EU-Parlament stimmt für Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur soll wesentlich zur Wiederherstellung funktionsfähiger, resilienter Ökosysteme beitragen. Sie ist ein zentrales Instrument, um die internationalen Verpflichtungen zur Renaturierung degradierter Ökosysteme umzusetzen, zu deren Erreichung sich Deutschland auf der Weltnaturkonferenz (CBD COP 15) bekannt hat. Die Verordnung ist zudem ein Kernelement des europäischen „Green Deals“. Sie wird zur Verbesserung der biologischen Vielfalt beitragen, die Widerstandsfähigkeit der Natur erhöhen und den natürlichen Klimaschutz unterstützen.
Die „EU Nature Restoration Law“ sieht unter anderem vor, dass EU-weit bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und 20 Prozent der Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Erstmals macht die Wiederherstellungsverordnung zeitlich verbindliche Vorgaben für Wiederherstellungsmaßnahmen und umfasst sowohl Land-, Küsten- und Süßwasserökosysteme als auch Meeresökosysteme.
Die Verordnung verfolgt einen weit gefassten Ansatz und nimmt die gesamte Landschaft in den Blick – von Flüssen über Wälder, Agrarlandschaften, Mooren und Böden bis hin zu den Meeren und der Natur in der Stadt. Sie knüpft an bestehende EU-Naturschutzrichtlinien wie die FFH-Richtlinie an und soll Synergien zu bestehenden Wiederherstellungsverpflichtungen bestmöglich nutzen. Damit wird ein entscheidender europäischer Beitrag zu den internationalen Wiederherstellungszielen geleistet.
Das EU-Parlament hat in der Abstimmung am 27.2. für die Wiederherstellungsverordnung gestimmt. Im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens muss nun der Rat der EU dem Standpunkt des EU-Parlaments zustimmen.
BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: „Wir sind überzeugt, dass die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zu intakten, widerstandsfähigen Ökosystemen ist. Sie kann einen wertvollen Beitrag zum Stopp des Biodiversitätsverlust leisten. Die Wiederherstellungsmaßnahmen dienen auch dem natürlicher Klimaschutz, dem Erosionsschutz und sichern langfristig auch die Grundlagen für die Landwirtschaft.“
Renaturierungsmaßnahmen in Agrarlandschaften sollen den Klimaschutz, die sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse von ländlichen Gebieten sowie die nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugung in der Union sicherstellen. Die Biodiversität sowie auch Bodenqualität und Erosionsschutz sollen durch die Umsetzung von Maßnahmen profitieren wie z.B. die Erhöhung des Anteils landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt. Als wirksame Maßnahme zum Klimaschutz sind auch Ziele zur Wiedervernässung von Moorböden enthalten. Wissenschaftliche Erkenntnisse stützen die Ziele der Wiederherstellungs-Verordnung. Mehr als 3.000 Wissenschaftler*innen unterzeichneten ein Papier, dass die Wiederherstellungs-Verordnung als unverzichtbaren Beitrag zur Ernährungssicherheit in Zeiten des Klimawandels benennt. Die Verordnung enthält zudem eine Notbremse - so könnten Wiederherstellungsmaßnahmen in Agrarökosystemen unter besonderen Umständen bis zu ein Jahr ausgesetzt werden, wenn dadurch Defizite in Bezug auf das Land für die Lebensmittelproduktion der EU entstehen.
Hintergrund
Die EU-Kommission hatte die – auch „Nature Restauration Law“ bezeichnete – Verordnung am 22. Juni 2022 als ein Kernelement der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 vorgeschlagen. Die Fassung, über welche heute abgestimmt wurde, stellt einen Kompromiss zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat der EU dar, auf den sich diese drei Institutionen im Trilog am 09. November 2023 geeinigt haben.