Häufig gestellte Fragen an das BfN
Gebietsschutz, Nationalparke, Landschaftschutzgebiete, Biosphärenreservate
Was versteht man unter „Nationalen Naturmonumenten“?
Was sind „Europadiplomgebiete“?
Wieviel Naturschutzgebiete gibt es derzeit in Deutschland?
Wo erfahre ich, was in Naturschutzgebieten erlaubt ist und was nicht?
Wie hoch ist der Anteil der derzeit durch Naturschutzgebiete geschützten Fläche in Deutschland?
Wieviel Nationalparke gibt es derzeit in Deutschland?
Wo erfahre ich, was in Nationalparken erlaubt ist und was nicht?
Wie viele Naturparke gibt es in Deutschland?
Wie hoch ist der Flächenanteil der Naturparke an der Gesamtfläche Deutschlands?
Wie hoch ist der Schutzgebietsflächenanteil von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in den Naturparken?
Wie viele Landschaftsschutzgebiete gibt es in Deutschland und wie hoch ist ihr Anteil an der gesamten Landesfläche?
Was sind Biosphärenreservate?
Was sind UNESCO-Biosphärenreservate?
Wieviele Biosphärenreservate gibt es in Deutschland und wie hoch ist ihr Flächenanteil an der Gesamtfläche Deutschlands?
Karten, Geodaten
Wo finde ich Informationen über Karten, Geodaten und Geodienste des Bundesamtes für Naturschutz?
Jobs, Praktika
Kann man im BfN ein Praktikum machen?
Artenschutz, CITES, geschützte Arten, Verkauf, Handel
Was ist CITES oder das Washingtoner Artenschutzübereinkommen?
Wie wird CITES in Deutschland und in der EU umgesetzt?
Wo kann man prüfen, ob eine Art geschützt ist?
Wann ist eine artenschutzrechtliche Genehmigung erforderlich?
Was ist unter Ein- und Ausfuhr zu verstehen?
Wie stellt man einen Antrag auf Ein- oder Ausfuhrdokumente für geschützte Exemplare?
Wo findet man die Formulare für die Anträge auf Ein- oder Ausfuhrdokumente?
Wo findet man die Kontaktdaten der CITES- Vertragsstaaten?
Benötigt man zur Einfuhr von Arten, die nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) oder der Europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützt sind, artenschutzrechtliche Dokumente?
Wie hoch sind die Gebühren für eine Genehmigung?
Kann man artenschutzrechtliche Genehmigungen zur Ein- und Ausfuhr mehrfach nutzen?
Was ist, wenn eine Genehmigung nicht genutzt wurde?
Kann eine artenschutzrechtliche Zollabfertigung auch mit Kopien von CITES-Dokumenten vorgenommen werden?
Unterliegen gezüchtete Tiere oder künstlich vermehrte Pflanzen den Artenschutzregelungen?
Sie möchten ein geschütztes Exemplar im Internet erwerben und einführen. Was ist zu beachten?
Gibt es Erleichterungen für persönliche und Haushaltsgegenstände?
Urlaubssouvenirs – Was ist zu beachten?
Ist für die Einfuhr von Jagdtrophäen CITES-geschützter Arten immer eine Einfuhrgenehmigung erforderlich?
Welche Dokumente gelten als Nachweise der rechtmäßigen Einfuhr für Jagdtrophäen und was kann ich unternehmen, wenn die Dokumente abhanden gekommen sind?
Sind artenschutzrechtliche Genehmigungen für den Handel geschützter Exemplare innerhalb der EU erforderlich?
Verkauf von Erbstücken aus geschützten Arten. Was ist zu beachten?
Verkauf von Antiquitäten aus geschützten Arten. Worauf ist zu achten?
Was versteht man unter „Nationalen Naturmonumenten“?
Eine Schutzgebietskategorie, die seit 01.03.2010 im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. In § 24 Absatz 4 heißt es: „Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und
2. wegen ihr Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.“ Mit Stand 30.11.2010 wurden noch keine Nationalen Naturmonumente ausgewiesen.
Was sind „Europadiplomgebiete“?
Das „Europadiplom für Schutzgebiete“ wurde 1965 vom Europarat geschaffen. Es wird rechtlich geschützten natürlichen oder naturnahen Gebieten verliehen, die für den Erhalt der biologischen, geologischen und Landschaftsvielfalt von herausragendem europäischem Interesse sind. Nach Schutzzweck werden drei Kategorien unterschieden. In Deutschland gibt es acht Europadiplomgebiete (mehr Informationen unter
www.coe.int).
Wieviel Naturschutzgebiete gibt es derzeit in Deutschland?
Mit Stand 12/2008 gibt es 8413 Naturschutzgebiete in Deutschland.
Wo erfahre ich, was in Naturschutzgebieten erlaubt ist und was nicht?
Dieses wird durch individuelle Verordnungen geregelt. Auskunft darüber geben bei den Flächenstaaten die Naturschutzbehörden der Landkreise.
Wie hoch ist der Anteil der derzeit durch Naturschutzgebiete geschützten Fläche in Deutschland?
Derzeit sind rd. 3,6% der Bundesfläche durch Naturschutzgebiete gesichert.
Wieviele Nationalparke gibt es derzeit in Deutschland?
Mit Stand 12/2010 gibt es 14 Nationalparke in Deutschland.
Wo erfahre ich, was in Nationalparken erlaubt ist und was nicht?
Dieses wird durch individuelle Gesetze oder Verordnungen geregelt. Diese finden sich i.d.R. auf den Homepages der Nationalparke.
Wie viele Naturparke gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es über 100 Naturparke (mit Stand 12/2010 sind dem BfN von den Bundesländer genau 101 Naturparke gemeldet worden). Weitere Naturparke befinden sich derzeit im Verordnungs-verfahren bzw. sind in der Planung.
Wie hoch ist der Flächenanteil der Naturparke an der Gesamtfläche Deutschlands?
Mit einer Gesamtfläche von über 9,4 Mio. ha decken die Naturparke ca. 26,5 % der Landesfläche Deutschlands ab.
Wie hoch ist der Schutzgebietsflächenanteil von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in den Naturparken?
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in § 27, dass Naturparke Gebiete mit überwiegend Landschafts-schutz- und Naturschutzgebieten sind. Innerhalb der Naturparke liegt der Flächenanteil der Schutzgebiete deutschlandweit bei derzeit ca. 60 % (rd. 55 % Landschaftsschutzgebiete und etwa 4,7 % Naturschutzgebiete).
Wie viele Landschaftsschutzgebiete gibt es in Deutschland und wie hoch ist ihr Anteil an der gesamten Landesfläche?
In Deutschland gibt es mit Stand 12/2008 insgesamt 7.203 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 9,9 Mio. ha, dies entspricht wiederum ca. 28 % des Bundesgebietes.
Was sind Biosphärenreservate?
Nach §25 BNatSchG dienen Biosphärenreservate dem großräumigen Schutz von Natur- und Kulturlandschaften und sind in wesentlichen Teilen als Naturschutzgebiete und im Übrigen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Vornehmliche Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt. Zur Bewirtschaftung sollen beispielhafte, die Naturgüter besonders schonende Wirtschaftsweisen entwickelt und erprobt werden.
Was sind UNESCO-Biosphärenreservate?
- Im Rahmen des internationalen Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (
MAB) werden gemäß dessen Internationalen Leitlinien seit 1976 Biosphärenreservate von der UNESCO anerkannt und das internationale Prädikat „UNESCO-Biosphärenreservat“ verliehen. Ziel der Biosphärenreservate nach UNESCO ist es, eine ausgewogene Beziehung zwischen Mensch und Biosphäre zu fördern sowie beispielhaft darzustellen (Deutsches MAB-Nationalkomitee 2004).
- Nach den Internationalen Leitlinien für das Weltnetz haben Biosphärenreservate folgende Funktionen:
- 1. Schutz: Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt;
- 2. Entwicklung: Förderung einer wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung, die ökologisch und soziokulturell nachhaltig ist;
- 3. Logistische Unterstützung: Förderung von Demonstrationsobjekten, Umweltbildung und -ausbildung, Forschung und Umweltbeobachtung im Rahmen lokaler, regionaler, nationaler und weltweiter Themen des Schutzes und der nachhaltigen Entwicklung (UNESCO 1996).
Wieviele Biosphärenreservate gibt es in Deutschland und wie hoch ist ihr Flächenanteil an der Gesamtfläche Deutschlands?
In Deutschland gibt es derzeit 16 Biosphärenreservate, von denen 15 auch als UNESCO-Biosphärenreservate anerkannt sind.
Ihr Flächenanteil an der terrestrischen Gesamtfläche Deutschlands beträgt 3,5 %. Stand: 11/2010.
Wo finde ich Informationen über Karten, Geodaten und Geodienste des Bundesamtes für Naturschutz?
Das Internetangebot des Bundesamtes für Naturschutz bietet neben der Bereitstellung von fertigen Kartendarstellungen auch verschiedene thematische Kartenanwendungen zur interaktiven Nutzung. Zu finden sind die
Kartendarstellungen und Kartendienste innerhalb des Service-Bereiches.
Für die Geodaten, Karten und Geodienste des Bundesamtes für Naturschutz ist themenunabhängig das
Fachgebiet „Naturschutzinformation, Geoinformation“ zuständig. Für weitergehende Informationen zu Nutzung und Erhalt der Daten, können Sie sich gern an
naturschutzinformation@bfn.de wenden.
Kann man im BfN ein Praktikum machen?
Ja, das BfN bietet in seinen verschiedenen Organisationseinheiten Praktika für Studierende an. Bewerbungen richten Sie bitte an das BfN,
Referat Z 1.1.
Was ist CITES oder das Washingtoner Artenschutzübereinkommen?
Ausführliche Informationen finden Sie dazu unter
Regelungen zur Ein- und Ausfuhr gefährdeter Arten.
Wie wird CITES in Deutschland und in der EU umgesetzt?
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter
Regelungen zur Ein- und Ausfuhr gefährdeter Arten.
Wo kann man prüfen, ob eine Art geschützt ist?
Die recherchierbare BfN-Datenbank unter
www.wisia.de gibt darüber Auskunft.
Wann ist eine artenschutzrechtliche Genehmigung erforderlich?
Unter
http://www.bfn.de/0305_regelungen.html finden sie eine Übersicht über die artenschutzrechtlichen Genehmigungspflichten.
Was ist unter Ein- und Ausfuhr zu verstehen?
Einfuhr ist der grenzüberschreitende Transport aus einem Nicht-EU-Staat in die EU, Ausfuhr ist entsprechend der Transport aus der EU in einen Nicht-EU-Staat. Die Liste der EU-Staaten finden sie in
Anl. 20.4 der Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht.
Wie stellt man einen Antrag auf Ein- oder Ausfuhrdokumente für geschützte Exemplare?
Unter
http://www.bfn.de/0305_antragstellung.html finden sich sämtliche Details, wie und welche Anträge zu stellen sind und welche Nachweise eingereicht werden müssen.
Wo findet man die Formulare für die Anträge auf Ein- oder Ausfuhrdokumente?
Für das manuelle Ausfüllen eines Antrages kann man das
Antragsformular Linke Spalte, verwenden.
Elektronisch bearbeitbare und einzureichende Anträge finden sich auf unter
https://www.cites-online.de/index.do?navicode=home&lang=de.
Wo findet man die Kontaktdaten der CITES- Vertragsstaaten?
Die Kontaktdaten der zuständigen Vollzugsbehörden aller CITES-Vertragsstaaten sowie der Nichtvertragsstaaten finden man auf der
Internetseite des CITES Sekretariates.
Benötigt man zur Einfuhr von Arten, die nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) oder der Europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützt sind, artenschutzrechtliche Dokumente?
Ja, auch dafür sind artenschutzrechtliche Dokumente erforderlich.
Deteilinformationen zur Ausnahmegenehmigung vom Besitz- und Vermarktungsverbot
Wie hoch sind die Gebühren für eine Genehmigung?
Die unterschiedlichen Gebühren kann man der
Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz entnehmen.
Kann man artenschutzrechtliche Genehmigungen zur Ein- und Ausfuhr mehrfach nutzen?
Eine Mehrfachnutzung ist nicht möglich. Jede erteilte Genehmigung kann nur einmal in ihrem Gültigkeitszeitraum (i.d.R. von 6 Monaten) genutzt werden.
Was ist, wenn eine Genehmigung nicht genutzt wurde?
Ungenutzte Genehmigungen müssen nach Ablauf der Gültigkeit vollständig an das BfN zurückgesandt werden.
Kann eine artenschutzrechtliche Zollabfertigung auch mit Kopien von CITES-Dokumenten vorgenommen werden?
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Den Zollbehörden sind bei der Ein- oder Ausfuhr alle erforderlichen Dokumente immer im Original vorzulegen.
Unterliegen gezüchtete Tiere oder künstlich vermehrte Pflanzen den Artenschutzregelungen?
Die Schutzbestimmungen gelten in der Regel auch für gezüchtete Tiere und künstlich vermehrte Pflanzen. In Einzelfällen bestehen allerdings Ausnahmen, die im Zweifelsfall beim Bundesamt für Naturschutz zu verifizieren sind.
Sie möchten ein geschütztes Exemplar im Internet erwerben und einführen. Was ist zu beachten?
Werden geschützte Exemplare (z.B. lebende Reptilien, Kleider, Taschen, Gürtel etc. aus Reptilleder, ausgestopfte Tiertrophäen, Felle, Gegenstände aus Elfenbein oder Schildplatt, lebende Pflanzen wie Orchideen und Kakteen u.s.w.) über das Internet bestellt und aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland verschickt, sind immer artenschutzrechtliche Dokumente des BfN zwingend erforderlich.
Für Erwerbsvorgänge innerhalb der EU siehe weitere Fragen.
Gibt es Erleichterungen für persönliche und Haushaltsgegenstände?
Ausführliche Informationen dazu unter
http://www.bfn.de/0305_pers_gebrauch.html.
Urlaubssouvenirs – Was ist zu beachten?
Eine laufend aktualisierte Datenbank unter
http://www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/index.php gibt speziell für Touristen Informationen über das sie interessierende Land zusammen mit einer Übersicht der dort möglicherweise anzu-treffenden Exemplare geschützter Arten.
Ist für die Einfuhr von Jagdtrophäen CITES-geschützter Arten immer eine Einfuhrgenehmigung erforderlich?
Welche Dokumente gelten als Nachweise der rechtmäßigen Einfuhr für Jagdtrophäen und was kann ich unternehmen, wenn die Dokumente abhanden gekommen sind?
Zu dem Thema Nachweisdokumente sowie zu den Möglichkeiten, verlorengegangene Nachweisdokumente zu ersetzen, finden Sie auf unter
http://www.bfn.de/0305_nachweisdokumente.html ausführliche Informationen.
Sind artenschutzrechtliche Genehmigungen für den Handel geschützter Exemplare innerhalb der EU erforderlich?
Für den Handel mit Exemplaren geschützter Arten innerhalb der EU sind keine Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen erforderlich. Eventuell sind aber innergemeinschaftliche Besitz-, Be-förderungs- und Vermarktungsverbote zu beachten. Informationen hierzu finden Sie unter
"Innergemeinschaftliche Regelungen nach EU-Recht".
Verkauf von Erbstücken aus geschützten Arten. Was ist zu beachten?
Die unter Frage "Kann eine artenschutzrechtliche Zollabfertigung auch mit Kopien von CITES-Dokumenten vorgenommen werden" angegebene Seite enthält auch nähere Informationen zu den innergemeinschaftlichen Regelungen. Die für die Erteilung von EG-Bescheinigungen zuständigen Behörden der Bundesländer (z.B. Regierungspräsidien oder Untere Naturschutzbehörden der Stadt- bzw. Kreisverwaltungen) werden ebenfalls durch einen Link-Verweis aufgeführt.
Verkauf von Antiquitäten aus geschützten Arten. Worauf ist zu achten?
Informationen zu Antiquitäten geschützter Arten finden Sie unter
http://www.bfn.de/0305_antiquitaeten.html.

