Bundesamt für Naturschutz

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Verbändeförderung

Zuschüsse zu Maßnahmen von Verbänden und sonstigen Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bewilligt im Haushaltsjahr 2013 Zuwendungen für Maßnahmen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes. Dies geschieht nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Förderung von Verbänden und sonstigen Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes (Haushaltstitel 685 04). Nicht gefördert werden mit diesen Zuschüssen Vorhaben, deren Schwerpunkte bei wissenschaftlicher Forschung und Investitionen liegen. Es werden keine Aufträge vergeben. An den Maßnahmen, die noch nicht begonnen sein dürfen, muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Sie sollen geeignet sein, das Umweltbewusstsein bzw. das Naturschutzbewusstsein zu stärken und Sachverstand in Umwelt- und Naturschutzfragen weiter zu entwickeln.

Vorrangig berücksichtigt werden 2013 folgende Themen:

  • Nachhaltige Lebensstile: Lebensqualität steigern und zukunftssicher gestalten
  • Ausbau von Erneuerbaren Energien und Leitungsnetzen: umwelt- und naturverträglich gemeinsam gestalten
  • Lebenswerte Innenstädte und Landschaftswandel gestalten
  • Ressourcenschutz

Antragsberechtigt sind Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig sind. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Gefördert werden insbesondere Projekte, die modellhaften Charakter und eine bundesweite Ausstrahlung besitzen. Weitere Hinweise finden Sie im  Merkblatt.

Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das  Online-Formular, das auch als Download auf der Website des UBA zur Verfügung steht.

Die Anträge müssen einen nach Haushaltsjahren gegliederten Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie den Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung enthalten. Sie können bis zum

20. August 2012

gestellt werden. Bitte reichen Sie die Anträge in elektronischer Form und in Papierform bei nachfolgenden Anschriften ein. Für die elektronische Übersendung nutzen Sie bitte die Schaltfläche 'Absenden' auf dem Online-Formular. Sie erscheint erst, wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben.

Naturschutzprojekte:

Bundesamt für Naturschutz
Referat G
Konstantinstraße 110
53179 Bonn

Umweltschutzprojekte:

Umweltbundesamt
Referat Z 6
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau

In den Projektanträgen sind die Ziele der Maßnahme darzulegen, an denen sich der Erfolg des Projektes beurteilen lässt. Diese Überprüfung sollte durch den Projektträger bei Abschluss des Projektes erfolgen und Grundlage des Abschlussberichtes bilden.

Weiteres Verfahren

Die Antragsteller erhalten vom Bundesamt für Naturschutz nach Ablauf der Antragsfrist eine Eingangsbestätigung. Anschließend werden die vorliegenden Anträge im BfN einer fachlichen Bewertung unterzogen. Die bewerteten Anträge werden dann dem Bundesumweltministerium zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Diese Entscheidung ist zum Jahresende 2012 vorgesehen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der Zwischenzeit keine Aussagen über eine Förderfähigkeit oder auch Teilergebnisse machen können, da wir eine Entscheidung des BMU nicht vorwegnehmen können.

Von entsprechenden Anfragen bitten wir deshalb abzusehen.


Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie beim Bundesamt für Naturschutz unter der Rufnummer 0228-8491-1016 (Frau Vögl) oder über  foerderung@bfn.de und beim Umweltbundesamt unter der Rufnummer 0340-2103-2797 (Herr Volkgenannt) oder über  E-Mail weitere Informationen erhalten.

Letzte Änderung: 03.07.2012

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