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Bundesamt für Naturschutz

Mit Kleingärten zu mehr Lebensqualität - das Kleingartenentwicklungskonzept Rostock

In Rostock wurde ein Konzept zur stadtweiten Entwicklung der Kleingartenanlagen erstellt. Hierdurch sollen Naturschutzziele gesichert und das Freiraumangebot für die Lebensqualität erhöht werden. Ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg war die Partizipation der Vereine und der Öffentlichkeit.
Zielstellung für biologische Vielfalt
Schützen
Vernetzen
Ökologisch managen
Weitere Ziele
Gesundheit, Lebensqualität und Umweltgerechtigkeit
Klimawandelanpassung und Resilienz
Sozialer Zusammenhalt und gesellschaftliche Teilhabe
Weitere Themen
Kleingärten
Raumtyp
Städtisches Freiraumsystem
Flächen für urbanes Gärtnern
Planungsphase
Planung
Maßstabsebene
Region und Stadt
Akteursgruppen
Kommunale Verwaltung
Bürger*innen
Planungs- oder Zweckverband
Vereine und Stiftungen
Prozessqualität
Partizipation
Kommunikation
Neue Kooperationen
Finanzierung
Kommunale Finanzierung
Öffentliche Förderung

Worum geht es?

Kleingartenentwicklung für stadtweiten Grünflächenschutz

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock steigt aufgrund des Stadtwachstums auch der Druck auf die vorhandenen Grünstrukturen. Um diese Strukturen zu schützen und zu entwickeln, wird seit 2018 ein stadtweites Umwelt- und Freiraumkonzept entwickelt. Bereits seit 2017 wird ergänzend und vertiefend dazu ein besonderer Fokus auf das ökologische und soziale Potenzial der Rostocker Kleingartenanlagen (KGA) gelegt und ein Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) entwickelt. Dieses wurde vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) als Modellvorhaben der „Green Urban Labs“ des „Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus ExWoSt“ forschend begleitet. Im Jahr 2023 soll das KEK durch die Rostocker Bürgerschaft beschlossen werden.

Biotopschutz sichern und Zugänglichkeit erhöhen

Einerseits soll die Bereitschaft zur ökologischen Bewirtschaftung der Flächen durch die Nutzenden gefördert werden, beispielsweise durch die Schaffung von Natur- und Umweltbildungsangeboten. Hierzu zählt auch die Erhöhung der Strukturvielfalt, von der nicht nur die Aufenthaltsqualität für Besuchende profitiert, sondern ebenso die biologische Vielfalt. Andererseits sollen bestehende, insbesondere geschützte Biotope, in und an den Kleingartenanlagen vor möglichen Negativeinflüssen der Gartenbewirtschaftung geschützt werden, was vor allem Nährstoffeinträge durch Gartenabfälle betrifft und die Reglementierung von Nutzungen bestehender Kleingewässer. Durch den Schutz der KGA vor Inanspruchnahme durch Bebauung werden unter anderem wichtige unversiegelte Flächen im Stadtgebiet bewahrt, welche vor allem bei Starkregenereignissen als Retentionsflächen dienen und bedeutende Kaltluftentstehungsgebiete darstellen. In mit öffentlichen Grünflächen unterversorgten Stadtteilen soll das Angebot an begehbaren KGA sowie an Aufenthaltsmöglichkeiten in den Anlagen erhöht werden, indem die Kleingärten dort beispielsweise zu Kleingartenparks erweitert beziehungsweise zusammengeschlossen werden und somit neue Freiräume entstehen. Durch Kooperationen der Kleingartenvereine mit sozialen Einrichtungen lässt sich die soziale Teilhabe weiter ausbauen.

Kleingärten vor einem Wohngebäude
Kleingartenanlage vor einem Wohngebiet in Rostock

Wie wurde es gemacht?

Partizipation und Transparenz von Beginn an

Die Kooperation zwischen Stadt und Kleingartenvereinen hat in Rostock Tradition: das Grünflächenamt verfügt über eine Stelle, die die Kleingartenanlagen betreut und schon lange im persönlichen Kontakt mit den Vereinen steht. Für diesen Prozess wurde das Partizipationsangebot deutlich erweitert. Von Beginn der Konzepterstellung an wurden verschiedene Akteur*innen in die Planungen involviert. Vor allem die Nutzenden der KGA und deren Vereine wurden stetig an der Konzeptionierung beteiligt. Doch auch der allgemeinen Öffentlichkeit wurden Möglichkeiten zur Partizipation geboten. So fanden beispielsweise im gesamten Stadtgebiet verteilt mehrere Informationsveranstaltungen statt. Die im Zuge des Konzepts erarbeiteten „Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ wurden bereits 2019 als wichtiger Meilenstein des Projekts den Gremien der Rostocker Bürgerschaft vorgestellt.

Mit Geduld zu mehr Akzeptanz

Durch die gleichzeitige Erstellung des Umwelt- und Freiraumkonzepts konnte unter anderem dessen Bestandsanalyse beispielsweise in die Bewertung der Grünflächenverteilung und der damit verbundenen Umweltgerechtigkeit einfließen. Gleichzeitig kam es aufgrund der umfangreichen Partizipationsangebote zu einer längeren Planungsdauer. Stadt und Kleingartenvereine haben in dem Prozess gemeinsam einen Richtwert zur Versorgung mit Kleingärten, Leitlinien zur Entwicklung der Kleingärten sowie Kriterien für die ideale Kleingartenanlage erarbeitet. So entstehen Möglichkeiten, die einzelnen Anlagen zu sichern, zu qualifizieren und zu öffnen.

Eigene Finanzierungsquellen schaffen

In dem Konzept werden zudem Vorschläge genannt, mit welchen Ressourcen einige der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt und gesichert werden können. Neben der Einrichtung eines zentralen Koordinationsbüros zählt hierzu auch ein Kleingartenfonds. Darüber sollen beispielsweise Aufwertungsmaßnahmen in den Kleingartenanlagen finanziert werden sowie Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und Umweltbildung unterstützt werden.

Kontakt

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
0381 3818500
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