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Bundesamt für Naturschutz

Gortyna borelii - Haarstrangwurzeleule

Geschützt nach
Anhang II FFH-Richtlinie
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
4035
Artengruppierung
Schmetterlinge
Synonyme
Gortyna lunata, Gortyna illunata, Gortyna galassii, Gortyna fiorii, Gortyna grapholeuca, Haarstrangeule, Stromtal-Haarstrang-Markeule
Status Rote Liste Deutschland
(Wachlin & Bolz 2011): 1 (Vom Aussterben bedroht)
Verantwortlichkeit
Nicht bewertet. Die Verantwortlichkeit für die Art Gortyna borelii wird als "in hohem Maße verantwortlich" bewertet.

Beschreibung

Tief in der Wurzel verborgen

Die Haarstrangwurzeleule gehört zur Familie der Eulenfalter und damit zu den Nachtfaltern. Sie ist eng an ihre einzige Raupenfutterpflanze, den Arznei-Haarstrang, gebunden. Nur wo diese seltene Pflanze wächst, kommt die Haarstrangwurzeleule vor. Zudem muss die Pflanze von trockenen Grashalmen oder trockenen Halmen umgeben sein, da diese für die Eiablage genutzt werden. Die Eigelege überwintern an den trockenen Grashalmen und sind dadurch vor Fäulnis geschützt. Im nächsten Jahr bohren sich die Raupen in die Pflanze und verbringen ihr gesamtes Leben bis zur Verpuppung dort. Man findet den seltenen Schmetterling nur noch an wenigen Stellen in Flussniederungen auf geeigneten Wiesen und Dämmen sowie wenigen Waldlichtungen und Brachen von Magerrasen, die genügend luftfeucht sind.

Verbreitung

Die Haarstrangwurzel-Eule ist in Europa v. a. im Süden und Osten verbreitet. In Deutschland gibt es aktuell nur noch vereinzelte Vorkommen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Lebensräume der Art sind v. a. Halbtrockenrasen und Blutstorchschnabelsäume mit reichem Vorkommen des Arznei-Haarstrangs.

Lebensraum

Lebensräume der Haarstrangwurzeleule sind vor allem Flussniederungen an verschiedenen Flüssen, wo sie auf wechseltrockenen bis frischen, mageren Wiesen und Magerrasen aber auch Hochwasserdämmen sowie an steilen wärmebegünstigten Hängen in Flussnähe vorkommt. Ebenso werden Waldlichtungen und lichter Wald sowie angrenzende versaumende und vergrasende Magerrasen als Lebensraum genutzt. Einigendes Merkmal für diese sehr unterschiedlichen Lebensräume ist, dass sie immer Bestände der einzigen Raupenfutterpflanze Arznei-Haarstrang (Peucedanum officinale) tragen, die zusätzlich von grasreichen Brachen oder im Herbst trockenen Halmen umgeben sind, sich an wärmebegünstigten Stellen befinden und eine gewisse Luftfeuchte aufweisen.

Fortpflanzung/Biologie

Das Weibchen legt die Eier an die unteren Stängelteile des Arznei-Haarstrangs und Gräser in der näheren Umgebung. Ein Gelege kann bis zu 200 Eier umfassen. Im folgenden Sommer schlüpfen die Raupen, die zuerst im Stängel, später in der Wurzel der Pflanze fressen. Die Falter fliegen von Ende August bis Anfang Oktober.

Ökologie der Art

Die Haarstrangwurzeleule kommt in Deutschland in zwei sehr unterschiedlichen Lebensräumen vor. Zum Einen sind dies die Flussniederungen an verschiedenen Flüssen, wo sie auf wechseltrockenen bis frischen mageren Wiesen und Magerrasen aber auch Hochwasserdämmen sowie an steilen wärmebegünstigten Hängen in Flussnähe vorkommt. Besonders am Rhein sind die Dämme auch ein wichtiges Vernetzungselement, ansonsten handelt es sich hier meist um ein- bis zweischürige Auwiesen. Zum Anderen sind dies Waldlichtungen und lichter Wald sowie angrenzende versaumende und vergrasende Magerrasen (hier z.T. in Steillage). Dieser Lebensraum ist aktuell nur noch im Grenzbereich zwischen Bayern und Thüringen, an den west- und südexponierten Keuperhängen des Schönbuchsüdrandes und des Spitzberges (im Neckartal) sowie an wenigen Stellen in der Rheinaue und im Oberen Mittelrheintal besiedelt.

Allen Vorkommen ist gemeinsam, dass sie Bestände der in Deutschland einzigen Raupennahrungspflanze Arznei-Haarstrang (Peucedanum officinale) tragen. Außerhalb Deutschlands werden allerdings auch andere Haarstrang-Arten genutzt (Steiner 1998). Kleinklimatisch handelt es sich immer um wärmebegünstigte Stellen, die außerdem von einer gewissen Luftfeuchte geprägt sind. Dies kann durch die Flussnähe, wechseltrockene Böden sowie die geschützte Lage auf Waldlichtungen bedingt sein. Da der Arznei-Haarstrang als Zeiger für wechseltrockene Bedingungen gilt, ist der enge kleinklimatische Bezug schon auf der Ebene der Raupennahrungspflanze gegeben. Darüber hinaus handelt es sich bei den Standorten in der Regel um grasreiche Brachen oder ein- bis zweischürige Auwiesen.

Die Raupen sind hoch spezialisiert und fressen in Deutschland nur am Arznei-Haarstrang. Sie dringen oberirdisch in den Stängel ein und fressen sich von dort ausgehend in die Wurzel vor (Ernst 2005a). Dort verbringen sie die meiste Zeit ihrer Entwicklung, sind also nicht direkt sichtbar.

Von den Faltern liegen nahezu keine Beobachtungen zur Nahrungsaufnahme vor. Der einzige Hinweis ist ein Fund von zwei Tieren an einem Köder (Steiner 1998). Da die Falter einen funktionsfähigen, wenn auch vergleichsweise (zu anderen Eulenfaltern) schwach entwickelten Saugrüssel haben, nehmen Biewald & Steiner (2006) an, dass vor allem eine Aufnahme von Tau- und Regentropfen erfolgt.

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Die Flugzeit der spät im Jahr fliegenden Haarstrangwurzeleule beginnt je nach Region ab Ende August oder Mitte/Ende September und dauert bis Mitte/Ende Oktober an. Die Weibchen legen ihre Eier meist an vertrockneten Gräsern im Umfeld der Nahrungspflanze Arznei-Haarstrang oder an dieser ab. Dabei platzieren sie die abgeflachten Eier so weit wie möglich in die Ritze zwischen dem Grasstängel und der am Stängel lose anliegenden Blattscheide (Ringwood et al. 2002). Die Eier werden dort in Gelegen von typischerweise etwa 200 Eiern abgelegt. Diese Ablage der Eigelege an den Grashalmen bietet nicht nur eine geschützte Position, sondern auch gute Überwinterungsbedingungen. Sie sind weder den Witterungsbedingungen zu stark ausgesetzt, noch von der bodennahen Fäulnis bedroht. Nach Beobachtungen in England (Ringwood et al. 2002) befinden sich die Eigelege in 15-75 cm Höhe (im Mittel 44 cm), ähnliche Höhen wurden am Neckar ermittelt. Daher werden die Eigelege der Haarstrangwurzeleule bei einer Nutzung während der Überwinterung leicht mit entfernt und das Vorkommen wird stark geschädigt. Damit die bevorzugten Eiablagestellen (trockene Halme, z.T in einer Altgrasdecke) entstehen können, darf auch einige Wochen vor der Eiablagezeit keine Nutzung mehr erfolgen.

Die Raupen schlüpfen im April oder Anfang Mai des folgenden Jahres. Dann folgt vermutlich eine kritische Phase, da sie die nächste Futterpflanze finden müssen. Die in England beobachteten Eiablagen waren im Mittel 30 cm von der nächsten Futterpflanze entfernt, die maximale Distanz waren 150 cm, Steiner (1998) berichtet von bis zu 5 m. Das genaue Verhalten der Raupen ist noch unbekannt.

Wenn die Raupen den Arznei-Haarstrang erreicht haben, bohren sie sich in dessen Stängel ein. Von dort fressen sie sich im April und Mai bis in den Wurzelstock durch, wobei sie mehr als 20 cm tief in die Wurzel vordringen können. Ab etwa Juni ist die Raupe dann im Wurzelstock und lässt sich durch ausgeworfenes Bohrmehl (gelblich-weißer Kot) am Stängelgrund gut nachweisen. Diese Phase von etwa Juni bis Anfang/Mitte August, wenn die Raupe im Wurzelstock lebt, ist der einzige Zeitraum, in dem eine Mahd erfolgen kann, ohne die Tiere direkt zu schädigen. Allerdings zeigen Erfahrungen am Neckar, dass eine Mahd im Juni dort zu früh sein könnte.

In dieser Zeit reduziert sich auch die Zahl der Raupen, so dass bei kleinen Pflanzen mit einem oder wenigen Trieben in der Regel nur eine Raupe nachweisbar ist, lediglich bei großen Pflanzen mit weit ausladenden Wurzelstöcken und vielen Trieben können sich mehrere Raupen entwickeln. Eine genaue Zuordnung der Bohrmehlhaufen als Nachweis für die Anzahl der Raupen ist nicht einfach, da eine einzelne Raupe auch mehrere erzeugen kann.

Die erwachsenen Raupen bereiten sich ab etwa Anfang August auf die Verpuppung vor. Dabei wird auf Erdbodenniveau ein Ausschlupfloch mit einem Gespinst verschlossen unter dem die Verpuppung erfolgt. In dieser Zeit ist die Art gegen Mahd empfindlich.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Allgemein sind die Falter wenig aktiv. Die Männchen fliegen vor allem bei akuten Störungen (z.B. durch Lampenlicht) auf. Da es keine gezielten Untersuchungen zu Flugdistanzen und zum Individuenaustausch von Vorkommen gibt, kann hier nur auf allgemeine Beobachtungen Bezug genommen werden. Übereinstimmend wird beobachtet, dass die Falter kaum mehr als wenige Meter entfernt von den nächsten Futterpflanzen zu sehen sind (z.B. Gibson 2000). Ernst (2005a) berichtet als Ausnahme von einem Falter der „die Hauptvorkommen des Haarstrangs verließ und in eine abseits gelegene Wiese flog“. Die einzigen Hinweise auf gewisse Flugdistanzen sind die schnelle Besiedlung neu errichteter Dammflächen am Rhein; die dortigen großen Vorkommen scheinen sich also auch ausbreiten zu können, sowie der Verweis von Ernst (2005b) auf den Fang eines Weibchens an einer Leuchtanlage, die über 200 m von Haarstrangvorkommen entfernt war.

Damit muss momentan jeder Nachweis von Tieren in Bezug zu einem Vorkommen des Arznei-Haarstrangs als eigene lokale Population gewertet werden.

Gefährdung

Die Art ist durch eine zu intensive landwirtschaftliche Nutzung ihrer Lebensräume bedroht, die zu einem Rückgang oder zum Verschwinden des Arznei-Haarstrangs als Raupen-Futterpflanze führen. Auch das Brachfallen der Flächen als Folge der Nutzungsaufgabe stellt eine Gefährdung dar.

Gefährdungsursachen

Im Zentrum der Gefährdungen stehen alle Eingriffe, die die alleinige Futterpflanze Arznei-Haarstrang schädigen, das Kleinklima verändern, Eiablage- und Überwinterungsstellen vernichten oder die Eier bzw. Raupen treffen.

Land- und Forstwirtschaft

  • Vernichtung und Veränderung geeigneter Lebensräume durch Grünlandbewirtschaftung mit zu häufiger oder ungünstiger Mahd oder Düngung
  • Anwendung falscher bzw. ungünstiger Mahdzeitpunkte während der Jungraupenzeit oder der Überwinterung sowie vor der Flugzeit der Falter
  • Schädigung und Verdrängung der Raupenfutterpflanze durch Düngung, Mulchen u.ä.
  • Verlust der Grasschicht mit trockenen Grashalmen zur Eiablage und Überwinterung
  • Vernichtung der Raupenfutterpflanzen durch Damm-/Deichsanierungen
  • Aufforstungsmaßnahmen an für den Falter geeigneten Standorten
  • Gehölzentwicklung und Beschattung auf Lichtungen und in lichten Wäldern, die als Lebensraum dienen

Sonstige

  • Eingriffe in das Wasserregime: Grundwasserabsenkung durch Gewässereintiefung, Deichbau bzw. Entwässerung (z.B. Meliorationsgräben)
  • Verstärkte Überschwemmung von Lebensräumen, z.B. ausgelöst durch Gewässeraufstauung (z.B. Altaue in der Nördlichen Oberrheinniederung, Hessen)
  • Lokal durch Wildschweine, da diese besonders im Frühjahr die Haarstrangwurzeln ausgraben (z.B. Nahetal)
  • Verleitung der Falter durch nächtliche Beleuchtung

Schutz

Vordringlich ist die Sicherung der noch verbliebenen Vorkommen durch den Schutz ihrer Lebensräume. Dazu zählt der Erhalt von Grünland und Säumen mit ausreichendem Vorkommen des Arznei-Haarstrangs. Sinnvoll ist eine extensive Grünlandnutzung durch abschnittsweise Mahd nach der Samenreife des Arznei-Haarstrangs, um ein Brachfallen der Flächen zu vermeiden.

Erhaltungsmaßnahmen

Landwirtschaft

  • In allen Lebensräumen Durchführung einer Mahd (nur soweit notwendig) frühestens ab Juni und spätestens bis August. In Baden-Württemberg eine sommerliche Heumahd, keine zweischürige Nutzung (Schanowski 2005). Aus Hessen wird allerdings von Vorkommen auf ein- bis zweischürigen Auwiesen berichtet sowie vom Neckar von negativen Einflüssen durch eine Junimahd
  • Mahd möglichst in mehrjährigen Abständen. Eine jährliche Mahd hat sich in England (in anderen Lebensräumen) unabhängig vom Mahdtermin als negativ herausgestellt (Ringwood et al. 2004)
  • Zur Beweidung gibt es keine Erfahrungen, hier ist vorsorgend eine kritische Bewertung vorzunehmen
  • Bestände des Arznei-Haarstrangs immer nur zu einem Teil an einem bestimmten Termin nutzen (Staffel- oder Mosaikmahd) und Brachebereiche belassen
  • Zur Sicherung werden Dämme und Deiche in der Regel meist häufiger gemäht. Dabei sollte in Lebensräumen der Art die erste Mahd frühestens ab Juni stattfinden. Bei späteren Mahdterminen Belassen von Arznei-Haarstrangpflanzen, die im nächsten Jahr ab Juni mit gemäht werden können
  • Auf den Magerrasen und in lichten Waldbeständen Offenhaltung, aber keine geregelte Beweidung oder Mahd, da die Bestände sich dann besser erhalten

Forstwirtschaft

  • Regelmäßige Entnahme der den Haarstrang beschattenden Gehölze zur Sicherung der Vorkommen auf Brachflächen und im lichten Wald
  • Förderung von Lichtungen und lichten Beständen im Wald
  • Erhaltung und Förderung der Mittel- und Niederwaldwirtschaft

Sonstige Maßnahmen

  • Ausbringen von Samen des Arznei-Haarstrangs an geeigneten Stellen
  • Bei Neuanlage bzw. Verlegung von Dämmen sollte Saatgut aus der Umgebung mit Anteilen des Arznei-Haarstrangs gewonnen und ausgebracht werden. Die Pflanze ist konkurrenzstark. Es gibt zudem positive Erfahrungen, denen zufolge die neuen Stellen auch schnell von der Haarstrangwurzeleule besiedelt werden
  • Umstellung der Beleuchtung in der Nachbarschaft der Lebensräume auf LED und Einschränkung des Beleuchtungswinkels

Erhaltungszustand

  • Kontinentale Region: ungünstig - schlecht

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+
  • Vertragsnaturschutzprogramme der Länder (z.B. Agrarumweltmaßnahmen in Bayern)

Literaturhinweise

verändert nach:
Biewald, G. (2005): Gortyna borelii lunata Freyer, 1838. In: Petersen, B. und Ellwanger, G. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 3: Arten der EU-Osterweiterung. - Bonn-Bad Godesberg (Landwirtschaftsverlag) - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69(3): 128-138.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Ralf Bolz
sbi - silvaea biome institut
Buchstr. 15
91484 Sugenheim

Dr. Mathias Ernst
Dezernat V 53.2 - Naturschutz (Schutzgebiete und biologische Vielfalt)
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

Wilfried Hasselbach
Heimersheimer Str. 18
55234 Albig

Axel Hofmann
Büro ABL
Verenenweg 4
79206 Breisach-Hochstetten

Andreas C. Lange
Aarblick 25
65307 Bad Schwalbach-Hettenhain

Dr. Michael Meier
Schützenberg 3
72525 Münsingen

Autor

Matthias Dolek

Unter Mitarbeit von

Christian Anton, Burkhard Beinlich, Markus Bräu, Stefan Brunzel, Mathias Ernst, Adi Geyer, Patrick Gros, Stefan Hafner, Wilfried Hasselbach, Gabriel Hermann, Michael Krämer, Kathrin Landsdorfer, Andreas Lange, Michael Meier, Stefan Mayer, Erwin Rennwald, Matthias Simon, Karola Gießelmann, Rainer Ulrich, Volker Wachlin, Thomas Widdig

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