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Bundesamt für Naturschutz

Selfkant

Abgrenzung der Landschaft "Selfkant" (57002) Vergrößern
Abgrenzung der Landschaft "Selfkant" (57002), Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/ BKG 2007
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Landschaftsgroßeinheit
Norddeutsches Tiefland
Landschaftstyp
4.2 Ackergeprägte offene Kulturlandschaft
Landschafts-ID
57002
Fläche in km²
265 km2
Abgrenzung der Landschaft "Selfkant" (57002) Vergrößern
Abgrenzung der Landschaft "Selfkant" (57002), Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/ BKG 2007

Beschreibung

Diese Landschaft besteht im Wesentlichen aus der Geilenkirchner Lehmplatte, einer tischebenen Hauptterrassenfläche, die zwischen 85 und 55 m ü. NN liegt und leicht nach Norden geneigt ist. Sie fällt auf allen Seiten etwa 15 m in die umgebenden Niederungen von Rur, Wurm, Rodebach und Maas ab. Auf den Terrassenschottern lagern meist sandige Decklehme. Die Platte wird von z.T. tief eingreifenden, v.a. von der Maas und der Rur her kommenden Bachtälern gegliedert. Auch zu dieser Landschaft gehören die etwa 20 m niedriger liegende feuchte Wiesenaue der Wurmniederung sowie die östlich der Rurniederung gelegene Wassenberger Terrassenleiste, deren Nieder- und Mittelterrassenstufen durch von der Hauptterrasse herabkommende Bachtäler zerschnitten werden. Neben den landwirtschaftlichen Flächen befinden sich in der Landschaft nur wenige größere Waldflächen, mit Ausnahme der Kiefernforste in der Teveren-Heerlener-Heide.
Nur die Niederungen, v.a. die der Wurm werden teilweise als Grünland genutzt, die übrigen landwirtschaftlichen Flächen sind Ackerland.
Zwei NSG-Komplexe sind in dieser Landschaft ausgewiesen:Die Feuchtniederungen entlang "Hohbruch" und "Säffeler Bruch" mit Tümpeln, Gräben Feldgehölzen und einigen Rote-Liste-Arten, sowie Sandtrockenrasen, in dem einige in Nordrhein-Westfalen vom Aussterben gefährdete Arten vorkommen, z.B. der Rana arvalis (Moorfrosch). Die "Teverner Heide" ist als FFH-Gebiet gemeldet. Darüber hinaus sind v.a. die Niederungen von Rodebach und Wurm laut Landesentwicklungsplan Gebiete zum Schutz der Natur.

Schutzgebietsanteile

FFH-Gebiete
1,66 %
Vogelschutzgebiete
0 %
Naturschutzgebiete
2,48 %
Nationalparke
0 %
sonst. Schutzgebiete
0 %
Effektiver Schutzgebietsanteil
2,48 %
(% Gesamtlandschaftsfläche, Stand 2010)
Hinweis
Vorschläge für Ergänzungen oder Korrekturen zur vorliegenden Landschaftsbeschreibung bitten wir uns mitzuteilen.
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