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Bundesamt für Naturschutz

Walsroder Lehmgeest

Abgrenzung der Landschaft "Walsroder Lehmgeest" (64104) Vergrößern
Abgrenzung der Landschaft "Walsroder Lehmgeest" (64104), Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/ BKG 2007
Bundesland
Niedersachsen
Landschaftsgroßeinheit
Norddeutsches Tiefland
Landschaftstyp
3.1 Gehölz- bzw. waldreiche Kulturlandschaft
Landschafts-ID
64104
Fläche in km²
652 km2
Abgrenzung der Landschaft "Walsroder Lehmgeest" (64104) Vergrößern
Abgrenzung der Landschaft "Walsroder Lehmgeest" (64104), Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/ BKG 2007

Beschreibung

Die Walsroder Lehmgeest ist ein abwechslungsreiches Gebiet, dessen überwiegend landwirtschaftliche Prägung mit bewaldeten Hügeln und feuchten Niederungen gemischt ist. Diese zur Lüneburger Heide zählende Landschaftseinheit beruht auf einem flachwelligen Grundmoränenplateau mit lehmigem Boden, der nur stellenweise von mächtigen Decksandschichten überlagert wird. Der Wechsel von Sand und Lehm spiegelt sich im Wasserhaushalt und somit auch in der Bodenbedeckung. Die Lehmböden werden meist landwirtschaftlich genutzt oder tragen Laubwald, auf den Sandböden stehen überwiegend Nadelforste. In abflußlosen, nassen Senken haben sich Hochmoore gebildet, die randlich von Heideflächen umgeben sind. Am Rand zur Südheide fließt die Böhme mit ihren Nebenflüssen in schmalen eingeschnittenen Niederungen. Diese tragen Grünland und werden von Laubwald an den Talhängen gesäumt. Nach Norden wird das Gelände zunehmend flacher, wasserstauende Lehme unter trockenem Sand bedingten eine schlechte Nutzbarkeit so dass das Land lange von Heide und Sumpf dominiert war. Heute hat sich der Ackerbau vielerorts durchgesetzt.
Vorherrschend ist die ackerbauliche Nutzung. Auf trockenen Böden stocken Kiefernforste und in der Niederungen der Flüsse befinden sich Grünländer.
Im Norden der Landschaft liegen einige Heide- und Moorgebiete, die zu dem großen Naturschutz- und FFH-Gebiet Lüneburger Heide gehören, das sich im Norden am Wilseder Berg fortsetzt. Der Lauf der Böhme ist als FFH-Gebiet gemeldet, die im südlichen Teil der Landschaft liegenden Moore Vehmsmoor und Grundloses Moor, sind als NSG und FFH-Lebensraum gesichert.

Schutzgebietsanteile

FFH-Gebiete
8,75 %
Vogelschutzgebiete
5,56 %
Naturschutzgebiete
7,16 %
Nationalparke
0 %
sonst. Schutzgebiete
4,22 %
Effektiver Schutzgebietsanteil
9,44 %
(% Gesamtlandschaftsfläche, Stand 2010)
Hinweis
Vorschläge für Ergänzungen oder Korrekturen zur vorliegenden Landschaftsbeschreibung bitten wir uns mitzuteilen.
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