Die benannten Sachverständigen sind aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnis geeignet, Gutachten zu bestimmten, für den Artenschutzvollzug relevanten Fragen zu erstellen. Diese können als Nachweis dafür dienen, dass ein Exemplar den Artenschutzvorschriften unterliegt oder aufgrund seiner Herkunft oder seines Alters bestimmte Regelungen Anwendung finden können. Für die Untersuchung des Exemplars können je nach Fragestellung verschiedene Methoden angewandt werden.
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