (Boye et al. 1999, Harrje 1994, Meschede & Heller 2000), mittlerweile ist der Überwinterungsbestand deutlich zurückgegangen (mdl. Mitt. Kugelschafter). An frostfreien, sonnigen Tagen ist eine relativ große Winteraktivität zu beobachten (Zahn & Clauss 2003).

Das nachgewiesene Höchstalter der Art liegt bei 12 Jahren (Schober & Grimmberger 1998).

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Nach dem Winterschlaf ziehen die Großen Abendsegler im Frühjahr (März), je nach Witterung in die Sommergebiete, die Männchen vermutlich früher als die Weibchen. Im April/Mai finden sich die Weibchen in den Wochenstubenquartieren ein. Ab Mitte Juni finden die Geburten statt. Die Weibchen bringen pro Jahr ein Jungtier zur Welt, häufig auch Zwillinge. Diese wachsen schnell heran und sind bereits nach drei bis vier Wochen flügge (Blohm 2003, Heise 1993, Jones 1995, Kleiman 1969, Schmidt 1988, Sluiter & van Heerdt 1966, Trappmann & Röpling 1996). Die Männchen verbringen die Zeit der Jungenaufzucht getrennt von den Weibchen einzeln oder in kleinen Gruppen. Ab Juli beziehen sie ihre Territorien zur Paarung (Schmidt 1988). In den „Hochzeitsquartieren“ können sich etwa 5-10 Weibchen zusammenfinden (Gebhard 1992). Die Jungtiere verweilen nach Auflösen der Wochenstuben in sogenannten Jungtiergruppen weiterhin in den Wochenstubenquartieren. Mitte August beginnt der Herbstzug in die südlicheren Überwinterungsgebiete. 

Als typische baumhöhlenbewohnende Art benötigt der Große Abendsegler ganzjährig ein ausreichendes Angebot von Höhlenbäumen. Daher besteht ein besonderer Zusammenhang des Lebenszyklus mit der forstwirtschaftlichen Nutzung. Da der Große Abendsegler zur Jagd insektenreiche Landschaftsteile v.a. große Wasserflächen, Flusslandschaften, Auwälder und auch Waldränder nutzt, kann forstwirtschaftliche Nutzung, die z.B. das Trockenlegen von Gewässern und Feuchtgebieten in Wäldern begünstigt, einen negativen Einfluss auf den Nahrungsreichtum der Jagdgebiete haben. Durch den Einsatz von Insektiziden bei der Bekämpfung von Forstschädlingen, wie dem Maikäfer oder dem Prozessionsspinner, wird nicht nur der Insektenreichtum reduziert, er führt auch zu einer Anreicherung der Wirkstoffe in den Fledermäusen und damit zu einer Vergiftung der Tiere (Braun 1986).

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Abgrenzung der lokalen Population erfolgt nach Gruppen von Fledermäusen, die in einem lokalen Maßstab eine räumlich abgrenzbare Funktionseinheit (zu bestimmten Jahreszeiten) bilden, die wiederum für die Art von Bedeutung ist.

Als lokale Population des Großen Abendseglers ist im Sommer die Wochenstube anzusehen. Meist liegt die Koloniegröße bei 20-60, manchmal sogar bei über 100 Weibchen (Dietz et al. 2007, Hochrein 1999, Jones 1995, Schober & Grimmberger 1998). Die Wochenstuben sind im Grundsatz einfach gegeneinander abgrenzbar und werden von Dietz & Simon (2006) als Grundeinheit bei der Bewertung des Zustandes von Populationen angesehen. Beim Großen Abendsegler wurde ein regelmäßiger Wechsel zwischen verschiedenen Wochenstubenquartieren und auch zwischen verschiedenen Wochenstuben beobachtet (Blohm 2003, Schmidt 1988, Sluiter & van Heerdt 1966, Zahn et al. 1999). Nutzt eine Wochenstube mehrere Quartiere, so bezeichnet man die Gesamtheit der genutzten Quartiere als Quartierverbund. Im Regelfall ist dieser innerhalb eines Waldgebietes räumlich klar abgrenzbar. Alle Individuen eines solchen Verbundes sind als Angehörige einer lokalen Population anzusehen. Aufgrund der Nutzung solcher Quartierverbunde und der versteckten Lebensweise der Tiere, ist eine Ermittlung der Koloniegröße als lokale Population in der Regel nur durch eine fachgutachterliche Untersuchung möglich.

Neben den Wochenstuben sind im Sommer die Männchenvorkommen und im Spätsommer Gruppen von Männchen und Weibchen in Paarungsquartieren als lokale Population anzusehen. Diese sind meist verstreut verteilt und lassen sich aufgrund fehlender Kenntnisse der Quartiere nur schwer als lokale Population abgrenzen. Häufig ist die Abgrenzung nur über die Ermittlung geeigneter Lebensräume (z.B. alle Individuen in einem Waldgebiet) möglich.

Im Winter ziehen sich die Tiere in z.T. sehr großen Gruppen in die Winterquartiere zurück. Da sich Tiere verschiedener Kolonien in einem Winterquartier versammeln können, entspricht die lokale Population im Winter nicht mehr der sommerlichen lokalen Population. Winterquartiere können sowohl während eines Winters, als auch im Verlauf der Jahre gewechselt werden. Daher bezieht sich je nach Winterquartiervorkommen die Abgrenzung der lokalen Population punktuell auf das einzelne Winterquartier oder auf den Raum eng (etwa < 100 m) beieinander liegender Winterquartiere.

Gefährdung

Der Große Abendsegler scheint in erster Linie durch den Verlust von Baumhöhlen gefährdet zu sein (Dietz et al. 2007, Häussler & Nagel 2003). Auch Eingriffe in Natur und Landschaft, die die Jagdgebiete und/oder Quartiere beeinflussen, stellen eine Gefährdung dar.

Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

  • Jagdgebietsverlust durch Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen zu größeren Schlägen, die zum Verschwinden von Brachen, Stilllegungsflächen, Wiesen, Weiden, Hecken und Säumen führen und kleinräumig gegliederte, insektenreiche Kultur- und Offenlandschaften zerstören
  • Verringerung der Insektenvorkommen durch Medikamenteneinsatz in der Viehhaltung (Entwurmung von Weidevieh) (vgl. Petermann 2011)
  • Reduzierung des Insektenreichtums und Vergiftung der Fledermäuse durch Anreicherung der Giftstoffe in ihren Körpern durch den Einsatz von Insektiziden zur Bekämpfung von Insektenmassenvermehrung (z.B. Maikäfer) in der Land- und Forstwirtschaft
  • Reduzierung des Insektenreichtums durch den Einsatz von Herbiziden und Düngern in der Land- und Forstwirtschaft
  • Verschlechterung des Quartierangebotes durch Senkung des Einschlagalters, Entfernung von Höhlenbäumen, Einschlag von Altholzbeständen und Waldeinschlag ohne vorherige Kontrolle aktueller und potenzieller Quartierbäume auf Fledermausbesatz (Heise 1985, Schmidt 1997, Trappmann & Röpling 1996) 
  • Jagdgebietsverlust durch Trockenlegung von Feuchtgebieten und Gewässern in Wäldern und im Offenland
  • Verschlechterung des Lebensraumes durch Reduktion natürlicher oder naturnaher Wälder (auch Nadelwälder und Altholzbestände) durch großflächige, intensive Hiebmaßnahmen und durch Aufforstung mit nicht standortheimischen Baumarten (z.B. Douglasie (Goßner 2004)), die zu einer Verarmung der Artengemeinschaft (z.B. Insekten und Spinnen) führen
  • Verschlechterung des Lebensraumes durch Entnahme von stehendem Alt- und Totholz (z.B. Höhlenbäume) aus naturnahen Auenwäldern und Feuchtwäldern
  • Lebensraumverlust durch Aufforstung und Verbrachung bestehender, kleinflächig eingestreuter Freiflächen im Wald (z.B. Ruderalflächen und Waldwiesen)
  • Jagdgebietsverlust durch Umbruch von Dauergrünland
  • Jagdgebietsverlust durch großflächige Schilfmahd
  • Verringerung des Insektenvorkommens im Bereich von Jagdgebieten durch Fischbesatz natürlicherweise fischfreier Gewässer, zu hohen Fischbesatz in der Teichwirtschaft oder Fischbesatz mit nicht heimischen Fischen (z.B. Graskarpfen zur Reduktion des Gewässerbewuchses)

Sonstige

  • Gefährdung der Winterschlafgesellschaft durch Fällungen und Baumpflegemaßnahmen entlang von Alleen und in städtischen Grünanlagen (Boye & Dietz 2004)
  • Verlust von geeigneten Winterquartieren (z.B. Höhlen) durch nicht fledermausgerechten Verschluss der Eingänge als Sicherungsmaßnahme
  • Gefährdung der Art durch häufige Störungen in den Winterquartieren (z.B. Höhlen, Fels- und Spaltenquartieren) durch Besucher, Freizeitnutzung und Vandalismus
  • Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden, die zu Verlusten von Quartieren und Quartiermöglichkeiten führen
  • Jagdgebietsverlust durch Reduzierung insektenreicher Landschaftsbestandteile (Feldgehölze, Säume, Brachen und Baumreihen)
  • Jagdgebietsverlust durch Verfüllungen von Bodenabbauflächen und Tagebau (Kies, Sand, Torf, Kohle etc.), die sich zu nahrungsreichen Stillgewässern oder Hochstaudenfluren entwickelt haben
  • Verlust von Jagdgebieten durch Reduktion natürlicher oder naturnaher, breiter Gewässerrandstreifen mit Ufergehölzen und durch den Verlust von Flussauensystemen z.B. durch Flussbegradigungen
  • Jagdgebietsverlust durch großflächige Siedlungserweiterungen/Versiegelungen, wenn dabei z.B. Wald, Wiesen, Weiden, Kleingewässer oder offene Bachläufe verloren gehen
  • Einsatz von Insektiziden und Herbiziden im Gartenbau und in öffentlichen Anlagen, der ebenfalls die Nahrungsgrundlage des Großen Abendseglers reduziert
  • Gefährdung durch den Straßenverkehr (nach der Zwergfledermaus häufigstes Verkehrsopfer) (Haensel & Rackow 1996, Kiefer et al. 1995)
  • Verluste an Windkraftanlagen durch direkte Kollision mit den Rotorblättern und Schädigung durch starke Druckveränderungen im Einflussbereich der Rotoren (Barotrauma) (Baerwald et al. 2008) → häufigste Schlagopferart
  • Anreicherung von Giftstoffen im Körperfett des Großen Abendseglers durch mit Schadstoffen und Schwermetallen wie Quecksilber und Cadmium belastete Nahrung

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population des Großen Abendseglers

Um Beeinträchtigungen des Großen Abendseglers durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern oder zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit kleinen Parzellen, breiten blütenreichen Säumen, Kleingewässern, Brachflächen, Hecken und Feldgehölzen, die einen großen Insektenreichtum bieten
  • Aufrechterhaltung der Nutzung von Obstbaumgürteln und Streuobstwiesen in Siedlungsnähe als Jagdgebiete und verbindende Landschaftselemente in der Kulturlandschaft
  • Erhaltung und Förderung von wenig genutzten Weiden und Wiesen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes
  • Minimierung des Insektizid- und Herbizideinsatzes in der Landwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsgrundlage des Großen Abendseglers
  • Erhaltung des Nahrungsangebotes des Großen Abendseglers durch die Verringerung/Vermeidung des Einsatzes von Entwurmungsmitteln in der Weideviehhaltung durch den Gebrauch von Produkten mit geringerer Toxizität auf Nicht-Zielarten oder andere Alternativen zur „klassischen“ Entwurmung (vgl. Petermann 2011)

Forstwirtschaft

  • Naturnahe Waldwirtschaft mit Prozessschutz und langen Umtriebszeiten zur Sicherung ausreichender Quartiermöglichkeiten (v.a. Großspechthöhlen), Altholzinselprogramm
  • Förderung höhlenreicher, alter Baumbestände (1 ha große Altbaumbestände mit je 25-30 Höhlen (Häussler & Nagel 2003)) besonders in den Wochenstubengebieten (da der Höhlenreichtum mit dem Alter der Bäume zunimmt und Große Abendsegler traditionell an bestimmte Gebiete gebunden sind, sollten diese Bäume grundsätzlich vom Holzeinschlag verschont werden) (Weid 2002)
  • Förderung von alten Baumbeständen in gewässerreichen Gebieten als wichtige Durchzugs- und Jagdgebiete, insbesondere Erhalt und Schutz der verbleibenden Auenwälder und der Auengewässer (Weid 2002)
  • Höhlenbäume bzw. hohle Bäume entsprechender Größe sollten ohne vorherige Prüfung auf eine Nutzung durch Fledermäuse von Fäll- und Pflegearbeiten ausgeschlossen werden (Hochrein 1999)
  • Erhaltung und Förderung von natürlichen bzw. naturnahen, vielfältigen Waldrändern und Waldinnenrandbewuchs, Waldmantel- und Saumgesellschaften mit heimischen Arten (auch entlang von Waldwegen, Schneisen, Trassen) als Jagdgebiete
  • Erhaltung gliedernder Elemente innerhalb und außerhalb des Waldes (Blohm 2003)
  • Erhaltung/Entwicklung natürlicher und naturnaher Stillgewässer in Wäldern, Halboffen- und im Offenland zur Verbesserung des Nahrungsangebotes
  • Erhaltung von Feuchtflächen im Wald, in Waldnähe und im Offenland zur Sicherung der Jagdgebiete
  • Erhaltung bestehender, kleinflächig eingestreuter Freiflächen (z.B. Waldwiesen und Ruderalflächen) in Wäldern → keine Aufforstung
  • Verzicht auf Insektizideinsätze in der Forstwirtschaft (Schmidt 1997)

Fischereiwirtschaft

  • Erhaltung/Entwicklung naturnaher Gewässer im Bereich von Wäldern zur Sicherung der Nahrungsgrundlage 
  • Anlage von Schönteichen (ohne Fischbesatz) zusätzlich zu den Fischteichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage in Jagdgebieten des Großen Abendseglers

Sonstige Maßnahmen

  • Erhaltung und Förderung alter Baumbestände in den Parks von Städten und Kommunen (vgl. z.B. den Philosophenwald in Gießen oder den Englischen Garten in München) (Weid 2002)
  • Schutz und Erhaltung wichtiger Quartiere in und an Gebäuden und Bauwerken, wie der Levensauer Brücke als bedeutendes Winterquartier des Abendseglers in Schleswig-Holstein (Weid 2002) (vgl. Dietz & Weber 2000)
  • Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden: für vorhandene Winterschlafgesellschaften muss der Ein- und Ausflug gewährleistet bleiben (Hochrein 1999)
  • Schutz der Kolonien durch Verwendung fledermausfreundlicher Holzschutzmittel bei Gebäudesanierungen.
  • Berücksichtigung der Vorkommen des Großen Abendseglers bei der Planung von Windkraftanlagen und bei WKA-Betrieb gegebenenfalls zeitweise Abschaltung (vgl. Brinkmann et al. 2011)
  • Erhaltung von naturnahen Auen und offenen Tälern in den Mittelgebirgsbereichen
  • Erhaltung/Entwicklung natürlicher und naturnaher Flussläufe mit breiten Gewässerrandstreifen mit Baum- und Gehölzbewuchs zur Verbesserung des Nahrungsangebotes
  • Schutz von Winterquartieren vor Störungen im Winter
  • Erhaltung bzw. fledermausgerechte Öffnung geeigneter Gebäude und Winterquartiere
  • Akzeptanzsteigerung bestehender Fledermausvorkommen in der Bevölkerung durch Quartierbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: günstig
  • Kontinentale Region: ungünstig - unzureichend
  • Alpine Region: unbekannt

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Projekte im Internet

  • "Artenhilfsprogramm Fledermäuse und Höhlenbäume" des Landes Schleswig-Holstein zur Reduzierung des Bestandsrückgangs der Fledermäuse durch Schaffung und Sicherung günstiger Lebensräume für die verschiedenen Arten.Das Land fördert verschiedene Maßnahmen zur Erfassung, zur biologischen Forschung und zum Schutz der Fledermäuse.
  • Initiative "Artenschutz im Steigerwald". Verschiedene Initiativen zur Erhaltung, Optimierung, Neuschaffung von Quartieren, Jagdgebieten usw. für Fledermäuse.
  • Artenschutzprojekt "Waldfledermäuse in Bayern - ein Monitoringprojekt" zur Erhaltung der Fledermäuse in Waldbereichen in Bayern durch Kartierung von Höhlenbäumen und Anbringen von Fledermauskästen durch die Stiftung Unternehmen Wald.
  • Artenhilfsprogramm "Hauptstadt der Fledermäuse" der Stadt Berlin. Schaffung und Erhaltung von Quartieren, vor allem Winterquartieren, und Versorgung von Findlingen.
  • Artenhilfsprogramm Fledermaus des Bayrischen Landesamtes für Umwelt zur Erhaltung und Entwicklung von Fledermausquartieren an Gebäuden.

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Hammer, M. (2002): Fledermäuse in der Stadt Hof - Kontrolle potenzieller Sommerquartiere, Praktische Maßnahmen zum Schutz und zur Wiedereinbürgerung von Fledermäusen in der Stadt Hof. Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Kreisgruppe Hof, Hof.
  • Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2010): 1985-2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bayern. UmweltSpezial Arten- und Lebensraumschutz. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg.
  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2008): "Gemeinsam für Knoblauchkröte, Abendsegler & Co." - Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008, Kiel. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Kiel.
  • Reiter, G. & Zahn, A. (2006): Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege, München.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Karl Kugelschafter
ChiroTEC - Verhaltenssensorik und Umweltgutachten
Hollersgraben 27
35102 Lohra

Axel Schmidt
Luchweg 12
15848 Beeskow

Autoren

Matthias Simon, Karola Gießelmann, Heiko Köstermeyer, Sandra Brand

Unter Mitarbeit von

Lothar Bach, Martin Biedermann, Robert Brinkmann, Markus Dietz, Patrick Dohm, Matthias Hammer, Christine Harbusch, Andreas Kiefer, Karl Kugelschafter, Gerhard Mäscher, Hinrich Matthes, Frauke Meier, Angelika Meschede, Henrik Pommeranz, Wolfgang Rackow, Ulf Rahmel, Sabine Schade, Jürgen Schicker, Jana Smit-Viergutz, Dagmar Stiefel, Marco Zimmermann

Zurück nach oben