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Bundesamt für Naturschutz

Regulierungen der Berufsfischerei

Regulierungen der Berufsfischerei in den Schutzgebieten der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) werden im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Fischerei Politik (GFP) festgelegt. Um fischereiliche Maßnahmen zum Schutz von Arten oder Lebensräume einzuführen, muss Deutschland gemäß Art. 11 und 18 der GFP in einer sogenannten „gemeinsamen Empfehlung“ den Mitgliedsstaaten mit Fischereiinteressen Vorschläge für eine Regulierung der Fischerei vorlegen. Alle betroffenen Mitgliedstaaten müssen den Vorschlägen zustimmen, damit die EU die Maßnahmen erlassen kann.

Geltende Fischereimanagementmaßnahmen in Schutzgebieten der deutschen AWZ

Nordsee

Auf Vorschlag der Bundesregierung hat die Europäische Kommission im März 2023 Fischereimanagementmaßnahmen zum Schutz bedrohter Arten und Lebensräume in den Meeresschutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee erlassen (Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission).
Die Fischereimaßnahmen zur Regulierung mobiler grundberührender Fanggeräte und Stellnetzen dienen der Umsetzung der Schutzziele wichtiger europäischer Naturschutzrichtlinien u.a. der FFH- und Vogelschutzrichtline und der Meeresstrategie-Rahmenrichtline (MSRL). Insbesondere dienen sie dem Schutz von Riffen, Sandbänken, Schweinswalen und von verschiedenen Seevogelarten.

Folgende Maßnahmen wurden in den Schutzgebieten festgelegt (s. Karte):

  • Verbot der Fischerei mit mobilen grundberührenden Fanggeräten in bestimmten Bereichen in den Schutzgebieten „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“ und „Borkum-Riffgrund“, mit Ausnahme der Krabbenfischerei im östlichen Bereich des Sylter Außenriffs 
  • Verbot jeglicher Fischerei (Einrichtung einer „No-take-zone“) auf  55 % der Fläche der „Amrumbank“ im Schutzgebiet „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“ 
  • Ganzjähriges Verbot der Fischerei mit Stellnetzen im östlichen Bereich des Schutzgebiets „Sylter Außenriffs-Östliche Deutsche Bucht“
  • Saisonale Einstellung der Fangtätigkeiten mit Stellnetzen im westlichen Bereich des Schutzgebiets „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“ vom 1. März bis zum 31. Oktober
  • Ganzjähriges Verbot der Fangtätigkeiten mit Stellnetzen in den Schutzgebieten „Borkum-Riffgrund“ und „Doggerbank“.

weiterführender Inhalt

Karte

Regulierung der Berufsfischerei in den Schutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Küstenmeer der deutschen Nordsee (inkl. Berufsfischereiregulierung)

Ostsee

Im Februar 2022 ist die EU Verordnung 2022/303 zum Schutz der Schweinswale der zentralen Ostsee in Kraft getreten. Ziel der Regelung ist zu verhindern, dass Schweinswale als Beifänge in Stellnetzen verenden. Mit der Verordnung wird die Nutzung von Stellnetzen in den deutschen östlichen Meeresschutzgebieten für den Zeitraum vom 01. November bis 31. Januar eines jeden Jahres verboten. Die Regulierung gilt für das deutsche Schutzgebiet „Pommersche Bucht - Rönnebank“ in der deutschen AWZ sowie für das Schutzgebiet „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern. Die EU-Verordnung beinhaltet darüber hinaus ganzjährige und saisonale Schließungen der Stellnetzfischerei in dänischen, schwedischen und polnischen Schutzgebieten sowie den begrenzten Einsatz von akustischen Abschreckvorrichtungen, sogenannten „Pingern“, in schwedischen und polnischen Gebieten.

 Maßnahmen zur Regulierung der mobilen grundberührenden Fischerei in den Schutzgebieten der AWZ der Ostsee sind in Vorbereitung.

Überwachung der Berufsfischerei in den Schutzgebieten

Die Federführung bei der Kontrolle und Überwachung von Fischereiregulierungen liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Laut Seefischereigesetz § 2 (6) ist das BfN zu beteiligen: „Bei Festlegung von Art und Umfang der Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung von fischereilichen Rechtsvorschriften, die unmittelbar dem Schutz von Meeresgebieten im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone im Sinne des § 57 des Bundesnaturschutzgesetzes dienen, beteiligt die Bundesanstalt das Bundesamt für Naturschutz. Die Ergebnisse der Überwachung sind dem Bundesamt für Naturschutz zu übermitteln, soweit dies für dessen Aufgabenerfüllung (…) erforderlich ist.“

Aufbau eines Effektmonitorings

Die sogenannte „mobile grundberührende Fischerei (MGF)“ mit Grundschleppnetzen kann den Meeresboden und die dort siedelnden Lebensgemeinschaften erheblich beeinträchtigen. Sie wirkt sich direkt oder indirekt auf Organismen aller Ebenen des Nahrungsnetzes aus. Als Teil der Forschungsmission “Schutz und nachhaltige Nutzung mariner Räume” der Deutschen Allianz für Meeresforschung laufen seit März 2020 die beiden Pilotmissionen „Mobile Grundberührende Fischerei Nordsee“ und „Mobile Grundberührende Fischerei Ostsee“. Im Rahmen dieser Pilotmissionen untersucht ein Zusammenschluss renommierter Meeresforschungsinstitute die Effekte des Ausschlusses der Grundschleppnetzfischerei auf die Meeresbodenmorphologie, die Biogeochemie der Meeressedimente sowie die benthischen und pelagischen Lebensgemeinschaften. Außerdem wird ein Konzept für ein langfristiges Effektmonitoring entwickelt. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Managements der Schutzgebiete in Nord- und Ostsee. 

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