"Limits of Concern" für die Risikobewertung von GVP
Beschreibung
FKZ
3513 89 0200
Problemstellung und Ziele
Im EFSA-Dokument „Guidance on the environmental risk assessment of genetically modified plants“ wurden 2010 die Limits of Concern (LC) zur Bewertung von Umwelteffekten von GVO eingeführt.
Hypothesen zu Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) auf Organismen und Ökosystemfunktionen werden anhand von Ökotoxizitätstests und Freilandversuchen überprüft. Dies erfolgt durch den Vergleich der GVP mit der nicht gentechnisch veränderten Vergleichslinie anhand von sogenannten Versuchsendpunkten (z.B. Mortalität bei Nicht-Zielorganismen).
Um zu bestimmen, ob die dabei festgestellten Unterschiede von biologischer Relevanz sind und ggf. erforderliche Handlungsanweisungen zu begründen (z. B. weitere Untersuchungen), werden LC herangezogen, bei deren Überschreitung eine Schädigung der Biodiversität vermutet wird. Das Konzept zu den LC und die hierbei anzulegenden Schwellenwerte selbst sind bisher für die Risikobewertung von GVP noch nicht ausreichend ausgearbeitet bzw. ermittelt worden.
Das F+E soll in drei Module aufgeteilt werden:
Modul I
Mit dem Modul soll geprüft werden, wie das Konzept der EFSA zu LC operationalisiert werden kann, um Schäden an der Biodiversität zu bewerten.
Dabei sollen auch die Probleme einer Extrapolation von Laborversuchen und kleinräumigen Feldversuchen auf Langzeiteffekte bei einem großflächigen Anbau diskutiert werden.
Weiterhin ist zu analysieren, ob und wie regional unterschiedliche naturschutzfachliche Bedeutungen von Schutzgütern berücksichtigt werden können. Es ist zu überprüfen, ob internationale, europäische und nationale Verpflichtungen oder Zielsetzungen zum Schutz der Biodiversität bei der Setzung von LC berücksichtigt werden bzw. wie diese umgesetzt werden könnten.
Die unterschiedlichen Formen von LC (limits/threshold of concern, trigger values, decision criteria) auf den verschiedenen Bewertungsstufen (Labor, Gewächshaus, Feldversuch, Modellierung) sind herauszuarbeiten. Für mögliche Schwachstellen im bisherigen Konzept sind Lösungsvorschläge zu erstellen.
Modul II+ III:
In den beiden Modulen sollen konkrete Vorschläge für Kriterien für LC und Schwellenwerte mit ggf. erforderlichen Handlungsanweisungen erarbeitet werden. Modul II konzentriert sich auf Limits of Concern bei der Testung von Nicht-Zielorganismen und Modul III auf die Testung von agronomischen Parametern.