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Bundesamt für Naturschutz

Landschaftsprogramm Bremen als Planungsgrundlage für die grüne Infrastruktur

Das Landschaftsprogramm der Freien Hansestadt Bremen wurde 2015 neu aufgestellt, um die grüne Infrastruktur zu entwickeln und im Rahmen der Stadtentwicklung besser zu sichern.
Zielstellung für biologische Vielfalt
Schützen
Vernetzen
Weitere Ziele
Gesundheit, Lebensqualität und Umweltgerechtigkeit
Klimawandelanpassung und Resilienz
Nachhaltigkeit und Mobilitätswende
Weitere Themen
Landschaftsplanung
Raumtyp
Städtisches Freiraumsystem
Planungsphase
Planung
Erfassung und Bewertung
Maßstabsebene
Region und Stadt
Akteursgruppen
Kommunale Verwaltung
Weitere Institutionen
Prozessqualität
Verwaltungsinterne Kooperation
Finanzierung
Kommunale Finanzierung

Worum geht es?

Wichtige Grünfunktionen planerisch sichern

Raumnutzung, Natur und Landschaft sind stets im Wandel. Das Landschaftsprogramm Bremen wird daher regelmäßig fortgeschrieben. Die Fassung von 2015 hat deshalb sozioökonomische Veränderungen, neue gesetzliche Anforderungen wie den Biotopverbund und den europäische Natur- und Gewässerschutz aufgenommen und neue Ziele zur Stärkung der grünen Infrastruktur gesetzt, um im wachsenden Stadtstaat eine gute Freiraumversorgung herzustellen. Das Landschaftsprogramm beschreibt den Zustand von Natur und Landschaft, bewertet die Funktionen und Ökosystemleistungen qualitativ und identifiziert bedeutsame Grünräume im Stadtstaat.

Das Landschaftsprogramm wurde parallel zum Flächennutzungsplan aufgestellt. Das Landschaftsprogramm zeigt bedeutsame Grün- und Freiräume sowie Entwicklungsmöglichkeiten der grünen Infrastruktur auf. Diese Inhalte wurden bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans berücksichtigt und obwohl der Wohnraumbedarf angestiegen war, wurden Erweiterungsflächen im Außenbereich zurückgenommen und ein Fokus auf die Innenentwicklung gelegt.

Integrierte Planungen voranbringen

Aus dem Landschaftsprogramm wurden drei neue Flächenkategorien in den Flächennutzungsplan übernommen. Flächen mit zu sichernden Grünfunktionen wurden mit der Signatur „Grünschraffur“ gekennzeichnet. Wenn Bauvorhaben in den so ausgewiesenen Gebieten stattfinden sollen und Grünfunktionen betroffen sein können, muss ein Grünordnungsplan aufgestellt werden. Sind solche Flächen ohne Bebauungsplan von Bauvorhaben betroffen, ist ein Freiflächengestaltungsplan aufzustellen. Ebenfalls in den Flächennutzungsplan übernommen wurden: (1) vorhandene und geplante Grünverbindungen, um die Anbindung der Stadtteile an die Erholungsräume an Stadtrand zu verbessern und attraktive Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen sowie (2) Siedlungsbereiche von besonderer kulturhistorischer Bedeutung, um alte Siedlungskerne und Dorfrelikte mit bedeutsamem historisch gewachsenen Grünbestand zu sichern. Damit wurden umfassende Planungsgrundlagen geschaffen, um die grüne Infrastruktur zu sichern und zu entwickeln.

Wie wurde es gemacht?

Wissen aktualisieren und Planinhalte kommunizieren

Das Landschaftsprogramm wird alle 15 Jahre aktualisiert und so an den aktuellen Stand des Wissens und die lokalen Veränderungen angepasst. Die Teilbereiche Bremen und Bremerhaven werden dabei zu unterschiedlichen Zeitpunkten fortgeschrieben. Derzeit wird der Bereich Bremerhaven neu aufgestellt. Zudem wird die Umsetzung von Planungen in Gebieten mit Grünschraffur über Erfahrungsberichte evaluiert, um daraus Standards für die zukünftige Grünplanung abzuleiten.

Die digitale Fassung des Landschaftsprogramms ist online verfügbar und vermittelt die fachlichen Inhalte kompakt und anschaulich. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit bei Neuaufstellungen erfolgt in einem förmlichen Beteiligungsverfahren.

Kontakt

Freie Hansestadt Bremen
Dirk Hürther
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Referatsleitung 26, Naturschutz und Landschaftspflege
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