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Bundesamt für Naturschutz

Regulierung der Berufsfischerei in den Schutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Küstenmeer der deutschen Nordsee (inkl. Berufsfischereiregulierung)

Meere
Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/340 traten am 08. März 2023 die Fischereimanagementmaßnahmen zur Regulierung der Berufsfischerei in den Schutzgebieten der deutschen AWZ der Nordsee in Kraft. Die Fischereimaßnahmen zur Regulierung mobiler grundberührender Fanggeräte und Stellnetzen dienen insbesondere dem Schutz von Riffen, Sandbänken, Schweinswalen und von verschiedenen Seevogelarten.
Karte der Schutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Küstenmeer der deutschen Nordsee (inklusive Berufsfischerei) Vergrößern
Stand der Fachdaten: 2023

Folgende Maßnahmen wurden in den Schutzgebieten im Einzelnen festgelegt

  • Verbot der Fischerei mit mobilen grundberührenden Fanggeräten in bestimmten Bereichen in den Schutzgebieten „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“ und „Borkum-Riffgrund“, mit Ausnahme der Krabbenfischerei im östlichen Bereich des Sylter Außenriffs
  • Verbot jeglicher Fischerei (Einrichtung einer „No-take-zone“) auf 55 % der Fläche der „Amrumbank“ im Schutzgebiet „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“
  • Ganzjähriges Verbot der Fischerei mit Stellnetzen im östlichen Bereich des Schutzgebiets „Sylter Außenriffs-Östliche Deutsche Bucht“
  • Saisonale Einstellung der Fangtätigkeiten mit Stellnetzen im westlichen Bereich des Schutzgebiets „Sylter Außenriff-Östliche Deutsche Bucht“ vom 1. März bis zum 31. Oktober
  • Ganzjähriges Verbot der Fangtätigkeiten mit Stellnetzen in den Schutzgebieten „Borkum-Riffgrund“ und „Doggerbank“.
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