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Bundesamt für Naturschutz

BfN-Schriften 691 - Erster Aktionsplan für die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Grundlagen, Inhalte und Ausblick

Arten
BfN-Schriften
In der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, die am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen ist, ist vorgesehen, dass jeder Mitgliedsstaat einen Aktionsplan für die Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten entwickelt und in Kraft setzen soll. Das Bundesamt für Naturschutz hat mit den Mitteln des Bundesumweltministeriums zwei aufeinander aufbauende F+E-Vorhaben in Auftrag gegeben, um die Erfüllung dieser Aufgabe mit fachlichen Grundlagen zu unterstützen. Im vorliegenden zweiten Vorhaben wurden für die prioritären Pfade Maßnahmen entwickelt, mit denen die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden sollen.
Autor*in
Katharina Mayer, Tina Heger, Ingolf Kühn, Annika Tiesmeyer, Stefan Nehring und Mirijam Gaertner
Publikationsjahr
2024
Heft Nr.
691
Sprache
Deutsch
Seiten
158
ISBN
978-3-89624-453-6
DOI
10.19217/skr691

Beschreibung

Invasiven gebietsfremden Arten kommt laut einer aktuellen Studie des Weltbiodiversitätsrates IPBES eine Schlüsselrolle beim weltweiten Biodiversitätsverlust zu. Zudem sind invasive Arten mitverantwortlich für große wirtschaftliche Schäden. Prävention ist daher der beste Schutz gegen invasive Arten und nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, sondern auch kostenwirksamer als nachträgliches Handeln. Die Vorsorge ist somit ein wesentlicher Schwerpunkt der am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten.

Sie enthält Verbote und Beschränkungen u.a. zu Einfuhr, Handel und Haltung von invasiven Arten, um eine vorsätzliche Einbringung dieser Arten zu verhindern. Darüber hinaus wird in der Verordnung in Art. 13 auch die unbeabsichtigte Einbringung und Ausbreitung von invasiven Arten in der EU adressiert, um z.B. den Transport als unentdeckter Passagier mit Gütern oder das ungewollte Entkommen aus einer Haltung zu verhindern. In der Verordnung ist hierzu vorgesehen, dass jeder Mitgliedsstaat einen Aktionsplan für die Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten entwickelt und in Kraft setzen soll. Wegen der bisher relativ begrenzten Erfahrungen auf diesem Gebiet, soll eine stufenweise Herangehensweise bei der Entwicklung von Maßnahmen verfolgt werden. Der Aktionsplan ist mindestens alle sechs Jahre zu überarbeiten, wobei der Bund gemäß Bundesnaturschutzgesetz verantwortlich für die Erstellung des deutschen Aktionsplans ist.

Daher hat das Bundesamt für Naturschutz mit den Mitteln des Bundesumweltministeriums zwei aufeinander aufbauende F+E-Vorhaben in Auftrag gegeben, um die Erfüllung dieser Aufgabe mit fachlichen Grundlagen zu unterstützen:
- Im ersten Vorhaben wurden eine Analyse und Priorisierung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten in Deutschland durchgeführt (veröffentlicht 2018 in den BfN-Schriften 490).
- Im zweiten Vorhaben wurden für die prioritären Pfade Maßnahmen entwickelt, mit denen die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden sollen.

Bei der Analyse und Priorisierung der Pfade hat sich gezeigt, dass viele unterschiedliche Sektoren auf die Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten Einfluss haben. Von besonderer Bedeutung war daher die unter Leitung des BfN eingerichtete projektbegleitende Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen unterschiedlicher Sektoren aus Behörden, Verbänden und der Wissenschaft, die die Entwicklung von Maßnahmen begleitet und unterstützt haben. Durch mehrstufige Abstimmungsprozesse mit den betroffenen Bundesressorts, einer Länderanhörung und einer Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine breite Akzeptanz der Inhalte des Aktionsplans sichergestellt. Der Aktionsplan stellt einen bedeutenden Meilenstein zur Prävention biologischer Invasionen dar.

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