Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

Miesbacher Haglandschaft mit Taubenberg

Bundesland
Bayern
Landkreis / Kreisfreie Stadt
Miesbach
Landschafts-ID
446
Naturraum
Inn-Chiemsee-Hügelland, Ammer-Loisach-Hügelland

Wertgebende Merkmale (Vielfalt, Eigenart und Schönheit)

Heckenlandschaft des Miesbacher Raums in Zusammenhang mit der Kulturtätigkeit des Klosters Tegernsee; spezifische Nutzfunktion der Hecken als Zaun und für die Laubheugewinnung ist keine sekundäre Erscheinung (z. B. Anflug auf Lesesteinstrukturen), sondern aus Erfordernissen der Landbewirtschaftung und dem klimatisch bedingt hohen Bedarf an Winterfutter entstanden; Hecken vielfach entlang den alten Grundstücksgrenzen zwischen den Bauernhöfen, infolge einer ausgeprägten Streusiedlung bilden sie (anders als in der Lenggrieser Haglandschaft) ein großmaschiges Netz; in Teilbereichen stattliche Bauernhöfe in traditioneller Bauform (Einfirsthof mit flach geneigtem, weit überstehendem Dach und dreiseitig umlaufenden Lauben); Taubenberg: Molassevorberg des Alpenvorlandes mit tannenreichen Waldgesellschaften; tief eingeschnittenes Mangfallkerbtal mit punktuell anstehender Molasse und Nagelfluh, teils eibenreiche Buchen/Schluchtwälder und Kalktuffquellen

Landschaft mit hoher Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe als

Naturlandschaft
Historisch gewachsene Kulturlandschaft
Naturnahe Kulturlandschaft ohne wesentliche Prägung durch technische Infrastruktur
Sonstige besondere Einzellandschaft

Landschaft mit hoher Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung

Soweit nicht anders angegeben, haben die den obigen Landschaftsbestimmungen zugeordneten Landschaften per se auch eine hohe Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung.

Ausschließlich bedeutsam für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung (gesamthaft/in Teilbereichen)

Abgrenzung

Übernahme der Kulisse „Miesbacher Haglandschaft“ aus dem Entwurf einer Auswahl bedeutsamer Kulturlandschaften in Bayern (Reinke et al. 2013); Erweiterung um die FFH-Gebiete „Taubenberg“ und „Mangfalltal“ (letzteres zugleich Landschaftsbildeinheit Stufe 5)

Stand Steckbrief und Raumkulisse 2018

Zurück nach oben