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Bundesamt für Naturschutz

Myotis nattereri - Fransenfledermaus

Geschützt nach
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1322
Artengruppierung
Fledermäuse
Status Rote Liste Deutschland
(Meinig et al. 2020): * (Ungefährdet)
Status Rote Liste Europa
(Temple & Terry 2007): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
(Meinig et al. 2020): In hohem Maße verantwortlich

Beschreibung

Die Fliegenfängerin

Ihren Namen verdankt die Fransenfledermaus wahrscheinlich den kleinen Borsten an ihrer Schwanzflughaut. Sie kommt sowohl in Wäldern, als auch in Siedlungen vor. Wochenstubenquartiere der Fransenfledermaus befinden sich in Baumhöhlen, Rindenspalten und Fledermauskästen, in Spalten in und an Gebäuden und Brücken. Eine Besonderheit der Art ist ihr Vorkommen in Kuhställen, wo sie Fliegen jagt, und wenn möglich auch ihre Wochenstubenquartiere bezieht.
Die Fransenfledermaus kann ihre Beute auf vielfältige Art und Weise jagen. Meistens sammelt sie Insekten nachts mit der Schwanzflughaut von Pflanzen oder sogar vom Boden ab. Sie kann aber genauso fliegende Insekten, wie ein Falke in der Luft rüttelnd, erbeuten. Der Hauptbestandteil der Nahrung wird von Zweiflüglern, Schmetterlingen, Käfern, Webspinnen und Weberknechten gebildet.

Merkmale der Fransenfledermaus

Die Fransenfledermaus ist eine kleine bis mittelgroße Myotis-Art mit hell graubraunem Rückenfell und grau- bis braunweißem Bauchfell. Der Hinterrand ihrer Schwanzflughaut ist mit einer Reihe steifer, nach unten gebogener Borsten versehen und ihre Schwanzflughaut ist durch einen langen, S-förmig geschwungenen Sporn gestützt. Diese S-förmige Schwanzflughaut unterscheidet die Fransenfledermaus von allen anderen Arten.

Lebensraum

Die Fransenfledermaus ist eine Fledermausart mit sehr variabler Lebensraumnutzung. In Mittel- und Nordeuropa nutzt sie häufig Wälder und locker mit Bäumen bestandene Flächen wie Parks und Obstwiesen zur Jagd. Häufig findet man sie entlang von gehölzreichen Bachläufen und Feuchtgebieten (Schober & Grimmberger 1998, Trappmann & Clemen 2001). Eine Besonderheit ist das Jagen in Kuhställen. Die Fransenfledermaus besiedelt von den Tieflagen bis zur Baumgrenze nahezu alle Waldtypen. Offenland wird besonders in der Nähe von Obstwiesen und Wäldern zur Jagd aufgesucht. Vor allem über frisch gemähten Wiesen kann man die Fransenfledermaus häufig beobachten (Fiedler et al. 2004, Kretzschmar 2003).

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Die Fransenfledermaus hat ihre Wochenstuben regelmäßig sowohl im Wald, als auch in Siedlungen. Im Wald bezieht sie ihre Wochenstubenquartiere in Baumhöhlen, Rindenspalten und Fledermauskästen. In Siedlungen findet man Wochenstubenquartiere in Spalten in und an Brücken und Gebäuden, häufig in Viehställen sowie in Hohlblocksteinen (Dietz 2005, Schober & Grimmberger 1998, Trappmann & Clemen 2001). Die Wochenstuben umfassen bei der Fransenfledermaus in der Regel nicht mehr als 30-80 Individuen. In Gebäuden können sie dagegen auch größer (bis zu 200 Weibchen) sein (Fiedler et al. 2004, Illi 1999, Trappmann & Boye 2004). Wie bei anderen Fledermausarten findet bei der Fransenfledermaus ein häufiger Wochenstubenquartierwechsel (1-2mal pro Woche) statt (Laufens 1973, Schober & Grimmberger 1998). Neben den Wochenstuben sind Männchenkolonien mit bis zu 30 Tieren bekannt (Swift 1997). Die Männchenquartiere befinden sich bei der Fransenfledermaus ebenfalls in Baumhöhlen, Kästen sowie in und an Gebäuden.

Die Jagdgebiete der Fransenfledermaus können im Frühjahr überwiegend in halboffenen Lebensräumen wie Streuobstwiesen, Weiden mit Hecken und Bäumen, in ortsnahen weiträumigen Gartenlandschaften oder an Gewässern liegen (Fiedler et al. 2004, Trappmann & Boye 2004, Trappmann & Clemen 2001). Eine Besonderheit sind Jagdgebiete in Kuhställen, wo die Fransenfledermaus Fliegen fängt (Simon et al. 2004). Die Fledermäuse orientieren sich dabei häufig an den Geräuschen, die kopulierende Fliegen abgeben (Siemers et al. 2012). Spätestens im Spätsommer verlagern die Tiere ihre Jagdgebiete auch in Wälder, wo sie unter anderem auch in reinen Nadelwäldern jagen (Trappmann & Boye 2004). Die Jagdgebiete werden mehrmals in der Nacht gewechselt (Meier 2002, Trappmann & Clemen 2001) und liegen bis zu 4 km weit vom Quartier entfernt (Fiedler et al. 2004, Meschede & Heller 2000, Simon et al. 2004). 

Der Jagdflug ist langsam und oft niedrig (1-4 m über dem Boden), wobei die Tiere auf engem Raum gut manövrieren und in der Luft rütteln können. Die Fransenfledermaus kann Insekten im freien Flug erbeuten oder von der Wasseroberfläche bzw. dem Pflanzenbewuchs aufnehmen (Schober & Grimmberger 1998, Trappmann & Boye 2004, Trappmann & Clemen 2001). Dabei werden sowohl der Boden, als auch die Pflanzen von der unteren Strauchschicht bis hinauf in die Kronenbereiche nach Beutetieren abgesucht. Zweiflügler sowie Schmetterlinge, Käfer, Webspinnen und Weberknechte stellen die Hauptnahrung der Fransenfledermaus dar (Beck 1991, Geisler & Dietz 1999). 

Die Fransenfledermaus gilt als ortstreu. Die bisher maximal beobachtete Entfernung zwischen Sommer- und Winterlebensräumen liegt bei 185 km (Schober & Grimmberger 1998). In der Regel sind es aber nur Distanzen unter 80 km (Meschede & Heller 2000). Die Paarung findet vor allem in den Winterquartieren statt. 

Die Winterquartiere befinden sich in frostfreien, unterirdischen Stollen, Höhlen, Kellern oder in alten Bunkeranlagen. Die Tiere werden leicht übersehen oder sind nicht sichtbar, da sie häufig in engen Spalten oder in Bohrlöchern, zum Teil auf dem Rücken liegend, versteckt sind. In Mitteleuropa hängen die Fransenfledermäuse in den Winterquartieren gelegentlich in kleinen Gruppen (1-5 Tiere) auch frei an der Decke oder der Wand (Schober & Grimmberger 1998, Trappmann & Clemen 2001).

Das nachgewiesene Höchstalter liegt für männliche Fransenfledermäuse bei 21,5 Jahren und für die Weibchen bei 17,5 Jahren (Ohlendorf 2002a, Topál 2011).

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Die Fransenfledermäuse verlassen bis Ende März ihr Winterquartier und die Weibchen finden sich ab April/Mai in den Wochenstubenquartieren ein. Sie gebären Mitte Juni bis Anfang Juli jeweils ein Jungtier, das nach vier Wochen bereits flügge ist. Die Wochenstuben lösen sich dann schnell auf (Dietz et al. 2007, Schober & Grimmberger 1998). Während der Zeit der Jungenaufzucht leben die Männchen meist getrennt von den Weibchen, können aber teilweise einzelne Männchenkolonien von bis zu 25 Individuen bilden (Swift 1997). Es halten sich auch immer wieder einzelne Männchen in den Wochenstubenquartieren auf. Ab Mitte November bezieht die Fransenfledermaus einzeln oder in kleinen Gruppen die Winterquartiere (Schober & Grimmberger 1998). Die Paarung erfolgt ab Oktober/November in den Winterquartieren.

Besonders in der Zeit der Jungenaufzucht benötigen die Fransenfledermäuse nahrungsreiche Jagdgebiete, um den in dieser Zeit gesteigerten Energiebedarf zu decken. Hierfür werden vor allem Streuobstwiesen, Weiden mit Hecken und Bäumen, ortsnahe weiträumige Gartenlandschaften, Wälder, Gewässer und auch Viehställe genutzt (Fiedler et al. 2004, Trappmann & Boye 2004, Trappmann & Clemen 2001). Daher gibt es Überschneidungen des Lebensraumes der Fransenfledermaus mit der landwirtschaftlichen Nutzung. So führt die Vereinheitlichung der Landschaft durch Bewirtschaftung immer größerer Flächen und der damit einhergehende Verlust an insektenreichen Landschaftsbestandteilen wie Hecken und Säumen zur Reduktion der Nahrungsgrundlage der Fledermäuse. Im Offenlandbereich kann eine Reduktion der Insekten durch stärkere Nutzung (Umwandlung von Wiesen und Weiden in Ackerland, mehrfache Mahd) eintreten. 

Da sich die Fransenfledermaus bei der Jagd stark an Leitelementen wie Waldrändern oder Hecken orientiert, kann auch forstwirtschaftliche Nutzung, die z.B. natürliche, stufenreiche Waldränder reduziert, zu Beeinträchtigungen führen. Durch den Einsatz von Insektiziden bei der Bekämpfung von Forstschädlingen, wie dem Maikäfer oder dem Prozessionsspinner, wird zum einen der Insektenreichtum minimiert, zum anderen führt er zu einer Anreicherung der Giftstoffe in den Fledermäusen und damit zu einer Vergiftung der Tiere (Braun 1986). Vermutlich hat vor allem der Insektizideinsatz in der Forstwirtschaft in den 1960er bis 1980er Jahren zu einer Bestandsabnahme der Art geführt (Trappmann & Boye 2004).

Da die Fransenfledermaus für ihre Jungenaufzucht durch ihren häufigen Wochenstubenquartierwechsel eine ausreichende Anzahl an Quartiermöglichkeiten benötigt, führt ein Einschlag von Alt- und Totholz besonders im Sommer zwangsläufig zum Verlust von Quartieren und somit auch zu einer Beeinträchtigung der Wochenstuben. Schwachholz und Zwieselbäume sind als potenzielle zukünftige Höhlenbäume von großer Bedeutung.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Abgrenzung der lokalen Population erfolgt nach Gruppen von Fledermäusen, die in einem lokalen Maßstab eine räumlich abgrenzbare Funktionseinheit (zu bestimmten Jahreszeiten) bilden, die wiederum für die Art von Bedeutung ist. 

Als lokale Population der Fransenfledermaus ist im Sommer die Wochenstube anzusehen. Meist liegt die Koloniegröße bei 30-80 Individuen. Wochenstuben in Gebäuden können dagegen auch größer (bis zu 200 Weibchen) sein (Fiedler et al. 2004, Illi 1999, Trappmann & Boye 2004). Im Grundsatz sind die Wochenstuben einfach gegeneinander abgrenzbar und werden von Dietz & Simon (2006) als Grundeinheit bei der Bewertung des Zustandes von Populationen angesehen. Wie bei anderen Fledermausarten findet auch bei der Fransenfledermaus ein häufiger Wochenstubenquartierwechsel (1-2mal pro Woche) statt (Laufens 1973, Schober & Grimmberger 1998). Nutzt eine Wochenstube mehrere Quartiere, so bezeichnet man die Gesamtheit der genutzten Quartiere als Quartierverbund. Im Regelfall ist dieser räumlich klar abgrenzbar (z.B. innerhalb einer kleinen Ortslage). Alle Individuen eines solchen Verbundes sind als Angehörige einer lokalen Population anzusehen. Aufgrund der Nutzung solcher Quartierverbunde und der versteckten Lebensweise der Tiere, ist eine Ermittlung der Koloniegröße als lokale Population in der Regel nur durch eine fachgutachterliche Untersuchung möglich. 

Neben den Wochenstuben sind im Sommer die Männchenvorkommen und im Spätsommer Gruppen von Männchen und Weibchen in Paarungsquartieren als lokale Population anzusehen. Diese sind meist verstreut verteilt und lassen sich aufgrund fehlender Kenntnisse der Quartiere nur schwer als lokale Population abgrenzen. Häufig ist die Abgrenzung nur über die Ermittlung geeigneter Lebensräume (z.B. alle Individuen einer Ortslage) möglich.

Im Winter ziehen sich die Tiere einzeln oder in kleinen Gruppen in die Winterquartiere zurück. Da sich Tiere verschiedener Kolonien in einem Winterquartier versammeln können, entspricht die lokale Population im Winter nicht mehr der sommerlichen lokalen Population. Winterquartiere können sowohl während eines Winters, als auch im Verlauf der Jahre gewechselt werden. Daher bezieht sich je nach Winterquartiervorkommen die Abgrenzung der lokalen Population punktuell auf das einzelne Winterquartier oder auf den Raum eng (etwa < 100 m) beieinander liegender Winterquartiere.

Gefährdung

Die Fransenfledermaus ist hauptsächlich durch die Vernichtung von Quartieren im Wald sowie in und an Gebäuden, insbesondere in Kuhställen gefährdet. Außerdem hat der Insektizideinsatz in der Forstwirtschaft in den 1960er bis 1980er Jahren wahrscheinlich zu einem Rückgang der Art geführt (Trappmann & Boye 2004).

Land- und Forstwirtschaft

  • Lebensraumverlust durch Aufgabe von Rindviehhaltung (Stallhaltung)
  • Lebensraumverlust durch Zusammenlegung von Flächen zu größeren Äckern, die zur Zerstörung kleinräumig gegliederter, insektenreicher Kulturlandschaften führen, da z.B. Hecken und Säume reduziert werden
  • Verschlechterung des Nahrungsangebotes durch Verringerung des insektenreichen Bracheanteils aufgrund erhöhter landwirtschaftlicher Nutzung
  • Verschlechterung der Nahrungsverfügbarkeit und Gefährdung der Art durch Anreicherung der Giftstoffe im Körper der Tiere durch den Einsatz von Insektiziden und Herbiziden in Land- und Forstwirtschaft
  • Quartierverlust durch die Entnahme von Alt- und stehendem Totholz (vor allem Höhlenbäume)
  • Verschlechterung des Quartierangebotes durch die Entnahme von forstlich wertlosen Bäumen mit Höhlenpotenzial (z.B. mit Zwiesel, Schadstellen)
  • Verringerung des Nahrungsangebotes durch den Verlust von Kleingewässern im Wald und im Offenland
  • Verlust von Jagdgebieten durch Reduktion stufen- und gehölzreicher Wälder sowie naturnaher, stufen- und gehölzreicher Waldränder
  • Verringerung der Insektenvorkommen durch Medikamenteneinsatz in der Viehhaltung (Entwurmung von Weidevieh)

Sonstige

  • Verlust von Quartieren und Quartiermöglichkeiten in Siedlungen durch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden, Stallungen und Bauwerken wie Brücken
  • Direkte Verfolgung oder Quartierverlust durch Verschluss von Quartieren, wegen besonderer Abneigung gegenüber Ansammlungen von Fledermäusen oder deren Exkrementen
  • Beeinträchtigung des Quartiers durch Anstrahlen der Ein- und Ausflugöffnungen (häufig z.B. an Stallungen mit Fransenfledermauskolonien) und durch Lichtanlagen in Winterquartieren (z.B. Dauerbeleuchtung)
  • Verlust von Jagdgebieten und Leitelemente durch Reduzierung insektenreicher Landschaftsbestandteile wie Hecken, Feldgehölze, Säume oder Brachen z.B. bei Flurbereinigung
  • Verlust von Jagdgebieten durch Reduktion natürlicher oder naturnaher, breiter (mehr als 5 m) Gewässerrandstreifen mit Gehölzen und Einzelbäumen
  • Gefährdung des Quartier- und Nahrungsangebotes durch die Modernisierung von Kuhställen (Verringerung des Insektenreichtums in Viehställen, Verschluss der Zugangsmöglichkeiten in die Stallungen, Beleuchtung)
  • Klebrige Fliegenfänger in Stallungen als tödliche Falle für Fransenfledermäuse bei der Jagd
  • Jagdgebietsverlust durch Siedlungserweiterungen, da Streuobstwiesen, dörfliche Obstgärten und Hecken z.B. durch die Umnutzung in Neubaugebiete verloren gehen
  • Verlust der Nahrungsgrundlage und Anreicherung der Giftstoffe im Körper der Tiere durch den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden im Gartenbau
  • Verlust von Winterquartieren durch Einsturz oder Umnutzung von z.B. Eiskellern und ehemaligen Luftschutzbunkern und anderen unterirdischen Quartieren und durch Verschluss/Verfüllen von unterirdischen Hohlräumen
  • Gefährdung der Art durch Störungen (Lärm, Vandalismus) in den Winterquartieren
  • Kollisionsgefahr an Verkehrswegen durch die relativ niedrige Flughöhe

 

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Fransenfledermaus

Für Fransenfledermäuse sind viele Quartiermöglichkeiten und ein reiches Nahrungsangebot unverzichtbar. Um Beeinträchtigungen der Fransenfledermaus durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit kleinen Ackerparzellen, breiten blütenreichen Säumen, Brachflächen, Hecken und Feldgehölzen, die einen großen Insektenreichtum bieten
  • Aufrechterhaltung der Nutzung von Obstbaumgürteln und Streuobstwiesen in Siedlungsnähe und als Landschaftselemente in der Kulturlandschaft
  • Erhaltung/Entwicklung artenreicher Mähwiesen, sogenannten extensivem Grünland, mit höchstens zweischüriger Mahd und Verzicht auf Insektizid-, Herbizid- und Düngereinsatz
  • Erhaltung/Entwicklung von Weiden mit Hecken und Feldgehölzen zur Steigerung des Insektenreichtums
  • Minimierung des Insektizid-, Herbizid- und Düngereinsatzes in der Landwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsgrundlage der Fransenfledermaus
  • Kein Einsatz von Entwurmungsmitteln bei Rindern

Forstwirtschaft

  • Sicherung eines Quartierverbundes, zu dem mindestens 25 Baumhöhlen oder 7 alte Bäume pro Hektar Wald gehören (Trappmann & Boye 2004)
  • Kennzeichnung und Erhaltung der Quartierbäume
  • Aufbau eines Netzes von potenziellen Höhlenbäumen, die die aktuellen Quartierbäume in Zukunft ersetzen sollen und daher forstwirtschaftlich nicht genutzt werden
  • Erhaltung natürlicher oder naturnaher und stufenreicher Waldränder und natürlicher oder naturnaher Wälder mit Prozessschutz (vor allem Laubwälder mit Eichen)
  • Erhaltung/Schaffung von Altholzinseln (insbesondere auch mit Eichen) und stehendem Totholz
  • Entfernung/Entnahme nicht standortheimischer Gehölze (z.B. Douglasie)
  • Begünstigung von Unter- und Zwischenbestand bis zu einem Deckungsgrad von 20-30 % (Trappmann & Boye 2004)
  • Teilweise Auflockerung des Kronendachs zur Erhöhung des Lichteinfalls und damit Förderung des Unterwuchses
  • Verzicht auf den Einsatz von Insektiziden

Sonstige Maßnahmen

  • Ställe mit traditioneller Kuhhaltung (Kuhställe mit ausreichend Einflugs- und Quartiermöglichkeiten sowie großen Fliegenvorkommen) sollten als „Jagdgebiete“ und Wochenstubenquartiere erhalten und weiter genutzt werden
  • Einflugöffnungen für Fledermäuse an Rindviehställen, die zur Jagd und als Quartiere genutzt werden
  • Vermeidung von tödlichen Fallen für die Fledermäuse wie Leimstreifen als Fliegenfänger in Stallungen
  • Erhaltung/Neuschaffung von Quartieren in und an Bauwerken (Brücken) und sonstigen Gebäuden (insbesondere in Rindviehställen) zur Verbesserung der Quartiermöglichkeiten (vgl. Dietz & Weber 2000).
  • Akzeptanzsteigerung für bestehende Fledermausvorkommen bei der Bevölkerung durch Quartierbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit durch Fledermaussachverständige
  • Erhaltung und Neuanlage von Hecken, Gehölzsäumen und Streuobstwiesen z.B. entlang von Wegen als verbindende Elemente von Teillebensräumen
  • Erhaltung naturnaher Gewässerverläufe und Kleingewässer mit breitem Uferrandstreifen mit Gebüschen und Baumgruppen
  • Optimierung ehemaliger Luftschutzbunker als Fledermauswinterquartiere
  • Vermeidung von Störungen in den Winterquartieren durch geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten
  • Vermeidung von Zerschneidung des Lebensraums und von Verkehrsopfern durch den Bau von Unterführungen, Grünbrücken etc. beim Bau von Straßen

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: günstig
  • Kontinentale Region: günstig
  • Alpine Region: günstig

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Projekte im Internet

  • "Artenhilfsprogramm Fledermäuse und Höhlenbäume" des Landes Schleswig-Holstein zur Reduzierung des Bestandsrückgangs der Fledermäuse durch Schaffung und Sicherung günstiger Lebensräume für die verschiedenen Arten.Das Land fördert verschiedene Maßnahmen zur Erfassung, zur biologischen Forschung und zum Schutz der Fledermäuse.
  • Artenschutzprojekt "Waldfledermäuse in Bayern - ein Monitoringprojekt" zur Erhaltung der Fledermäuse in Waldbereichen in Bayern durch Kartierung von Höhlenbäumen und Anbringen von Fledermauskästen durch die Stiftung Unternehmen Wald.
  • Initiative "Artenschutz im Steigerwald". Verschiedene Initiativen zur Erhaltung, Optimierung, Neuschaffung von Quartieren, Jagdgebieten usw. für Fledermäuse.
  • Artenhilfsprogramm Fledermaus des Bayrischen Landesamtes für Umwelt zur Erhaltung und Entwicklung von Fledermausquartieren an Gebäuden.
  • Artenhilfsprogramm "Hauptstadt der Fledermäuse" der Stadt Berlin. Schaffung und Erhaltung von Quartieren, vor allem Winterquartieren, und Versorgung von Findlingen.

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Brinkmann, R. (2006): Artenschutz im Innenbereich - Berücksichtigung von Fledermäusen bei der Sanierung und Nutzung alter Bauwerke und in der Bauleitplanung. Naturschutz-Info Baden-Württemberg 2/2006, 3/2006: 33-35.
  • Hammer, M. (2002): Fledermäuse in der Stadt Hof - Kontrolle potenzieller Sommerquartiere. Praktische Maßnahmen zum Schutz und zur Wiedereinbürgerung von Fledermäusen in der Stadt Hof. Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Kreisgruppe Hof, Hof.
  • Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2010): 1985-2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bayern. UmweltSpezial Arten- und Lebensraumschutz. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg.
  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2008): "Gemeinsam für Knoblauchkröte, Abendsegler & Co." - Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008, Kiel. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Kiel.
  • Reiter, G. & Zahn, A. (2006): Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege, München.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Matthias Simon
Luise-Berthold-Str. 24
35037 Marburg

Frauke Meier
Südstr. 18
48153 Münster

Dr. Carsten Trappmann
Volkertweg 35
48159 Münster

Autoren

Matthias Simon, Heiko Köstermeyer, Karola Gießelmann, Sandra Brand

Unter Mitarbeit von

Lothar Bach, Martin Biedermann, Robert Brinkmann, Markus Dietz, Patrick Dohm, Matthias Hammer, Christine Harbusch, Andreas Kiefer, Karl Kugelschafter, Gerhard Mäscher, Hinrich Matthes, Frauke Meier, Angelika Meschede, Henrik Pommeranz, Wolfgang Rackow, Ulf Rahmel, Sabine Schade, Jürgen Schicker, Janna Smit-Viergutz, Dagmar Stiefel, Marco Zimmermann

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