Windenergieanlagen: Empfehlung für bundesweite Signifikanzschwelle zum Schutz von Fledermäusen
Bisher existierte keine fachliche Herleitung für eine Schwelle, die als Grundlage bundesweit einheitlicher Regelungen für Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Schutz von Fledermäusen herangezogen werden kann. Leitfäden und Handreichungen in den Bundesländern arbeiten mit einer Spanne von Schwellen für die maximale Anzahl durch Windenergieanlagen getöteter Fledermäuse. Sie reichen von unter 0,5 über <1 bis zu 2 toten Tieren pro Anlage und Jahr.
Die sogenannte Signifikanzschwelle legt fest, wie viele tote Fledermäuse pro Windenergieanlage und Jahr tolerierbar sind. Das Bundesamt für Naturschutz hatte deshalb im Jahr 2021 ein entsprechendes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vergeben. Die Ergebnisse hat das BfN jetzt präsentiert.
Innerhalb des Vorhabens wurde auf Basis von Fachliteratur, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteilen ein Entwurf für die Herleitung der Signifikanzschwelle erarbeitet. Dieser schlägt einen bundeseinheitlichen Schwellenwert von im Durchschnitt weniger als einem Tier pro Anlage und Jahr vor. Nur so lassen sich nach Einschätzung der Expert*innen mögliche negative Auswirkungen auf die empfindlichen Populationen einiger Fledermausarten verhindern. Da die Reproduktionsrate von Fledermäusen sehr niedrig ist, können bereits gering erhöhte Mortalitätsraten zu einem erhöhten Aussterberisiko führen.
Die Veröffentlichung der Empfehlung des Bundesamtes für Naturschutz ist ein Beitrag zur Diskussion um eine Standardisierung. Anliegen ist ein möglichst naturverträglicher Ausbau der Windenergienutzung mit einer Minimierung möglicher Beeinträchtigungen.
Zudem enthält die Veröffentlichung nach Region und Jahreszeit differenzierte Abschaltvorgaben, mit denen Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Schutz von Fledermäusen zukünftig noch passgenauer auf ein notwendiges Maß reduziert werden können.