Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

Verwaltungsinterne Kooperationen

Die Planung, Umsetzung und Unterhaltung von urbaner grüner Infrastruktur sind häufig fachämterübergreifende Aufgaben. Es bedarf einer klaren Koordination und Kommunikation zwischen den Fachämtern für eine gemeinsame Lösungsfindung.

Verwaltungsinterne Kooperationen beziehen sich auf die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen verschiedenen Abteilungen, Behörden oder Verwaltungsorganisationen, die Einfluss auf die grüne Infrastruktur einer Kommune oder Region haben. Bei der Entwicklung von urbaner grüner Infrastruktur sind oftmals verschiedene Ämter bzw. Organisationseinheiten für Umwelt, Grünplanung und -unterhaltung, Landschafts- und Stadtplanung oder kommunale Eigenbetriebe zuständig. Bei bestimmten Vorhaben sind zudem Ämter für Liegenschaften, Gesundheit, Soziales und Sport sowie Verkehr und Ver- und Entsorgung betroffen. Das Ziel dieser Kooperationen ist in der Regel die effiziente und effektive Bewältigung von Aufgaben und die Erreichung gemeinsamer Ziele, indem Ressourcen, Informationen und Fachexpertisen geteilt werden. Für eine gemeinsame Lösungsfindung bedarf es einer intensiven fachübergreifenden Zusammenarbeit mit einem regelmäßigen Austausch. Dabei sind eine klare Koordination, offene Kommunikation zwischen den Organisationseinheiten sowie die Bereitschaft der Mitarbeitenden zur Flexibilität in den Arbeitsabläufen wichtig. Die Kooperation kann unterschieden werden in Zusammenarbeit der Ämter und Organisationseinheiten innerhalb einer Verwaltungsorganisation bzw. Kommune und Kooperationen von unterschiedlichen Behörden über die kommunalen Grenzen hinaus.

Fachämtergreifende Kooperationen

Fachübergreifendes, integriertes Handeln bietet Chancen für gemeinsame Lösungen und die Bündelung von Ressourcen. Es bedarf einer engen Zusammenarbeit und Abstimmung und entsprechender Organisationsstrukturen. Voraussetzung ist, dass gemeinsame Ziele verfolgt werden, spezifische fachliche Belange dabei aber Berücksichtigung finden. Aus diesem Grund sollten die gemeinsamen Zielstellungen und Maßnahmen frühzeitig entwickelt und festgelegt werden und ein regelmäßiger Austausch in einer Arbeits- oder Projektgruppe stattfinden. Bei komplexeren Verfahren, die eine Steuerung benötigen, kann auch ein externer Dienstleister zur Koordination beauftragt werden.

Kommunenübergreifende Kooperationen

Wenn die Gebiete verschiedener Kommunen oder unter­schiedliche Verwaltungsorganisationen wie Stadtverwaltung und Wasserbehörde bei einem Planungsvorhaben betroffen sind, steigt der Anspruch an die Kooperation. Für beispiels­weise die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie oder ei­nes Masterplans müssen die Ziele klar gesteckt und die Ver­antwortlichkeiten abgestimmt werden. Dazu bedarf es eines regelmäßigen Austauschs in interkommunalen oder kommunenübergreifenden Arbeitsgemeinschaften und ähnlichen Formaten.

Zurück nach oben