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Bundesamt für Naturschutz

Mettmanner Lössterrrassen Lintorfer Sander

Abgrenzung der Landschaft "Mettmanner Lössterrrassen Lintorfer Sander" (33707) Vergrößern
Abgrenzung der Landschaft "Mettmanner Lössterrrassen Lintorfer Sander" (33707), Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/ BKG 2007
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Landschaftsgroßeinheit
Norddeutsches Tiefland
Landschaftstyp
4.3 Andere offene Kulturlandschaft
Landschafts-ID
33707
Fläche in km²
256 km2
Abgrenzung der Landschaft "Mettmanner Lössterrrassen Lintorfer Sander" (33707) Vergrößern
Abgrenzung der Landschaft "Mettmanner Lössterrrassen Lintorfer Sander" (33707), Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/ BKG 2007

Beschreibung

Diese Landschaft bildet den nordwestlichen Rand des rechtsrheinischen Schiefergebirges. Es baut sich aus rheinischen Terrassen auf, die von Nordwetsen nach Osten von den vorgelagerten Lintorfer Sandterrassen aus von 40 auf etwa 200 m ü. NN steigen. Nach Norden fällt das Gelände zum Ruhrtal hin wieder ab. Die Terrassen sind durch zahlreiche Täler v.a. in Ost-West-Richtung zerschnitten und von Lössüberwehungen verkleidet. Einzelne isolierte Reste älterer Höhenterrassen treten als Kuppen auf. Nur an den Talhängen und auf der Lintorfer Terrasse zur Rheinebene hin befinden sich Wälder, ansonsten werden die Flächen landwirtschaftlich genutzt.
Der Großteil der Landschaft wird ackerbulich genutzt. Vereinzelt, im Nordwesten der Landschaft auch großflächiger, findet sich Grünland. Die ausgedehnten Waldflächen im Westen sind hauptsächlich Privatforste.
Mehrere Sohlen- und Kerbsohlentäler der nach Westen entwässernden Bäche sind in dieser Landschaft unter Naturschutz gestellt. Die teilweise naturnahen Bachläufe ziehen sich hier durch Feuchtwiesen und Auen, teilweise gesäumt von mit natürlichen Altholzbestand bewachsenen Hängen. In den Tälern sind zahlreiche Vogel-, Reptilien- und Amphibienarten vorhanden, z.B. Alcedo atthis (Eisvogel) und Natrix natrix (Ringelnatter). Das "Hubbelrather-Tal" und das gesamtstaatlich repräsentative "Neandertal" sind außerdem noch FFH-Gebiete. Außerhalb der Schutzgebiete gehören weitere Bereiche zu den Kernzonen des bundesweiten Biotopverbundes.

Schutzgebietsanteile

FFH-Gebiete
2,54 %
Vogelschutzgebiete
0 %
Naturschutzgebiete
10,05 %
Nationalparke
0 %
sonst. Schutzgebiete
0 %
Effektiver Schutzgebietsanteil
10,07 %
(% Gesamtlandschaftsfläche, Stand 2010)
Hinweis
Vorschläge für Ergänzungen oder Korrekturen zur vorliegenden Landschaftsbeschreibung bitten wir uns mitzuteilen.
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