Naturschutz in Europa: Meilenstein für die Wiederherstellung der Natur
Kernstück der Verordnung (EU) 2024/1991, die in 20 Tagen in Kraft treten wird, sind ehrgeizige, zeitlich gestaffelte Wiederherstellungsziele: Bis 2030 sollen unter anderem unionsweit auf mindestens 20 % der Land- und 20 % der Meeresflächen und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen, Renaturierungsmaßnahmen ergriffen werden. Die Maßnahmen sollen in allen Lebensräumen, von Land- über Küstengebiete bis hin zu Süßwasser- und Meeresökosystemen, durchgeführt werden.
Die Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, bis zum 01. September 2026 Entwürfe für ihre nationalen Wiederherstellungspläne zu erstellen und diese der EU-Kommission zur Prüfung vorzulegen. Diese Pläne sollen detaillierte Maßnahmen zur Erreichung der Wiederherstellungsziele enthalten. Die EU-Kommission wird den Mitgliedstaaten zu diesen Plänen innerhalb von sechs Monaten Anmerkungen zukommen lassen, welche die Mitgliedstaaten bei der Finalisierung ihrer Pläne in den folgenden weiteren sechs Monaten zu berücksichtigen haben. Deutschland wird seinen Plan auf Bundesebene in enger Abstimmung mit den Ländern erstellen.
Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ist ein wichtiger Meilenstein für den Naturschutz in Europa. Sie setzt verbindliche Rahmenbedingungen und schafft die Grundlage für eine großflächige Renaturierung unserer Landschaften. Die Umsetzung der Verordnung wird in den kommenden Jahren eine große Herausforderung sein, aber auch eine Chance, die Natur in Europa zu stärken und die Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen zu sichern.