Allgemeine und grundsätzlich planerische Fragen des Ausbaus erneuerbarer Energien und anderer zulassungspflichtiger Pläne und Projekte im Verhältnis zum Naturschutz in der AWZ, einschließlich positiver und negativer Wechselwirkungen.
Planerische Fragen und Strategien zur Minderung und Vermeidung von Konflikten zwischen der Nutzung erneuerbarer Energien, anderer zulassungspflichtiger Projekte und dem Naturschutz in der AWZ und deren Umsetzung in Zulassungsverfahren.
Planerische Grundlagen und Bewertungsmethoden für die in Planungs- und Zulassungsverfahren in der AWZ relevanten Prüfinstrumente der Eingriffsregelung, der FFH-Verträglichkeitsprüfung, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie des gesetzlichen Biotopschutzes zur Prognose, Bewertung, Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen
Stellungnahmen zum FEP und in Zulassungs- und Vollzugsverfahren - inklusive der Beteiligung im Rahmen von Espoo-Verfahren (auf Projektebene) - im Rahmen der Aufgaben des BfN als zuständige Naturschutzbehörde für den Bereich der AWZ
Benehmensstelle nach § 58 Abs. 1 S. 2 BNatSchG in Zulassungsverfahren anderer Behörden nach BBergG oder Seeanlagenrecht im Bereich der AWZ (Vollzugsaufgabe)
Führung des AWZ-Kompensationsverzeichnisses nach § 17 Abs. 6 BNatSchG (Vollzugsaufgabe)
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