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Bundesamt für Naturschutz

Ach-, Blau-, Lone- und Schmiechtal

Bundesland
Baden-Württemberg
Landkreis / Kreisfreie Stadt
Alb-Donau-Kreis, Heidenheim, Reutlingen
Landschafts-ID
363
Naturraum
Lonetal-Flächenalb (Niedere Alb), Mittlere Flächenalb, Mittlere Kuppenalb, Al-buch und Härtsfeld

Wertgebende Merkmale (Vielfalt, Eigenart und Schönheit)

„Höhlen der ältesten Eiszeitkunst“ im Lone- und Achtal, z. B. Vogelherdhöhle, Hohler Fels, Sirgensteinhöhle, Geißenklösterle, Bocksteinhöhle und Hohlenstein-Stadel, die zu den wichtigsten altsteinzeitlichen Fundstellen der Welt gehören (älteste bekannte Kunstwerke der Menschheit, kulturelle Wurzeln der jüngeren Altsteinzeit Europas, zugleich UNESCO-Welterbe „Höhlen und Eiszeitkunst im Schwäbischen Jura“); Altsiedelland Kuppenalb; Karstquellen Ach- und Blautopf im eiszeitlichen Urdonautal (dessen Schlaufe in Blaubeuren mit Umlaufberg und steilen bewaldeten Hanglagen hervorzuheben ist), ehemalige Klöster Blaubeuren und Urspring, historische Stadtkerne von Blaubeuren und Schelklingen, mittelalterliche Burgruinen (z. B. oberhalb des Blaubeurer Talkessels und in Klingenstein); Abbau von Kalkstein und Mergel seit Beginn des 20. Jh. (technische Kulturdenkmale wie die alte Zementmühle bei Allmendingen, wertvolle Biotope); Schmiechener See (temporärer Flachsee als einem in Mitteleuropa sehr seltenen Gewässertyp mit Verlandungsgesellschaften), Bannwald Rabensteig (eines der größten Bannwaldgebiete Baden-Württembergs, Kernzone des Biosphärengebietes „Schwäbische Alb“)

Landschaft mit hoher Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe als

Naturlandschaft: in Teilbereichen/Kernzonen des Biosphärenreservats
Historisch gewachsene Kulturlandschaft: sowohl „Steinzeitlandschaft“ als auch frühindustrielle Kulturlandschaft
Naturnahe Kulturlandschaft ohne wesentliche Prägung durch technische Infrastruktur
Sonstige besondere Einzellandschaft

Landschaft mit hoher Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung

Soweit nicht anders angegeben, haben die den obigen Landschaftsbestimmungen zugeordneten Landschaften per se auch eine hohe Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung.

Ausschließlich bedeutsam für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung (gesamthaft/in Teilbereichen)

Abgrenzung

Schutzgebiete entlang der Flusstäler (LSG, FFH-Gebiete, im oberen Schmiechtal auch Kern- und Pflegezonen des Biosphärengebietes „Schwäbische Alb“), untereinander verbunden über NSG und FFH-Gebiete unter Ausschluss von Windparks, im Osten bis zur Mündung der Lone in die Hürbe bzw. bis Blaustein, im Süden bis zum FFH-Gebiet „Tiefental und Schmiechtal“, im Westen bis zur Schmiechquelle, Ausschluss der verkehrsbelasteten BAB 8 und dadurch Zweiteilung der Kulisse

Stand Steckbrief und Raumkulisse 2022

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