Bekanntmachung: Einstweilige Sicherstellung eines Gebietes in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
Formale Aspekte
21.12.2022
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Bonn
Das Bundesamt für Naturschutz hat durch Allgemeinverfügung vom 21.12.2022 die einstweilige Sicherstellung eines Teiles von Natur und Landschaft in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee bis zum 31.12.2024 verlängert.
Das Gebiet liegt im und angrenzend an das Naturschutzgebiet „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“ und soll dem Ausgleich von Beeinträchtigungen des Lebensraumes von Seetauchern durch Offshore-Windparks dienen.