Blütenbestäuber erfüllen eine essentielle Ökosystemfunktion und tragen damit zum Erhalt der Biodiversität maßgeblich bei. Viele Blütenbestäuber sind charakteristische Arten der FFH-Lebensraumtypen.
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An dieser Stelle finden Sie Informationen zu Veranstaltungen, die sich mit dem Thema Nagoya-Protokoll beschäftigen. Darüber hinaus sind hier weiterführende Informationen (u.a. zu dem Kontakt innerhalb des BfN) hinterlegt. Bei Fragen rund um das Nagoya-Protokoll und/oder Anfragen für Vorträge/Schulungen/Weiterbildungen kann gerne eine Kontaktaufnahme erfolgen.
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Sammlungen in Deutschland sind wichtige Bezugsquellen genetischer Ressourcen. Beim BfN können Anträge auf Aufnahme in das EU-Sammlungsregister gestellt werden.
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Charakteristische Arten sind Tier- und Pflanzenarten, die in einer Beziehung zu den FFH-Lebensraumtypen stehen, dort mit hoher Stetigkeit und/oder Abundanz auftreten oder in einem FFH-Lebensraumtyp ihren Schwerpunkt haben.
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93 Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie kommen in Deutschland vor. Grundlage ihres Schutzes sind die Beschreibung und möglichst einheitliche Interpretation der Lebensraumtypen.
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Eine Überprüfung der Wirksamkeit der EU-Naturschutzrichtlinien im Jahr 2016 ergab, dass diese unerlässlich für die EU-Naturschutzpolitik sind, ihre Umsetzung aber verbessert werden muss.
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Das Management der Natura 2000-Gebiete ist das zentrale Instrument zur Umsetzung der Schutzziele der FFH- und Vogelschutzgebiete. Es umfasst die Erstellung von Managementplänen und die Durchführung konkreter Maßnahmen genauso wie die Gebietsverwaltung und die Öffentlichkeitsarbeit.
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Für den Schutz der biologischen Vielfalt in der Praxis ist es notwendig, ein geeignetes und effektives Management der Gebiete zu etablieren bzw. fortzusetzen. Der Erfolg der Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen hängt wesentlich von der Kooperation mit Flächeneigentümern und -nutzern ab.
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