Flugzeuge können auch auf dem offenen Meer eine Gefahr für die Vogelwelt darstellen, vor allem wenn sie die gesetzliche Mindestflughöhe von 600 Metern über Grund unterschreiten. Dies betrifft insbesondere Tiefflugübungen des Militärs, bei denen Düsenjäger oder Hubschrauber in geringerem Abstand zur Wasseroberfläche fliegen. Es gibt auch Fälle, in denen Sportflugzeuge und nicht-militärische Hubschrauber die Mindestflughöhe unterschreiten.
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