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Bundesamt für Naturschutz

Studie zur Auswirkung des Verordnungsentwurf der EU-Kommission zu neuen genomischen Techniken in Bezug auf Pflanzen in der Entwicklung

Gentechnik
30.11.2023
Bonn
Eine aktuelle Analyse des BfN zeigt, dass 94% der Pflanzen in der Entwicklungsphase, die mit neuen genomischen Techniken (NGT) hergestellt wurden und von dem hierzu vorgelegten Verordnungsentwurf der EU-Kommission betroffen sind, keiner Risikobewertung mehr unterliegen würden. Darunter fallen auch Pflanzen für die ein mit transgenen, gentechnisch veränderten Pflanzen vergleichbares Risiko angenommen werden muss. Ein Beispiel dafür sind zukünftige, bereits patentierte NGT1-RNAi Pflanzenanwendungen mit insektizider Wirkung.

Am 05.07.2023 veröffentliche die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Neu-Regulierung von Pflanzen, die mit NGT modifiziert wurden. Dabei sollen NGT-Pflanzen in zwei Kategorien eingeordnet werden. In einer aktuellen Pre-print-Veröffentlichung ordnet das BfN Pflanzenanwendungen, die mit NGT hergestellt wurden, entsprechend der Kategorien des Verordnungsentwurfs ein. Zentrale Ergebnisse dieser Analyse sind:

  • 94% der betroffenen NGT-Pflanzen würden der Kategorie 1 zugeordnet werden und somit keiner Umweltrisikobewertung und keinem Monitoring unterliegen.
  • Eine Einordnung der angestrebten veränderten Eigenschaften der NGT-Pflanzen zeigt, dass hauptsächlich Lifestyle- oder industriebezogene Eigenschaften bei einer großen Bandbreite an Feldfrüchten verändert wurden. Die Analyse beschäftigt sich zusätzlich mit NGT-Wildpflanzen (wie beispielsweise Gräser), die auch unter den Verordnungsentwurf fallen würden.
  • Die Studie untersucht weiterhin NGT1-Fallbeispiele (wie z.B. zukünftige NGT1-RNAi-Pflanzen mit insektiziden Wirkungen) auf potentielle Umweltauswirkungen und vergleicht diese mit klassischen, gentechnisch veränderten Pflanzen in Lichte des primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzips.
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