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Bundesamt für Naturschutz

Lycaena helle - Blauschillernder Feuerfalter

Geschützt nach
Anhang II FFH-Richtlinie
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
4038
Artengruppierung
Schmetterlinge
Synonyme
Polyommatus amphidamas, Chrysophanus amphidamas, Chrysophanus helle
Status Rote Liste Deutschland
(Reinhardt & Bolz 2011): 2 (Stark gefährdet)
Status Rote Liste Europa
(van Swaay et al. 2010): EN (Stark gefährdet)
Verantwortlichkeit
(van Swaay et al. 2010): Über die allgemeine Verantwortlichkeit für die Art Lycaena helle hinaus besteht für 2 Unterarten eine besondere Verantwortlichkeit: Lycaena helle arduinnae und Lycaena helle helle in Mecklenburg-Vorpommern

Beschreibung

Blauer Schiller in der Sonne

Der Blauschillernde Feuerfalter gehört zur Familie der Bläulinge und dort zu den Feuerfaltern. Diese sind durch eine orange Färbung gekennzeichnet, der Blauschillernde Feuerfalter hat zusätzlich einen metallisch-violetten Schiller auf den Flügeloberseiten, der nur bei entsprechendem Lichteinfall und Blickwinkel zu Tage tritt. Er besiedelt Feuchtwiesenbrachen bzw. nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Feuchtwiesen mit guten Beständen des Schlangen-Knöterichs, der in Deutschland die einzige Raupennahrungspflanze des Blauschillernden Feuerfalters ist. Auch die Eiablage erfolgt nur auf dieser Pflanze. Die Vorkommen befinden sich an kleinklimatisch kühlen Stellen. In Nordost-Deutschland (und Osteuropa) bildet die Art zwei Faltergenerationen im Jahr aus, in Süd- und West-Deutschland nur eine Generation.

Verbreitung

Die Art kommt in Mittel-, Ost- und Nordeuropa sowie in Teilen Sibiriens und der Mongolei vor. Deutsche Vorkommen finden sich z. B. in der Eifel, dem Westerwald und dem Alpenvorland. Die Art ist hinsichtlich ihres Lebensraumes an blütenreiche Feuchtwiesen und Hochmoore mit Beständen des Schlangenknöterichs und kühlfeuchtem Kleinklima gebunden.

Lebensraum

Der Blauschillernde Feuerfalter besiedelt vor allem brachliegende oder randlich ungenutzte Feucht- und Moorwiesen, feuchte Hochstaudenfluren und Pfeifengraswiesen; daneben aber auch Übergangsmoore, lichte Moorwälder und ähnliche Pflanzenbestände. Eine besondere Bedeutung hat vermutlich die Rasenschmielen-Knöterich-Brache. Einigendes Merkmal ist in allen Fällen der Reichtum an Schlangen-Knöterich (Bistorta officinalis), der einzigen Raupennahrungspflanze in Deutschland. Daneben sind eine mehr oder weniger ausgeprägte Streuschicht, ein bultiger Aufbau der Pflanzendecke und ein Windschutz durch Gehölze zu beobachten. Ob die Streuschicht tatsächlich benötigt wird, oder nur ein Effekt der Brache ist, ist nicht geklärt.

Fortpflanzung/Biologie

Das Weibchen heftet das Ei zwischen Anfang Juni und Ende August an die Unterseite von Blättern des Schlangenknöterichs. Die Raupe, die sich von dieser Pflanze ernährt schlüpft zwischen Mitte Juni und Ende August. Die Puppe überwintert und der Falter schlüpft im folgenden Jahr zwischen Mai und Juni.

Ökologie der Art

Der Blauschillernde Feuerfalter besiedelt in Deutschland vor allem an Schlangen-Knöterich reiche Feuchtwiesen und Moorwiesen, bevorzugt deren Verbrachungsstadien und randlich ungenutzten Bereiche. Ebenso findet man ihn am Rande von Hoch- und Quellmooren, in Übergangsmooren und lichten Moorwäldern sowie aufgelassenen Handtorfstichen (Bayerisches Alpenvorland) und ähnlichen Lebensräumen. Wesentliche Merkmale der Lebensräume sind flächige Vorkommen der Raupennahrungspflanze Schlangen-Knöterich, windgeschützte Lage, eher kühle Klimabedingungen, dabei aber ausgiebige Besonnung, nasse, feuchte oder wechselfeuchte Bodenbedingungen, ausgeprägte Streuschicht und ausreichend Nektarpflanzen.

Es muss klar zwischen den Vorkommen in den höheren Lagen der Mittelgebirge und am Alpenrand auf der einen Seite und dem letzten Vorkommen im nordostdeutschen Flachland auf der anderen Seite unterschieden werden. Die Unterschiede liegen nicht nur grundsätzlich im Lebenszyklus, sondern auch im Lebensraum und den daraus folgernden Erhaltungsmaßnahmen. Das letzte Vorkommen im Flachland bei Ueckermünde findet sich auf nährstoffreichen Feucht- und Moorwiesen, die bei fehlender oder geringer Nutzung bzw. Pflege sehr schnell Stadien erreichen, die für die Entwicklung der Tiere abträglich sind. Selbst eine Nutzung alle 2 Jahre scheint schon problematisch zu sein (Schubert 2008). Die Vorkommen in den Mittelgebirgen und am Alpenrand befinden sich dagegen auf nährstoffarmen Standorten, die oft über viele Jahre ungenutzt bleiben können.

Die Falter nehmen gerne und häufig Nektar an Blüten auf. Neben der Raupennahrungspflanze Schlangen-Knöterich werden zahlreiche weitere Nektarpflanzen genutzt, aus Mitteleuropa liegen Beobachtungen von über 40 Nektarpflanzen, Schweiß und feuchtem Boden vor (Biewald & Nunner 2006). Der Blauschillernde Feuerfalter nutzt damit wohl die im Lebensraum jeweils vorkommenden Nektarpflanzen, auch blühende Gehölze werden dabei einbezogen.

In Deutschland ist der Schlangen-Knöterich die einzige nachgewiesene Raupennahrungspflanze, aus Skandinavien wird dagegen auch die Nutzung von Sauerampfer-Arten und Knöllchen-Knöterich (Bistorta vivipara) berichtet. Der große Sauerampfer (Rumex acetosa) wurde im Zuchtversuch von bayerischen Raupen allerdings verweigert (Nunner 1995).

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

In Deutschland müssen zwei grundsätzlich unterschiedliche Lebenszyklen beachtet werden: In den Mittelgebirgen und am Alpenrand gibt es nur eine Faltergeneration pro Jahr („einbrütig“), im nordostdeutschen Flachland dagegen zwei Generationen (“zweibrütig“).

In allen Fällen beginnt die Flugzeit meist Anfang Mai, teilweise können aber schon Ende April vereinzelte Falter beobachtet werden (z.B. in Südbayern, Nunner in Vorb.), und endet spätestens Anfang Juli. Die meisten Falter sind normalerweise Ende Mai/Anfang Juni zu finden. Die zweite Generation in Mecklenburg-Vorpommern beginnt dann meist um den 10. Juli und dauert bis in den August hinein (Wachlin 2009). Allgemein fliegen die Falter bevorzugt bei sonnigem, hellem Wetter; bedeckter Himmel führt zu verminderter Flugaktivität (Wachlin 2009).

Für die Eiablage suchen die Weibchen vorwiegend besonnte bis halbschattige Wuchsstandorte des Schlangen-Knöterichs auf (Nunner 2006). Die Ablage der gräulich-weißen Eier erfolgt dann meist an der Unterseite der Grundblätter des Schlangen-Knöterichs nahe am Blattrand. Die Weibchen legen pro Blatt jeweils ein Ei ab und streuen die Eiablage über Standorte mit unterschiedlich feuchten Bedingungen. Dies wird als Strategie zur Vermeidung von witterungsbedingten Risiken interpretiert (Biewald & Nunner 2006). Allgemein sind die ausgewählten Eiablagestandorte Grundblätter meist blühfähiger Pflanzen des Schlangen-Knöterichs in mehr oder weniger feuchten und gut besonnten (z.B. auch durch den bultigen Aufbau) bis halbschattigen Bereichen.

Nach ein bis zwei Wochen schlüpfen die grünweißlichen, asselförmigen Raupen (Fischer 1998) und beginnen mit dem Fensterfraß von der Blattunterseite. Der Blauschillernde Feuerfalter durchläuft vier Larvenstadien, die Entwicklungsdauer von der Eiablage bis zur Verpuppung dauert in der Zucht etwa 4-5 Wochen (Biewald & Nunner 2006). Die anschließende Verpuppung und Überwinterung der Raupen erfolgt in der Streuschicht (Wipking et al. 2007). Im zweibrütigen Vorkommen bei Ueckermünde wird die sommerliche Puppe ebenfalls in der Streuschicht angelegt.

Sowohl Ei- als auch Raupenstadien sind gegenüber jeglicher Nutzung oder Pflege sehr empfindlich, da sie an den Blättern sitzen und mit entfernt (bei Mahd) bzw. gefressen (bei Beweidung) werden. Die in der Streuschicht angelegte Puppe überstand jedoch eine Herbstmahd in den belgischen Ardennen gut, genauso scheint eine sehr schwache, zeitlich begrenzte Beweidung dort sinnvoll zu sein (Goffart et al. 2010). Gerade die sehr schwache Beweidung wird aus verschiedenen Regionen als sinnvolle Nutzung beschrieben. Viele Lebensräume bleiben zwar über lange Zeit in guter Qualität erhalten, in größeren Abständen ist jedoch eine Nutzung zum Erhalt notwendig.

Am zweibrütigen Vorkommen im Ueckertal hat sich allerdings eine Nutzung alle zwei Jahre als zu wenig erwiesen, so dass hier die mosaikartige Nutzung verstärkt werden muss, um Nährstoffe auszutragen (Schubert 2008). Auch diese verstärkte Nutzung muss an den Lebenszyklus des Blauschillernden Feuerfalters angepasst werden, also während der Puppenphase erfolgen.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Falter sind sehr standorttreu. Dabei weisen die Männchen ein ausgeprägtes Territorialverhalten auf. Sie beziehen Ansitzwarten, von denen aus sie vorbei fliegenden Artgenossen nachjagen (Nunner 1995). Die Vorkommen bestehen meist aus mehreren kleinen Kolonien, häufig konnten im Westerwald, der Eifel oder in Südbayern auch zu den Hauptflugzeiten nicht mehr als 2-10, gelegentlich 11-20 Tiere an einer Fundstelle beobachtet werden.

Nach den Untersuchungen von Fischer et al. (1999) im Westerwald sind die vom Blauschillernden Feuerfalter besiedelten Bereiche höchstens 500 m voneinander entfernt. In Luxemburg gibt es zumindest einen Austausch von Einzelindividuen bis 750 m. Im Westerwald und in der Eifel überbrücken Einzeltiere regelmäßig Entfernungen bis 300 m (Nunner & Walter 1999). Im Ueckertal sind mutmaßlich geeignete Flächen, die nicht besiedelt werden, jedoch nur etwa 150 m von besiedelten Flächen entfernt (Schubert 2008).

Damit ist momentan ab einem Abstand von 150-500 m zwischen Vorkommen von getrennten lokalen Populationen auszugehen.

Gefährdung

Hauptgefährdungsfaktor für die Art ist die Zerstörung ihres Lebensraums. Neben der Entwässerung von Feuchtgebieten zählt dazu auch die Aufforstung von Feuchtgrünland oder eine zu häufige bzw. eine ausbleibende Nutzung der Fläche, die zum Verschwinden des Schlangenknöterichs und damit der artspezifischen Raupenfraßpflanze führt.

Gefährdungsursachen

Bis in die 1980er Jahre war die Zerstörung geeigneter Lebensräume durch Grünlandintensivierung, verbunden mit Entwässerung, Düngung und regelmäßiger Mahd die Hauptursache für den Rückgang der Vorkommen. Seit dem Rückgang der Grünlandwirtschaft von Grenzertragsstandorten ergeben sich aber neue Gefährdungen: Entwicklung und Veränderung der Pflanzendecke, Aufforstung und Nutzungsaufgabe. Die meisten Standorte sind aktuell ohnehin nicht genutzt (wichtige Ausnahme: Ueckertal), langfristig ergibt sich daraus jedoch auch die wichtigste Gefährdung.

Land- und Forstwirtschaft

  • Entwässerung von Schlangen-Knöterich-Feuchtwiesen. Auch die historische Entwässerung ist von Bedeutung, da die alten Entwässerungsgräben für eine Mineralisierung des Torfs und damit für eine Nährstoffanreicherung sorgen.
  • Nährstoffeintrag aus intensiv genutzten Flächen in der Nachbarschaft; damit verbunden Nährstoffanreicherung im Lebensraum und Eindringen nährstoffzeigender Pflanzen (z.B. Brennnesseln)
  • Aufgabe der traditionellen Streuwiesennutzung: Regelmäßig zur Streugewinnung genutzte Flächen sind zwar nicht die wesentlichen Lebensräume, der offene Charakter mit Schlangen-Knöterich muss jedoch langfristig erhalten werden
  • Zunehmende Verbuschung brachgefallener Flächen
  • Mahd oder zu starke Beweidung, vor allem während der Eiablage und der Raupenzeit
  • Abholzung schützender Randgehölze
  • Verlust eines guten Angebots von Nektarpflanzen
  • Verlust mittlerer bis älterer Brachestadien mit reichlich Schlangen-Knöterich.
  • Davon abweichend in Mecklenburg-Vorpommern: Schleichend höher und dichter werdende Bestände mit Schlangen-Knöterich durch zu geringe Nährstoffausträge bei Mahd alle 2 Jahre. Verlust junger Brachestadien

Sonstige

  • Geringe Größe der Vorkommen
  • Gewässerbegradigung und -eintiefung
  • Bauschuttablagerungen
  • Nach Modellrechnungen besteht ein niedrigeres Risiko durch den Klimawandel (Settele et al. 2008). Betrachtet man jedoch nicht Gesamt-Europa, sondern die Mittelgebirgsregionen ist das Risiko dort außerordentlich hoch (Habel et al. 2010). Entsprechende Anhaltspunkte aus der Geländebeobachtung auf grundlegende Auswirkungen des rezenten Klimawandels liegen vor (Verluste von Vorkommen vor allem in tieferen Lagen; Wipking et al. 2007, Bauernfeind et al. 2009)

Schutz

Vordringlichstes Schutzziel ist der Erhalt und die Pflege von Feuchtwiesen mit ausreichendem Vorkommen des Schlangenknöterichs als Lebensraum der Art. Sinnvoll kann eine Mahd in mehrjährigen Abständen sein. Aufforstungen und Trockenlegungen von Feuchtwiesen müssen vermieden werden. Zum Austausch der Populationen sollte eine Vernetzung der Vorkommen erfolgen.

Erhaltungsmaßnahmen

Landwirtschaft

  • Erhaltung kleinräumiger und vielfältiger Mosaike mit unterschiedlicher Pflanzendecke in Feuchtwiesen und Brachen mit viel Schlangen-Knöterich. In Mecklenburg-Vorpommern Deckung mit Wiesenknöterich > 20% fördern
  • Erhaltung eines Mosaiks verschiedener Entwicklungsstadien der Pflanzendecke
  • In Mecklenburg-Vorpommern war die alle 2 Jahre durchgeführte Mahd aufgrund der Produktivität der Flächen unzureichend und hat zum Rückgang der Vorkommen geführt. Je nach Wüchsigkeit der einzelnen Teilflächen ist eventuell sogar eine zweischürige Mahd (mit Abtransport des Mähguts) notwendig, um Nährstoffe zu entziehen. Die Nutzung muss jeweils während der Puppenphase stattfinden (Mitte bis Ende Juni, spätestens bis 10. Juli und Mitte August bis Mitte September; Zeitpunkt in Abstimmung mit der aktuellen Entwicklung der Raupen). Ein stärkeres Nutzungsmosaik muss angestrebt werden
  • In allen anderen Vorkommensgebieten meist Rotations- und Inselmahd, bei der die Mahd abschnittsweise erfolgt und bestimmte Teilflächen stehen gelassen werden. Je nach Zustand der Pflanzendecke und nach Vorkommen der Raupenfutterpflanze kann eine abschnittsweise Mahd alle 5-10 Jahre ausreichen, in nährstoffreichen Beständen kann auch zur Förderung der Futterpflanze eine jährliche Mahd sinnvoll sein. Mahd auch hier nur während der Puppenphase, in Südbayern kann dies bis Ende Oktober erfolgen. Mähgut sollte entfernt werden, um Nährstoffe auszutragen
  • Um die Puppe in der Streuschicht zu schonen, kann es wichtig sein, den Schnitt bei der Mahd hoch zu führen
  • Nach Studien in den Ardennen (Goffart et al. 2010) und in der Schweiz (Steiner et al. 2006) kann auch eine sehr schwache Beweidung den Lebensraum erhalten, ähnliche Beobachtungen liegen auch aus dem Westerwald (Fischer et al. 1999), den Schwäbisch-Oberbayerischen Voralpen und aus Luxemburg vor. Hierzu ist eine genaue Einzelfallabstimmung notwendig
  • In Mecklenburg-Vorpommern Förderung einer niedrigen Pflanzendecke (< 50 cm) mit geringer bis mittlerer Dichte der Pflanzen durch Nährstoffentzug

Forstwirtschaft

  • Die starke Verzahnung der Lebensräume zwischen offenen Flächen mit Schlangen-Knöterich und windschützenden Randgehölzen muss erhalten werden
  • Beseitigung aufkommender Gehölze auf der Fläche

Sonstige Maßnahmen

  • Stabilisierung des Grundwasserhaushalts. In Mecklenburg-Vorpommern beginnt der negative Wasserhaushalt der Niedermoorflächen oft bereits im Spätwinter (durch intensiven Schöpfwerksbetrieb, um eine möglichst frühzeitige Frühjahrsbodenbearbeitung durchführen zu können) und führt zu einer Mineralisierung der Torfböden und damit verbunden zu einer Nährstofffreisetzung. Auch im Westerwald sind durch die Mineralisierung negative Veränderungen auf sehr alten Brachen (z.T. 50-60 Jahre) zu beobachten
  • Verbesserung des Biotopverbundes unter Berücksichtigung der geringen Flugdistanzen der Falter
  • Insbesondere Mecklenburg-Vorpommern: gezielte Wieder-Ansiedlung in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden auf geeigneten Flächen, um das Aussterberisiko durch unvorhergesehene Ereignisse bei nur einem Vorkommen zu minimieren

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Vertragsnaturschutzprogramme der Länder

(z.B. Agrarumweltmaßnahmen in Bayern)

  • Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
  • Förderwegweiser von Agrarumweltmaßnahmen (AUM) des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA).

Projekte im Internet

  • Life-Natur-Projekt in der Eifel
  • Projekt LIFE+ "Schmetterlinge"
    Wiederherstellung eines natürlichen Lebensraumverbunds für bedrohte Schmetterlinge (Euphydryas aurinia (Skabiosen-Scheckenfalter), Lycaena helle (Blauschillernder Feuerfalter), Lycaena dispar (Großer Feuerfalter) in der Wallonischen Region
  • Internetseite zu Artenhilfsprogrammen des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
  • Life-Natur-Projekt „Erhaltung und Regeneration von Borstgrasrasen in Mitteleuropa“
    Im Luxemburger Teil Bezug zu Vorkommen des Blauschillernden Feuerfalters

Literaturhinweise

verändert nach:
Biewald, G. (2005): Lycaena helle (Denis & Schiffermüller, 1775). In: Petersen, B. und Ellwanger, G. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 3: Arten der EU-Osterweiterung. - Bonn-Bad Godesberg (Landwirtschaftsverlag) - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69(3): 139-153.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Dr. Steffen Caspari
Dillinger Straße 35
66606 St. Wendel

Dr. Matthias Dolek
Obere Dorfstr. 16
82237 Wörthsee

Hermann Falkenhahn
Fachbüro für Ökologie
Zimmerplatzweg 6
35085 Ebsdorfergrund

Klaus Fischer
Zoologisches Institut & Museum
Universität Greifswald
J.-S.-Bachstrasse 11/12
17489 Greifswald

Dr. Patrick Gros
Haus der Natur – Museum für Natur und Technik
Biodiversitätszentrum
Museumsplatz 5
A-5020 Salzburg

Stefan Hafner
Zähringerweg 7
79843 Löffingen

Dipl.-Biol. Andreas Nunner
BIOPLAN
Institut für angewandte Biologie und Planung
Grabenstraße 40
72070 Tübingen

Dr. Axel Schmidt
Struktur- und Genehmigungs-Direktion Nord Koblenz (SGD Nord)
Ref. 42 Obere Naturschutzbehörde
Stresemannstr. 3-5
56068 Koblenz

Autoren

Matthias Dolek

Unter Mitarbeit von

Christian Anton, Burkhard Beinlich, Markus Bräu, Stefan Brunzel, Steffen Caspari, Hermann Falkenhahn, Peter Fasel, Klaus Fischer, Adi Geyer, Patrick Gros, Stefan Hafner, Kathrin Landsdorfer, Andreas Lange, Andreas Nunner, Erwin Rennwald, Axel Schmidt, Matthias Simon, Karola Szeder, Rainer Ulrich, Volker Wachlin, Thomas Widdig

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