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Bundesamt für Naturschutz

Handbuch "Methoden zur Erfassung der FFH-Arten der Anhänge IV und V"

Monitoring
Monitoring FFH-Richtlinie
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet II 1.3 Terrestrisches Monitoring
Laufzeit
15.09.2004 - 28.10.2005

Beschreibung

FKZ: 804 82 025

Laut FFH-Richtlinie Art. 11 ist eine regelmäßige Erfassung des Erhaltungszustandes aller Anhangs-Arten vorgeschrieben. Die wichtigsten Ergebnisse müssen regelmäßig in Form der "Nationalen Berichte" an die EU weitergeleitet werden. Für die Durchführung des Monitorings und die Bewertung des Erhaltungszustandes sind die Länder zuständig. Die erhobenen Daten müssen aber auf Bundesebene bzw. auf der Ebene der Biogeografischen Regionen zusammengefasst werden. Daher ist eine Harmonisierung der Erhebungen und der Bewertungsvorgaben anzustreben. Nach der Publikation mit den Arten des Anhangs II liegt jetzt nach Abschluss dieses Vorhabens auch ein Handbuch mit Methodenempfehlungen für die Arten Anhänge IV und V vor.

Für das Handbuch wurden für die Artengruppen von Experten Methodenempfehlungen zur Erfassung der Populationsgröße und -struktur, der Habitatqualität und der Beeinträchtigungen formuliert. Diese Arbeiten mussten betreut und koordiniert werden, da sie in das Gesamtkonzept der Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes Eingang finden müssen. Außerdem war es notwendig, die von den Ländern geleisteten Vorarbeiten zu berücksichtigen. Im Rahmen des Vorhabens wurde ein Großteil der redaktionellen Arbeit geleistet.

Für weitere Fragen

Melanie Neukirchen
Stellvertretende Leitung Fachgebiet II 1.3 Terrestrisches Monitoring
0228 8491-1468
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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