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Bundesamt für Naturschutz

Förderung und Finanzierung

Wie kann urbane grüne Infrastruktur finanziert werden? Neben den Haushaltsmitteln gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten.

Damit grüne Infrastruktur entwickelt und auch langfristig erhalten werden kann, bedarf es einer entsprechenden Wertschätzung durch Politik, Verwaltung und Gesellschaft und der Bereitstellung hinreichender finanzieller und personeller Ressourcen in den Kommunen. Ergänzend können Fördermittel für Projekte zur Entwicklung der grünen Infrastruktur genutzt werden. Da die Finanzierung meist mit Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege endet, müssen die Kommunen jedoch ausreichend eigene Mittel für die dauerhafte Pflege bereitstellen. Ergänzende Beiträge zur Pflege des öffentlichen Grüns sind über Spenden und Patenschaften möglich.

Förderprogramme

Die Inanspruchnahme von Förderprogrammen zur Ent­wicklung urbaner grüner Infrastruktur hängt sowohl von Umfang und Passgenauigkeit des Förderzwecks als auch von Kapazität und Engagement der Kommunen ab, da Bewerbungen oft zeitaufwändig und anspruchsvoll sind. Daher brauchen die Kommunen qualifiziertes Personal für die Einwerbung der Mittel und oft auch Kapital zur Finan­zierung des Eigenanteils.

Förderung der Regionalentwicklung

Es gibt bereits EU-Programme, die zur Entwicklung grüner Infrastruktur geeignet sind. Das aktuelle EU-EFRE-För­derprogramm benennt ganz konkret die Förderung der grünen Infrastruktur als Investitionspriorität. Das Land Nordrhein-Westfalen hat darauf mit einem Förder-Aufruf „Grüne Infrastruktur NRW“ reagiert und fördert integrierte kommunale Handlungskonzepte, um Grün- und Erholungs­flächen zu schaffen, zu vernetzen und aufzuwerten.

Städtebauförderung

Die Städtebauförderung hat als eines der wichtigsten städ­tebaulichen Finanzierungsinstrumente erheblichen Einfluss auf die Stadtentwicklung. 2016 stellte allein der Bund mehr als 500 Mio. Euro zur Verfügung, die durch Mittel von Ländern und Kommunen ergänzt wurden. Kernziel ist die Behebung städtebaulicher und sozialer Missstände in den Kommunen. Für die Bereitstellung der Fördermittel wird vielfach die Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes vorausgesetzt. Bund und Länder unterstreichen seit 2015 die Bedeutung urbaner Grünflächen im Rahmen der Ver­waltungsvereinbarung zur Städtebauförderung und mach­ten Stadtgrün damit erstmals zum Fördertatbestand in allen Programmen. Darüber hinaus wird die „Ausstattung an Grünflächen“ bereits als Förderkriterium im § 136 BauGB im Hinblick auf die Behebung „städtebaulicher Missstände“ aufgeführt, mit Fokus auf die Funktionsfähigkeit für Klima­schutz und -anpassung sowie die sozialen, hygienischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernisse.

Für 2017 legte der Bund erstmals ein neues Städtebauför­derungsprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Grüns „Zukunft Stadtgrün“ mit einem Mittelumfang von jährlich 50 Mio. € auf. Die Städtebauförderung wurde mit der Verwaltungsvereinbarung 2020 neu strukturiert. Stadtgrün wird nun im Kontext der Ziele der Klimaanpassung und des Klimaschutzes erwähnt, die zu Voraussetzungen für die Förderung im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden. Darüber hinaus ist es als Querschnittsthema in allen drei Programmen "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" förderfähig.

Naturschutzprogramme

Viele Naturschutzprogramme konzentrieren sich bislang auf die freie Landschaft, das Themenfeld Stadtnatur gewinnt jedoch an Bedeutung. Auf Bundesebene werden Erpro­bungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Naturschutzgroß­projekte auch im urbanen Raum gefördert. Im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt fördert der Bund mehrere Projekte mit Bezug zum Naturschutz im Siedlungsbereich. Auch öffentliche wie private Natur­schutzstiftungen fördern Projekte und können zum Beispiel helfen, Flussräume als multifunktionale Korridore zu qualifi­zieren.

Weitere Fördermöglichkeiten

Darüber hinaus existieren weitere themenspezifische Fördermöglichkeiten, die zum Teil von Kommunen selbst gestaltet werden können, zum Beispiel zur Gebäude- und Hofbegrünung. Auf gesamtstädtischer Ebene bestehen ent­sprechende aus kommunalen Haushaltsmitteln finanzierte Programme beispielsweise in Hamburg und München.

Aufgrund der Synergien zwischen grüner Infrastruktur und wassersensibler Stadtentwicklung können sich insbeson­dere Fördermöglichkeiten im Bereich des Regenwasserma­nagements und der Überflutungsvorsorge ergeben.

Flächenpools zur Bündelung von Kompensationsmaßnahmen

Mit Flächenpools können Ausgleichs- und Ersatzmaß­nahmen in strategisch wichtigen Räumen für Natur- und Landschaftsentwicklung gebündelt werden. So kann die Wirksamkeit im Vergleich zu unkoordinierten Einzelmaß­nahmen erhöht werden.

Spenden und Patenschaften

Weitere Finanzierungsquellen können durch Spenden privater Einzelpersonen, Stiftungen und Verbände sowie Sponsoring durch Unternehmen erschlossen werden. Die Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung kann etwa in Form von fachlichen Diskursen und öffentlichkeitswirksa­men Kampagnen initiiert werden. Dabei ist es hilfreich, konkrete und damit greifbare (Pilot-)Projekte zum Förder­gegenstand zu machen.

Die Inhalte dieser Seite basieren auf dem F+E-Vorhaben „Grüne Infrastruktur im urbanen Raum: Grundlagen, Planung und Umsetzung in der integrierten Stadtentwicklung“ (BfN, 2017) und wurden in Teilen geringfügig verändert und ergänzt.

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