Häufig gestellte Fragen
Eine Gesamtdauer für das zweistufige Auswahlverfahren lässt sich nicht benennen, da sie u. a. vom Umfang des Vorhabens und den erforderlichen Abstimmungsprozessen abhängt. Derzeit dauert sowohl die erste Stufe, d.h. von der Einreichung einer Skizze bis zum einem positiven Beschluss der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA), als auch die zweite Stufe, von der schriftlichen Aufforderung zur Antragsstellung bis zum Zuwendungsbescheid bzw. Vorhabenbeginn, etwa jeweils ein viertel Jahr. Zwischen den beiden Stufen liegt die Phase, in der aus der Projektskizze ein detaillierteren Projektantrag ausgearbeitet wird.
Die Skizze wird im BfN auf grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft und unter Einbeziehung der Fachgruppe BBD bewertet. Die Skizzeneinreicher*innen erhalten unaufgefordert Nachricht, wenn sich Rückfragen ergeben oder die Skizze weiter auszuarbeiten ist. Nach Abschluss der Prüfung und einem positiven Beschluss der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum BBD (IMA) folgt mit einer schriftlichen Aufforderung zur Antragsstellung und ausführlichen Hinweisen die zweite Stufe des Antragsverfahrens. Die Antragsstellung erfolgt über das elektronische Antragssystem des Bundes „easy-Online“. Nachdem die Antragsprüfung durch das BfN abgeschlossen ist, wird über eine Förderung entschieden. Bei positiver Prüfung wird der Zuwendungsbescheid vom BfN erteilt.
Nein, Projektskizzen können grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.
Nein, die Vorlage einer aussagekräftigen Skizze ist grundsätzlich Voraussetzung für die Antragsstellung. Das Formular für die Skizze finden Sie auf den BfN Seiten zum Thema "Blaues Band Deutschland" unter der Rubrik "Verfahen".
Ja, grundsätzlich ist dies nicht ausgeschlossen. Allerdings sollte die Arbeitsbelastung bei der möglichen Umsetzung mehrerer Projekte und die jeweils erforderliche Bereitstellung des Eigenanteils schon im Vorfeld bedacht werden. Dies gilt auch mit Blick auf die Folgeverpflichtungen nach Abschluss des Vorhabens.
Nein, ein Projekt muss nicht länderübergreifend konzipiert sein. Zur Feststellung des Bundesinteresses wird geprüft, ob das vorgeschlagene Projekt zur Erreichung der Ziele des Bundesprogramms beitragen kann.
Die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland (Förderprogramm Auen)“ sind seit dem 01.02.2019 in Kraft. Projektskizzen und -anträge können seitdem eingereicht werden.