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Bundesamt für Naturschutz

Plecotus auritus - Braunes Langohr

Geschützt nach
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1326
Artengruppierung
Fledermäuse
Status Rote Liste Deutschland
(Meinig et al. 2020): 3 (Gefährdet)
Status Rote Liste Europa
(Temple & Terry 2007): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
(Meinig et al. 2020): Allgemeine Verantwortlichkeit

Beschreibung

Der braune Widder

Das Braune Langohr gilt als eine Waldfledermausart, die bevorzugt Quartiere in Baumhöhlen und Spalten aufsucht. Sie nutzt aber ebenso Gebäudequartiere, vor allem Dachböden. Hier findet man das Braune Langohr bevorzugt z.B. in Hohlräumen von Zapfenlöchern des Dachgebälks. Die Winterquartiere befinden sich in Kellern, Stollen und Höhlen in einer Entfernung von 1-10 km zum Sommerlebensraum.
Ein Merkmal des Brauen Langohrs sind die sehr großen Ohren, die im angelegten Zustand wie kleine Widderhörnchen aussehen. Mit diesen lokalisiert es die Geräusche des Beutetiers. Als Nahrung dienen dem Braunen Langohr vorwiegend Schmetterlinge und Zweiflügler, die es im Flug fängt oder von Blättern und vom Boden abliest. Braune Langohren sind geschickte Flieger, die auf engem Raum gut manövrieren können.

Merkmale des Braunen Langohrs

Das Braune Langohr ist eine mittelgroße Fledermausart mit sehr großen dunkelgrauen Ohren, hell braungrauem Fell an Rücken und Kopf und hellgrauem z.T. gelblich überhauchtem Fell am Bauch. Es kann mit dem Grauen Langohr oder der Bechsteinfledermaus verwechselt werden.

Lebensraum

Das Braune Langohr ist eine sowohl baum- als auch gebäudebewohnende Fledermausart. Trotz der regelmäßig in Gebäuden nachgewiesenen Quartiere ist sie als Waldfledermaus einzuordnen. Das Braune Langohr kommt in lockeren Nadel-, Misch-, Laub- und Auwäldern vor. Dabei weist es eine deutliche Bindung an Waldbestände mit ausgeprägten, mehrstufigen Schichten auf. In Ausnahmefällen können sogar Kiefernmonokulturen besiedelt werden, wenn einzelne alte Bäume mit Quartiermöglichkeiten vorhanden sind (Fischer 1994, Heise & Schmidt 1988, Mainer 1999, Meschede & Heller 2000). Im Siedlungsbereich werden Parks, Gartenanlagen, Friedhöfe und Obstbaumanlagen besiedelt. Als Jagdgebiete dienen ihm Wälder, Obstwiesen, Gebüschgruppen, Hecken und insektenreiche Wiesen.

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Das Braune Langohr zeigt eine ausgeprägte Quartiertreue. Im Sommer bezieht es seine Wochenstubenquartiere vorwiegend im Wald in Baumhöhlen, in Vogel- oder Fledermauskästen sowie seltener in Baumspalten, hinter Borke. Außerdem findet man Wochenstubenquartiere auch in und an Gebäuden, bevorzugt auf Dachböden von Kirchen und Scheunen, die in der Nähe von Wäldern stehen. Hier versteckt sich das Braune Langohr gerne hinter Balken, in den Nischen von Balkenkehlen und Zapfenlöchern, zwischen Dachziegeln und hinter Holzverschalungen. Nur selten hängt es frei an Decken und Wänden. Im Siedlungsbereich findet es außerdem Quartiere in Hohlblocksteinen, Jalousiekästen, hinter Schieferverkleidungen, Fensterläden und Holzverkleidungen. Oft sind dies aber nur Zwischen- und Einzelquartiere. In den Wochenstuben kommen 10-50, in seltenen Fällen auch bis zu 100 Weibchen zusammen, die alle sehr nah miteinander verwandt sind (Benzal 1991, Entwistle et al. 1997, Fuhrmann & Godmann 1994, Meschede & Heller 2000, Sachteleben 1988, Schober & Grimmberger 1998). Zur Wochenstubenzeit können neben den Weibchen bis zu 30 % Männchen mit in den Wochenstubenquartieren leben (Sachteleben 1988). Die Quartiere werden regelmäßig (alle 1-4 Tage) gewechselt (Fuhrmann & Seitz 1992). Große Wochenstuben können sich auch in kleinere Untergruppen aufteilen. Die Entfernungen zwischen den einzelnen Quartieren betragen bis zu 700 m (Sachteleben 1988). 

Auf dem Weg in die Jagdgebiete nutzt das Braune Langohr Leitelemente wie Hecken, Baumreihen, Feldgehölze zur Orientierung (Entwistle et al. 1996, Fuhrmann & Seitz 1992). So werden zur Wochenstubenzeit vor allem Jagdgebiete im Nahbereich zwischen 500 und 1.500 m Entfernung zur Wochenstube angeflogen. Im Herbst werden auch Jagdgebiete in weiterer Entfernung genutzt. Bisher wurde eine maximale Distanz von 3,3 km Entfernung zwischen den Quartieren und den Jagdgebieten nachgewiesen (Simon mdl.). 

Als Jagdgebiete nutzen die Tiere auffallend dichte Wälder ebenso wie offene Waldbestände. Außerhalb des Waldes jagt das Braune Langohr auf insektenreichen Wiesen, Streuobstwiesen, Friedhöfen und Gärten, an Gebüschgruppen, Einzelbäumen oder Hecken. Häufig kann es entlang linearer Landschaftselemente z.B. an Waldrändern, Gebüsch entlang von Bahnlinien oder auf Lichtungen beim Jagen beobachtet werden (Entwistle et al. 1996, Heise & Schmidt 1988, Meschede & Heller 2000). Die Beutetiere werden entweder im freien Flug gefangen oder vom Bewuchs (Blättern und Stämmen) abgelesen. Anschließend werden sie dann zum Teil an speziellen Fraßplätzen verzehrt. Das Nahrungsspektrum verändert sich im Jahresverlauf je nach Insektenvorkommen. Die Hauptbeute bilden jedoch unter den Nachtschmetterlingen die Eulen sowie Zweiflügler. Außerdem zählen auch Weberknechte, Spinnen und Käfer zur Nahrung des Braunen Langohrs (Meschede & Heller 2000, Schober & Grimmberger 1998). 

Das Braune Langohr führt nur kurze saisonale Wanderungen zwischen Sommer- und Winterquartier durch, meist zwischen 1-10 km (Fischer 1994, Steffens et al. 2004). Die weiteste festgestellte Entfernung liegt bei 90 km (Steffens et al. 2004). Das Braune Langohr gilt als kälteharte Fledermausart, weshalb man davon ausgeht, dass es auch in frostsicheren Baumhöhlen überwintert. Hierzu liegen allerdings nur wenige Funde vor. In den Übergangszeiten im Frühjahr und Herbst kann es in einer Vielzahl unterschiedlichster Quartiere an und in Gebäuden und Bäumen vorkommen (Dietz et al. 2007, Fuhrmann & Godmann 1994). 

Die nachgewiesenen Winterquartiere befinden sich in Kellern und Bunkern, sowie in Stollen und Höhlen. Die Tiere hängen bzw. verstecken sich in Spalten in den Winterquartieren meist einzeln oder eher selten in kleinen Gruppen von 1-4 Individuen. In selten Fällen befinden sich bis zu 10 Exemplare in tiefen und engen Spalten eingeschoben (Heise & Schmidt 1988, Mainer 1999, Meschede & Heller 2000). Quartier- und Hangplatzwechsel im Winterquartier sind bei dieser Art keine Seltenheit (Hays et al. 1992, Mainer 1999).

Das bisher nachgewiesene Höchstalter des Braunen Langohrs beträgt 30 Jahre (Lehmann et al. 1992).

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Nach einem relativ kurzen Winterschlaf, von Ende November bis Anfang März (Mainer 1999) verlässt das Braune Langohr sein Winterquartier. Die Weibchen beziehen ab April die Wochenstubenquartiere und bringen ab Mitte Juni meistens je ein Junges zur Welt. Die Jungtiere sind bereits am Ende der vierten Woche nach der Geburt flugfähig (McLean & Speakman 1996, Schober & Grimmberger 1998). Nach der Jungenaufzucht, Mitte bis Ende August, lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Die Männchen verbringen den Sommer einzeln. Erst in den Paarungsquartieren finden sich Männchen und Weibchen zu kleinen Gruppen von bis zu 30 Tieren (Paarungsgruppen von 20 Weibchen und 10 Männchen) wieder zusammen (Park et al. 1998, Witt 2008). Die Paarung der Tiere findet meist im Herbst statt, wobei auch Paarungen in den Winterquartieren und Frühjahrspaarungen beobachtet wurden (Benzal 1991, Entwistle et al. 1998, Stebbings 1966).

Das Braune Langohr ist eine waldgebundene Fledermausart mit einem umfangreichen Bedarf an Baumquartieren (Wochenstuben mit häufigen Quartierwechseln). Ein Einschlag von Höhlenbäumen in Altbaumbeständen besonders im Sommer führt daher zwangsläufig zum Verlust von Quartieren und somit auch zu einer Beeinträchtigung der Wochenstuben (Meschede & Heller 2000). Schwachholz und Zwiesel sind als potenzielle zukünftige Höhlenbäume von großer Bedeutung.

Die Jagdgebiete des Braunen Langohrs sind vielfältig. Es jagt je nach Insektenvorkommen sowohl in Wäldern, als auch über Wiesen, entlang von Hecken, Feldgehölzen, Einzelbäumen oder im Siedlungsbereich. Zusammenhänge mit der Landnutzung ergeben sich daher aus allen Nutzungen, die die Nahrungsverfügbarkeit, vor allem in der Zeit der Jungenaufzucht im nahen Umfeld der Wochenstuben, verringern. Dies können forstwirtschaftliche Maßnahmen wie die Umwandlung insektenreicher Laubmischwälder in Fichtenforste, Rückbau naturnaher Waldränder, Gifteinsatz zur Bekämpfung von Insekten u.ä. sein. Im Offenlandbereich kann auch eine Reduktion der Insekten durch stärkere Nutzung (Umwandlung von Wiesen und Weiden in Ackerland, mehrfache Mahd) eintreten. Die Vereinheitlichung der Landschaft durch Bewirtschaftung immer größerer Flächen und der damit einhergehende Verlust an insektenreichen Landschaftsbestandteilen wie Hecken und Säumen führt ebenfalls zur Reduktion der Nahrungsgrundlage.

Insektizideinsatz in jedweder Form führt nicht nur zur Verringerung der Nahrungsgrundlage des Braunen Langohrs, sondern auch zu einer Vergiftung der Fledermäuse (Dietz et al. 2007, Häussler & Braun 2003).

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Abgrenzung der lokalen Population erfolgt nach Gruppen von Fledermäusen, die in einem lokalen Maßstab eine räumlich abgrenzbare Funktionseinheit (zu bestimmten Jahreszeiten) bilden, die wiederum für die Art von Bedeutung ist. 

Als lokale Population des Braunen Langohrs ist im Sommer die Wochenstube anzusehen. Meist liegt die Koloniegröße bei 10-50, in Einzelfällen auch bei bis zu 100 Weibchen (Schober & Grimmberger 1998). Die Wochenstuben sind im Grundsatz einfach gegeneinander abgrenzbar und werden von Dietz & Simon (2006) als Grundeinheit bei der Bewertung des Zustandes von Populationen angesehen. Die Wochenstuben des Braunen Langohrs teilen sich regelmäßig in Untergruppen auf und nutzen dann parallel mehrere Wochenstubenquartiere (Heise & Schmidt 1988). Die Gesamtheit der genutzten Quartiere wird als Quartierverbund bezeichnet. Im Regelfall ist dieser auch innerhalb eines Waldgebietes oder einer kleinen Ortslage räumlich klar abgrenzbar. Alle Individuen eines solchen Verbundes sind als Angehörige einer lokalen Population anzusehen. Aufgrund der Nutzung solcher Quartierverbunde und der versteckten Lebensweise der Tiere, ist eine Ermittlung der Koloniegröße als lokale Population in der Regel nur durch eine fachgutachterliche Untersuchung möglich. 

Neben den Wochenstuben sind im Sommer die Männchenvorkommen und im Spätsommer Gruppen von Männchen und Weibchen in Paarungsquartieren als lokale Population anzusehen. Diese sind meist verstreut verteilt und lassen sich aufgrund fehlender Kenntnisse der Quartiere nur schwer als lokale Population abgrenzen. Häufig ist die Abgrenzung nur über die Ermittlung geeigneter Lebensräume (z.B. alle Individuen in einem Waldgebiet) möglich.

Im Winter ziehen sich die Tiere einzeln oder in kleinen Gruppen in die Winterquartiere zurück. Da sich Tiere verschiedener Kolonien in einem Winterquartier versammeln können, entspricht die lokale Population im Winter nicht mehr der sommerlichen lokalen Population. Winterquartiere können sowohl während eines Winters, als auch im Verlauf der Jahre gewechselt werden. Daher bezieht sich je nach Winterquartiervorkommen die Abgrenzung der lokalen Population punktuell auf das einzelne Winterquartier oder auf den Raum eng (etwa < 100 m) beieinander liegender Winterquartiere.

Gefährdung

Der Hauptgefährdungsfaktor für das Braune Langohr ist vor allem der Einschlag von Höhlenbäumen und der damit einhergehende Quartierverlust (Meschede & Heller 2000), ebenso wie die Zerstörung von Gebäudequartieren in den Siedlungen (Dietz et al. 2007, Kiefer & Boye 2004). Auch durch die Verringerung der Insektenvorkommen in Wäldern und im Offenland in der Umgebung von Wochenstuben kann eine akute Gefährdung entstehen.

Land- und Forstwirtschaft

  • Verschlechterung der Nahrungsverfügbarkeit durch die Reduktion von Hecken, Säumen usw. in Kulturlandschaften
  • Jagdgebietsverlust durch den Verlust von extensiven Streuobstwiesen (mit hochstämmigen Bäumen, maximal 2-schüriger Mahd, Verzicht auf Insektizide, Herbizide und Dünger)
  • Isolation von Kolonien durch die Reduktion verbindender Landschaftselemente zwischen Waldgebieten (Burland et al. 1999)
  • Verschlechterung des Lebensraumes durch Entnahme von stehendem Alt- und Totholz oder forstlich betrachtet „minderwertigen“ Bäumen (z.B. Höhlenbäume, Bäume mit Schadstellen jeglicher Art)
  • Verlust von Jagdgebieten durch Reduktion natürlicher oder naturnaher Waldränder
  • Verschlechterung der Nahrungsverfügbarkeit und Gefährdung der Art durch Anreicherung von Giftstoffen im Körper der Tiere durch den Einsatz von Insektiziden in Wäldern zur Bekämpfung von Forstschädlingen

Sonstige

  • Verlust von Quartieren und Quartiermöglichkeiten in Siedlungen durch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden (insbesondere Kirchen)
  • Direkte Verfolgung oder Quartierverlust durch Verschluss von Quartieren, wegen besonderer Abneigung gegenüber Ansammlungen von Fledermäusen oder deren Exkrementen
  • Beeinträchtigung des Quartiers durch Anstrahlen der Ein- und Ausflugöffnungen (häufig z.B. an historischen Gebäuden) und durch Lichtanlagen in Winterquartieren
  • Vergiftung der Tiere durch Holzschutzmittelbehandlungen in Dachstühlen mit Quartieren des Braunen Langohrs
  • Jagdgebietsverlust durch Siedlungserweiterungen, da z.B. alte Hausgärten, dörfliche Obstgärten und Streuobstwiesen durch die Umnutzung in Neubaugebiete verloren gehen
  • Verlust von Park- und Alleebäumen, Hecken, Feldgehölzen und Säumen durch Pflegemaßnahmen oder Verkehrssicherung (Häussler & Braun 2003), die als Jagdgebiete und zur Orientierung z.B. bei Flügen in die Jagdgebiete dienen
  • Gefährdung der Art durch häufige Störungen in den Winterquartieren (Stollen, aufgelassene Bergwerken, Keller) durch Höhlentourismus/Vandalismus
  • Umnutzung, Einsturz oder Verfüllung von ehemaligen Luftschutzbunkern, Kellern, Stollen, etc., die als Winter- und Übergangsquartiere dienen können
  • Kollisionsgefahr an Verkehrswegen durch die relativ niedrige Flughöhe

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population des Braunen Langohrs

Um Beeinträchtigungen des Braunen Langohrs durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit kleinen Parzellen, breiten blütenreichen Säumen, Brachflächen, Hecken und Feldgehölzen, die einen großen Insektenreichtum bieten und verbindende Elemente zwischen Waldgebieten darstellen
  • Aufrechterhaltung der Nutzung von Obstbaumgürteln und Streuobstwiesen im Umkreis von 4 km um die Wochenstuben des Braunen Langohrs als Jagdgebiete (Sachteleben et al. 2010) 
  • Erhaltung/Entwicklung artenreicher Mähwiesen im Umkreis von 4 km um Wochenstuben mit maximal 2-schüriger Mahd, Verzicht auf Insektizide, Herbizide und Dünger (Sachteleben et al. 2010)
  • Erhaltung von linearen Landschaftsteilen als Leitelemente (20 m Mindestabstand zu Verkehrswegen) (Sachteleben et al. 2010)

Forstwirtschaft

  • Erhöhung des Laubwald-, Mischwald- und stehenden Totholzanteils in Wäldern zur Verbesserung des Lebensraumes des Braunen Langohrs
  • Verbesserung des Lebensraumes durch entsprechende Nutzungsmaßnahmen in Wäldern (mindestens 5 % der Waldfläche aus der Nutzung nehmen, längere Umtriebszeiten, Ausweisung von Altholzparzellen, Bannwald, Waldrefugien), wobei Bäume mit Höhlenbildungen sowie mit abstehender Borke besonders wichtig sind (Häussler & Braun 2003)
  • Lebensraumtypische Laubbäume insbesondere mit Borkenabrissen, Spalten etc. sollen als potenzielle Höhlenbäume erhalten werden
  • Erhaltung/Entwicklung blüten-, unterholz- und stufenreicher Waldränder (möglichst natürlich) zur Sicherung attraktiver Jagd- und Quartiergebiete
  • Erhaltung/Entwicklung einer gut entwickelten Krautschicht in Wäldern und von Waldinnensäumen
  • Verzicht auf den Einsatz von Insektiziden

Wenn baumhöhlenbewohnende Kolonien bzw. Quartiere in Baumhöhlen bekannt sind:

  • Kennzeichnung und Erhaltung von Quartierbäumen
  • Erhaltung/Schutz (Sicherung) von Wäldern mit Wochenstuben (Wochenstubenverbänden) in einem Umkreis von 500 m um die Kolonie (Meschede & Heller 2000) durch Beibehaltung, Wiederaufnahme und Förderung einer Waldbewirtschaftung, die naturhöhlenreiche, mehrschichtige, laubholzreiche Wälder begünstigt
  • Aufbau eines Netzes von potenziellen Höhlenbäumen, die die aktuellen Quartierbäume in Zukunft ersetzen sollen und daher forstwirtschaftlich nicht genutzt werden

Sonstige Maßnahmen

  • Erhaltung/Neuschaffung von Quartieren vor allem Spaltenquartieren in und an Gebäuden zur Verbesserung der Quartiermöglichkeiten (Wochenstuben- und Winterquartiere) (vgl. Dietz & Weber 2000)
  • Erhaltung von Sommerquartieren auf Dachböden (kein Verschluss) und bei Verlust von Hangplatzstrukturen Angebot an Ersatzhangplätzen
  • Schutz der Kolonien durch Verwendung fledermausfreundlicher Holzschutzmittel bei Gebäudesanierungen.
  • Akzeptanzsteigerung für bestehende Fledermausvorkommen bei der Bevölkerung durch Quartierbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit durch Fledermaussachverständige
  • Potenziell als Winterquartier geeignete Bauwerke, die sich in der Nähe von Sommerquartieren befinden, sind zu neuen Fledermausüberwinterungsquartieren zu entwickeln
  • Erhaltung von Kellern, Bunkern, Wasserhochbehältern und gegebenenfalls Optimierung des Winterquartiers (z.B. durch Erhöhung des Hangplatzangebotes, Verdunkelung des Quartiers)
  • Erhaltung und Neuanlage von Hecken, Gehölzsäumen und Streuobstwiesen besonders zwischen Waldgebieten als verbindende Elemente von Teillebensräumen
  • Erhaltung/Entwicklung von Streuobstwiesen, Hecken, Feldgehölzen zur Sicherung der Nahrungsgrundlage
  • Schutz der Tiere in den unterirdischen Winterquartieren durch geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten zur Vermeidung von Störungen (z.B. durch Fledermausgitter), Betreuung der Quartiere
  • Einrichtung von Fahrradwegen in Eisenbahntunneln nur dann, wenn dieser nachweislich nicht von Fledermäusen als Quartier (Sommer-, Winter- oder Paarungsquartier) genutzt wird

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: günstig
  • Kontinentale Region: günstig
  • Alpine Region: günstig

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Projekte im Internet

  • "Artenhilfsprogramm Fledermäuse und Höhlenbäume" des Landes Schleswig-Holstein zur Reduzierung des Bestandsrückgangs der Fledermäuse durch Schaffung und Sicherung günstiger Lebensräume für die verschiedenen Arten.Das Land fördert verschiedene Maßnahmen zur Erfassung, zur biologischen Forschung und zum Schutz der Fledermäuse.
  • Initiative "Artenschutz im Steigerwald". Verschiedene Initiativen zur Erhaltung, Optimierung, Neuschaffung von Quartieren, Jagdgebieten usw. für Fledermäuse.
  • Artenhilfsprogramm "Hauptstadt der Fledermäuse" der Stadt Berlin. Schaffung und Erhaltung von Quartieren, vor allem Winterquartieren, und Versorgung von Findlingen.
  • Artenschutzprojekt "Waldfledermäuse in Bayern - ein Monitoringprojekt" zur Erhaltung der Fledermäuse in Waldbereichen in Bayern durch Kartierung von Höhlenbäumen und Anbringen von Fledermauskästen durch die Stiftung Unternehmen Wald.
  • Verein "Höhlengruppe Nord e.V." zum Schutz von Fledermauswinterquartieren.

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Brinkmann, R. (2006): Artenschutz im Innenbereich - Berücksichtigung von Fledermäusen bei der Sanierung und Nutzung alter Bauwerke und in der Bauleitplanung. Naturschutz-Info Baden-Württemberg 2/2006, 3/2006: 33-35.
  • Hammer, M. (2002): Fledermäuse in der Stadt Hof - Kontrolle potenzieller Sommerquartiere, Praktische Maßnahmen zum Schutz und zur Wiedereinbürgerung von Fledermäusen in der Stadt Hof. Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Kreisgruppe Hof, Hof.
  • Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2010): 1985-2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bayern. UmweltSpezial Arten- und Lebensraumschutz. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg.
  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2008): "Gemeinsam für Knoblauchkröte, Abendsegler & Co." - Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008, Kiel. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Kiel.
  • Reiter, G. & Zahn, A. (2006): Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege, München.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Dr. Andreas Kiefer
Kirchstr. 11
56754 Dünfus

Malte Fuhrmann
Beratungsgesellschaft NATUR dbR
Taunusstr. 6
56357 Oberwallmenach

Dr. Markus Dietz
Institut für Tierökologie und Naturbildung
Hauptstr. 30
35321 Laubach

Autoren

Matthias Simon, Karola Gießelmann, Heiko Köstermeyer, Sandra Brand

Unter Mitarbeit von

Lothar Bach, Martin Biedermann, Robert Brinkmann, Markus Dietz, Matthias Hammer, Christine Harbusch, Andreas Kiefer, Karl Kugelschafter, Gerhard Mäscher, Hinrich Matthes, Frauke Meier, Angelika Meschede, Henrik Pommeranz, Wolfgang Rackow, Ulf Rahmel, Sabine Schade, Jürgen Schicker, Janna Smit-Viergutz, Dagmar Stiefel, Marco Zimmermann

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